Beiläufige Mitteilung
Bei der fünften Sitzung des Nationalen Begleitgremiums wurde mitgeteilt, dass am 18.04.2017 der Betreiberwechsel bei den Endlagerprojekten durchgeführt wird. Die BGE übernimmt wesentlichen Aufgaben des BfS und wird Betreiberin von Asse II, Konrad, Morsleben und Gorleben. Damit wird neben den Regelungen zum Nationalen Begleitgremium ein weiterer Teil des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26.Juli 2016 (BGBl. 2016 Teil I, S. 1843-1847) umgesetzt.
Ist das Transparenz?
Es stellt sich die Frage, weshalb diese wesentliche Umorganisation nicht von den Beteiligten frühzeitig mitgeteilt wird? Weder auf der BMUB-Site noch auf denen des BfS, der Asse GmbH oder der BGE ist dies zu lesen. Auch bei dem für Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Öffentlichkeitsarbeit zuständigen BfE ist darüber nichts zu erfahren, obwohl hier schon von BfE im Dialog geschrieben wird. Transparenz und erst recht Dialog sehen anders aus!