4. Sitzung der AG 3 am 29.01.2015 – Intransparenz vom Feinsten

pfadVerstoß gegen § 14 GO

Die Sitzung war geprägt von Intransparenz. Zwar wurde von der Geschäftsstelle zur Anfertigung des Wortprotokolls eine Audioaufzeichnung angefertigt, diese aber nicht nach § 14 Abs. 3 Satz 2 der GO im Internet veröffentlicht. Deshalb hier die Mitschnitte durch endlagerdialog.de:

  • Audiomitschnitt 9:41 bis 12:17 Uhr/ TOP 1, TOP 2, TOP 3a neu: zum Auftrag an die BGR, TOP 3, TOP 4 bis geheimes Papier Punkt 1.4.2
    AG3_04a_fin.mp3
  • Audiomitschnitt 12:57 bis 14:49 Uhr/ TOP 4 ab Punkt Transmutation im Geheimpapier, TOP 6
    AG3_04b_fin.mp3
  • Audiomitschnitt 15:07 bis 17:12 Uhr/ TOP 5, TOP 7, TOP 3a nochmals
    AG3_04c_fin.mp3

Verstoß gegen § 12 GO

Weiterhin waren die wesentlichen Beratungsunterlagen entgegen § 12 GO nicht öffentlich verfügbar. Dazu gehörten unter TOP 3 die Liste der Zuschriften und die zur Veröffentlichung freigegebenen Zuschriften, zu TOP 4 der erste Entwurf der Pfadliste und eine Unterlage von Herrn Wenzel aus dem Jahr 1977.

Beschwerde ohne Erfolg

Eine Beschwerde bei der Geschäftsstelle und beim Arbeitsgruppenvorsitzenden in der ersten Sitzungspause hatte zum Ergebnis, dass die Beratungsunterlagen weiterhin den Besuchern nicht zur Verfügung gestellt wurden. Selbst eine Woche später waren sie im Internet nicht zu finden. Unter solchen Umständen ist die inhaltliche Verfolgung der Diskussionen kaum möglich.

3 Gedanken zu „4. Sitzung der AG 3 am 29.01.2015 – Intransparenz vom Feinsten

  1. Verstoß gegen § 14 der Geschäftsordnung

    An den
    Direktor beim Deutschen Bundestag
    per Fax 030 227-36878

    nachrichtlich an die
    Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
    per Fax 030 227-36276
    als Zuschrift nach § 13 Abs. 2 GO, die Zustimmung nach Abs. 3 ist hiermit erteilt

    05.02.2015

    Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit stelle ich den Antrag auf Vorgehen gegen den Verstoß gegen § 14 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung der oben genannten Kommission im Deutschen Bundestag und begründe das wie folgt:

    In Umsetzung des Transparenzgebots nach § 1 Abs.1 des StandAG hat die Kommission in 14 Abs. 3 Satz 2 der eigenen Geschäftsordnung zu den Arbeitsgruppen festgelegt:

    Vorbehaltlich einer abweichenden Entscheidung der Kommission im Einzelfall werden die Sitzungen der Arbeitsgruppen, soweit technisch machbar, aufgezeichnet und die Aufzeichnungen im Internet veröffentlicht.

    Dieses wurde lediglich in zwei Fällen eingehalten, nämlich für die Sitzungen der AG 1 am 08.09. und 22.09.2014. Bei allen anderen bisherigen elf Arbeitsgruppensitzungen wurden zwar Audioaufzeichnungen angefertigt, diese wurden aber nicht im Internet veröffentlicht. Die Sitzungen wurden zur Anfertigung des Wortprotokolls durch den stenografischen Dienst und/oder die Geschäftsstelle der Kommission aufgezeichnet. Daraus geht hervor, dass Audioaufzeichnungen bei jeder Arbeitsgruppensitzung technisch möglich sind. Dies ist parallel dazu mit Hilfe von zuvor genehmigte Aufzeichnungen durch endlagerdialog.de gezeigt worden. Insofern trifft hier die Einschränkung in der GO – soweit technisch machbar – nicht zu. Auch hat die Kommission in keinem Einzelfall weder gegen eine Aufzeichnung noch gegen eine Veröffentlichung im Internet entschieden.

    Nur durch eine zeitnahe Information über die AG-Sitzungen kann die Transparenz in der Weise hergestellt werden, dass die weitere inhaltliche Verfolgung der Kommissions- und der Arbeitsgruppenarbeit bundesweit möglich ist. Ein erst nach Wochen zur Verfügung stehendes Wortprotokoll ist dafür ungeeignet.

    Da die nächsten Arbeitsgruppensitzungen bereits zum 11.02.2015 angesetzt sind, bitte ich Sie um rasche Antragsbearbeitung. Sollten Sie nicht für die Überwachung der Einhaltung der Geschäftsordnung der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zuständig sein, bitte ich Sie um Weiterleitung meines Antrags an die zuständige Stelle und Benachrichtigung darüber an mich.

    • Antwort auf das Schreiben an den Direktor beim Deutschen Bundestag

      Ihr Schreiben vom 5. Februar 2015 an den Direktor beim Deutschen Bundestages ist zuständigkeitshalber der Geschäftsstelle der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe zugeleitet worden.

      Die Gestaltung der kommissionsinternen Verfahren liegt allein bei der Kommission; auch über Fragen der Geschäftsordnung befindet allein diese.

      Ich bitte um Verständnis, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

      Geschäftsstelle GSt StandAG
      Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

  2. Da liegt der BfS-Präsident falsch
    In dem Beitrag Wie werden wir die Atomkraftwerke los? des NDRinfo führt Herr König, Präsident des BfS, aus, dass die Kommissions- und auch die Arbeitsgruppensitzungen direkt übertragen werden. Dem ist leider nicht so.

    Die Arbeitsgruppensitzungen werden weder direkt übertragen, noch werden die angefertigten Audioaufnahmen veröffentlicht. Es werden lediglich Wortprotokolle erstellt, die aber erst nach zwei Monaten verfügbar sind.

    Die NDRinfo-Sendung wird noch einmal am Sonntag, den 08.02.2015, ab 15:05 Uhr zu hören sein.

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