Viel mehr Abfall
In einem Artikel der Süddeutschen Zeitung mit der Headline Bundesregierung rechnet mit doppelt so viel Atommüll wird über eine Vergrößerung des Endlagers Konrad gemutmaßt. Die Bürgerinitiative AG Schacht Konrad spricht in diesem Zusammenhang vom Aufbau von Sachzwängen seitens der Bundesregierung und von einem Taschenspielertrick. Solch ein Taschenspielertrick wurde schon im Jahr 2002 angewendet, um die Planfeststellung dieses Endlagers auch für die Grüne Klientel akzeptabel zu machen.
Volumen, Masse, Aktivität und Radiotoxizität
Bei einem Langzeitlager für radioaktive Abfälle spielt weder das Volumen noch die Masse der Abfälle die wesentliche Rolle, sondern die Schadwirkung der radioaktiven Inhaltsstoffe. Diese kann mit der sogenannten Radiotoxizität beschrieben werden. Meist wird aber eine weitere Abstraktionsebene, die sogenannte Aktivität verwendet, um die Gefährlichkeit von radioaktiven Abfällen einzustufen. Die Aktivität ist die Anzahl der Zerfallsprozesse pro Zeiteinheit, gemessen in Becquerel (Anzahl der Zerfälle pro Sekunde), Abkürzung Bq.
Der Taschenspielertrick des Jahres 2002
Ursprünglich wurde für Schacht Konrad die Endlagerung von 650.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktiven Abfällen beantragt. Um die Planfeststellung auch für Grüne Augen annehmbar zu machen, wurde seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz das Volumen der Abfälle auf 303.000 Kubikmeter reduziert, siehe Beitrag Das Endlager Konrad. Technisch war das realisierbar, weil inzwischen stark komprimierende Abfallkonditionierungsverfahren Stand der Technik waren und eine Begrenzung der Laufzeit der Atomkraftwerke vereinbart war. Das radioaktive Inventar wurde jedoch so wie ursprünglich beantragt auch genehmigt. Das Gefährdungspotenzial wurde also nicht reduziert – ein Taschenspielertrick, der kaum aufgefallen ist. Zum Abfallinventar der Endlager Deutschlands siehe Beitrag Das Abfallinventar von Konrad im Vergleich.
Erweiterung von Konrad möglichst spät
Laut oben genannten Artikel in der SZ solle aber eine Erweiterung von Konrad erst geprüft werden, wenn das Endlager in Betrieb geht, also nicht vor 2022. Dies ist der nächste Trick. Würde man jetzt mit einer realistischen Planung beginnen, wäre eine wesentliche Änderung der Planfeststellung mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Bei der gerichtlichen Prüfung der Planfeststellung vom 2002 konnten die Einsprüche der BürgerInnen rechtlich mit dem Argument abgewehrt werden, sie seien nicht klageberechtigt. Dies hat sich inzwischen durch die Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes geändert, siehe Beitrag Auch das Langzeitrisiko ist nun gerichtlich überprüfbar.
Der kleine Trick aus dem Jahre 2009
Schon einmal wurde das Radionuklidinventar von Konrad nach der Planfeststellung erweitert. Dies geschah im Hintergrund, damit keine schlafenden (?) Hunde geweckt wurden, siehe Beitrag Wie das Radionuklidspektrum über die Planfeststellung hinaus erweitert wurde.
Aus anderen Tricks lernen?
Beim Endlager Morsleben läuft zurzeit ebenfalls ein Taschenspielertrick. Hier soll das Radionuklidinventar klammheimlich auf fast das doppelte erweitert werden, indem bisher zwischengelagerte Abfälle im Zuge der Planfeststellung zur Schließung einfach als endgelagert bezeichnet werden, siehe Beitrag Die Hälfte des ERAM-Abfallinventars muss 2014 ausgelagert werden. Man sieht, die Trickkiste des BfS ist reichhaltig. Bei Weiterverfolgung dieser Strategie empfiehlt es sich eigentlich seitens des BfS, das Endlager Konrad auch nebenbei als Zwischenlager zum Beispiel für Urantails zu benutzen, um dann – vielleicht im Jahr 2080 – die Schließung zu beantragen mit dem klammheimlichen Nebenantrag, doch die zwischengelagerten Abfälle einfach als endgelagert zu deklarieren.