Endlager: Ist die Presse zu vergessen?

lukner_1Fehlerhafte Presseartikel

Wenn man die Presseartikel zur Endlagerung verfolgt, kommt Enttäuschung auf. In den meisten Fällen wird klar, dass der Journalist kein Hintergrundwissen mitbringt. Deshalb schleichen sich viele fehlerhafte Darstellungen ein. Weiterhin kann man nicht erwarten, dass jemand, der kein Hintergrundwissen hat, solches weitergeben kann. Intensive Recherchen können sich Journalisten in der Regel nicht leisten.

Selbst Gastbeiträge von Experten fehlerhaft

Jedoch ist es eine Besonderheit, wenn jemand einen Gastbeitrag veröffentlicht, der jahrelang in Ministerien mit der Endlagerung befasst war. Mit Erstaunen liest man in einem solchen Artikel von Christian Lukner (Personalie, Twitter) in der Wiener Zeitung mit dem Titel Die endlose Geschichte von Atomausstieg und Endlagerung die Passage:

Auch der Salzstock Gorleben gehört dazu. Das Zwischenlager wurde in den vergangenen Jahren genau untersucht und von den meisten Experten als geeignet empfohlen. Die nicht ganz triviale Aufgabe besteht nun darin, einen Standort zu suchen, der noch „besser“ geeignet wäre beziehungsweise die „bestmögliche Sicherheit“ für Mensch und Umwelt bietet, und zwar eine Million Jahre lang.

Weder das Zwischenlager für hochradioaktive noch das Zwischenlager für mittel- und schwachaktive Abfälle in Gorleben wurde genau untersucht, wohl aber der Salzstock als möglicher Ort eines Endlagers.

Komparative Endlagersuche wahrhaft keine triviale, aber notwendige Aufgabe

Richtig ist wieder, dass eine komparative Suche unter Einbeziehung von Gorleben eine nicht triviale Aufgabe ist. Um die nichttriviale Aufgabe hat sich der für die Endlagerung zuständige Staat (4. AtG-Novelle, 1976) gedrückt, obwohl sie aus erkenntnistheoretischen Gründen bei einer Problematik mit einem Prognosezeitraum von mehreren Millionen Jahren zwingend notwendig war und ist. Solche erkenntnistheoretischen Fakten sind in der Physik seit Einstein und Heisenberg an der Tagesordnung. Das hätte Herr Lukner eigentlich in seinem Studium der Physik an der Universität Köln lernen und später im BMFT-Referat Entsorgung umsetzen müssen. An der Freien Universität Berlin kam in den 1970er Jahren kein Student um dieses Wissen herum.

Diskussion zur Transmutation bemängelt, ohne konkret zu werden

In seinem Gastkommentar beschwert sich Herr Lukner weiterhin über die zu knappe Diskussion zur Transmutation. Hat er die gut vier Seiten im Abschlussbericht sowie die entsprechenden Studie K-MAT 45 und K-MAT 48 gelesen? Was ist falsch daran, was hätte ausführlicher diskutiert werden müssen? Leider sagt er dazu nichts.

Tagesspiegel zu BfE und BGE

In einem Artikel im Tagesspiegel mit dem Titel Atommüll Endlager? Ja bitte! heißt es:

Das BfE wird künftig Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit heißen und die neue BGE mit dem Betrieb von Endlagern beauftragen. Wo der Sitz des Bundesamtes sein wird, ist noch nicht entschieden, aber Salzgitter ist ein heißer Kandidat, weil ein größerer Teil des dort beheimateten BfS in das neue Amt integriert werden wird.

Aus dem Gesetzestext geht nicht hervor, dass das BfE die BGE mit dem Betrieb der Endlager beauftragt. In § 9a  Abs. 3 AtG ist ausgeführt:

Die Länder haben Landessammelstellen für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle, der Bund hat Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Die Länder können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen; der Bund hat die Wahrnehmung seiner Aufgaben einem Dritten zu übertragen, der in privater Rechtsform zu organisieren und dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Der Bund überträgt diesem Dritten die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse im Weg der Beleihung; insoweit untersteht der Dritte der Aufsicht des Bundes. Der mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraute Dritte nimmt die sich daraus ergebenden Pflichten grundsätzlich selbst wahr….

Der letzte Satz wird vollends erst ab 1. Januar gültig, siehe § 58 Abs. 9 AtG:

§ 9a Absatz 3 Satz 4 wird für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben, das Endlager Schacht Konrad und die Schachtanlage Asse II erst ab dem 1. Januar 2018 angewendet. Gleiches gilt für das nach § 29 Absatz 2 des Standortauswahlgesetzes offenzuhaltende Bergwerk.

Offensichtlich soll die BGE bis Anfang 2017 vom Bund in Sachen Morsleben, Konrad, Asse und Gorleben beauftragt werden, danach sind keine Einzelbeauftragungen mehr notwendig.

Tagesspiegel zu BfS und BfE

Weiterhin wird im oben genannten Tagesspiegel-Artikel ausgeführt, dass ein größerer Teil des BfS in das BfE integriert werde. Der größte Teil des BfS als bisheriger Vorhabenträger geht aber in die BGE über. Lediglich die bisher beim BfS angesiedelte und dem Vizepräsidenten unterstellte Endlagerüberwachung geht ins BfE.

Endlagersuche durch das BfE?

Ein weiterer Artikel im Tagesspiegel hat den Titel Wolfram König – Der Mann, der ein Endlager suchen soll. König als Präsident des BfE wird nicht die Aufgabe haben, ein Endlager zu suchen. Diese Aufgabe hat der Vorhabenträger, die BGE. Das BfE ist lediglich Regulierungsbehörde.

Asse und BfE?

Weiterhin wird zur Asse ausgeführt:

Dass der Müll, wenn das technisch machbar ist, geborgen und anderswo untergebracht werden soll, ist inzwischen politischer Konsens. Technisch ist das ganze allerdings sehr anspruchsvoll. Auch diesen Job wird König an der Spitze des neuen Amtes weiterführen.

Das BfE wird als Regulierungsbehörde nichts mit der technischen Umsetzung in der Asse zu tun haben. Das ist wenigstens ab 1. Januar 2018 alleinige Aufgabe der BGE. Die Zulassungsbehörde wird in diesem Fall auch nicht das BfE sein, denn diese Aufgabe bleibt nach § 57 b Abs. 9 AtG beim Land. Allein die Aufsicht liegt beim BfE.

Morsleben und BfE?

Noch kurioser erscheint der Satz:

Vielleicht gelingt es Wolfram König in den kommenden neun Jahren doch noch, das Atomendlager in Morsleben zu schließen.

Vorhabenträger auch in Morsleben ist die BGE. Die Planfeststellungsbehörde bleibt das Umweltministerium in Magdeburg (§ 58 Abs. 3 AtG). Das BfE hat lediglich die Aufgabe der Aufsicht. Ein mögliches Gelingen einer Schließung des Endlagers Morsleben unter Prüfung und Zustimmung des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt kann also nur der BGE  zugeschrieben werden.

BfE sollte Journalistenseminare anbieten

Das BfE kann sich natürlich schon jetzt profilieren, da es für die Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Kommunikationsarbeit zuständig ist. Hier kann es regelmäßig Journalistenseminare anbieten, in denen interessierten Journalisten Hintergrundinformationen insbesondere fachlicher Art ohne ideologisches Beiwerk vermittelt werden. endlagerdialog.de könnte dazu ein Konzeptpapier aus dem Jahr 2006 beisteuern, das leider nie umgesetzt wurde.

BfE sollte bei Falschmeldungen den Presserat einschalten

Eine noch wichtigere Aufgabe für das BfE ergibt sich aus dem Kommentar von Brigitte Artmann vom 16.09.2016/22:12 auf endlagerbericht.de. Hierin geht es um einen Artikel im Bayernkurier, der auf eine Falschdarstellung der Frankenpost zurückgeht. Gegen diese Art von Hexenjagd muss das BfE vorgehen. Es sollte nicht die Aufgabe des einzelnen Bürgers bleiben, wegen solcher Falschmeldungen den Presserat einzuschalten.

Die Presse ist nicht zu vergessen

Die Presse ist nicht zu vergessen. Sie ist in gedruckter und Online-Form ein wichtiger Informationskanal zum Bürger. Nur auf diesem Informationskanal kann mehrseitige Kommunikation und schließlich Bürgerbeteiligung aufbauen. Es ist Aufgabe des BfE, diesen Kanal im Bereich Endlager zu beobachten – zum Beispiel über eine öffentliche Presseschau wie bei .ausgestrahlt – und eventuell Klarstellungen zu veröffentlichen. Im Extremfall müssen Beschwerden beim Presserat eingereicht werden.

Weiterhin sollten regelmäßig Journalistenschulungen durchgeführt werden statt interne Informationen ausgesuchten Journalisten zwecks einseitiger Berichterstattung zugesteckt werden.

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