Der presserechtliche Anspruch auf Richtigstellung
Das BfE veröffentlichte am 18.01.2019 unter Startseite>Aktuelles>Stellungnahmen einen Text mit der Überschrift Zur Pressemitteilung der BI Lüchow-Dannenberg, gemeint ist die Pressemitteilung Groß gegen Klein vom 15.01.2019. Danach lässt das BfE den presserechtlichen Anspruch auf Richtigstellung einer Tatsachenbehauptung prüfen. Das geht im Wesentlichen zurück auf ein Interview mit Michael Sailer in der Gorleben Rundschau 9/10-2018 – man beachte die geschwärzte Passage auf Seite 12 (siehe auch BI-Pressemitteilung vom 12.10.2018).
Gegendarstellung, Unterlassungserklärung und Richtigstellung
Unterschieden werden muss zwischen Gegendarstellung und Richtigstellung. Dem BfE reichen die Instrumente der Gegendarstellung und Unterlassungserklärung nicht aus. Es sieht offensichtlich eine fortdauernde Beeinträchtigung der Glaubwürdigkeit des BfE als Genehmigungsbehörde für Zwischenlager hochradioaktiver Abfälle. Die Verhandlung vor dem Landgericht in Hamburg am 01.03.2019 kann spannend werden.
Erhöhung der Glaubwürdigkeit des BfE
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten des BfE, Glaubwürdigkeit und damit Vertrauen zu schaffen. Hingewiesen sei auf die erste und zweite BfE-Veranstaltung in der Reihe Forum Zwischenlagerung, die eher geeignet waren, Vertrauen zu zerstören. Hoffentlich lernt das BfE für die dritte Veranstaltung in dieser Reihe am 18.05.2019 daraus.
Lernprozess oder Richtigstellung in eigener Sache?
Bei der ersten Statuskonferenz Endlagerung wurde seitens des BfE im Rahmen des Programmteils Bestandsaufnahme zur Veröffentlichung von Erlassen des BMU ausgeführt, dass § 6 StandAG zur Informationsplattform konkrete Aussagen macht, welche Unterlagen zu veröffentlichen sind, und man halte sich daran (Video, 13:15):
…darin werden fortlaufend die das Standortauswahlverfahren betreffenden wesentlichen Unterlagen des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit und des Vorhabenträgers nach § 10 des Umweltinformationsgesetzes zur Verfügung gestellt…
Danach gehören BMU-Erlasse nicht dazu. Während der abschließenden Podiumsdiskussion wurde dann vom BfE zugesichert, dass auch BMU-Papiere auf die Plattform gestellt werden würden (Video, 1:02:48). War das eine Richtigstellung des BfE in eigener Sache oder das Ergebnis eines Lernprozesses im BfE innerhalb von 24 Stunden?
Relevante Papiere zur Endlagersuche des BMU lägen nicht vor
Weiterhin wurde behauptet, solche Papiere lägen nicht vor (Video, 1:02:56).
endlagerdialog.de wies in der Diskussion darauf hin, dass entgegen den Aussagen des BfE durchaus BMU-Papiere zur Dosisabschätzung bei der Endlagerung existieren, die auch für die Standortsauswahl hohe Relevanz haben, da sie die Erarbeitung von Verordnungen nach den §§ 26 und 27 StandAG beträfen (Video, 1:05:00).
Entwurfscharakter nicht erkennbar, wohl aber Weisungscharakter
Seitens BfE wurde behauptet, dies seien lediglich Entwürfe (Video, 1:06:22). Dies entspricht nicht der Realität: Es handelt sich dabei um Erlasse des BMU an das BfE und an das BfS, die keinerlei Entwurfscharakter zeigen. Das Letztere konnte endlagerdialog.de auf der Veranstaltung nicht einbringen, da kein Rederecht mehr erteilt wurde.
Gerichtliche Prüfung der Pflicht zur Richtigstellung?
Auch im Nachgang der Veranstaltung wurden die BMU-Erlasse nicht auf der Informationsplattform veröffentlicht. Es gibt nicht einmal die Filteroption Verfasser>BMU. Soll endlagerdialog.de ein Gericht anrufen, um prüfen zu lassen, ob eine Pflicht zur Richtigstellung durch das BfE besteht?
aus dem Zusammenhang gerissene Presseberichterstattungen
Das BfE spricht von aus dem Zusammenhang gerissene Presseberichterstattungen, erklärt dies aber nicht am konkreten Beispiel des Artikels in den Lüneburger Nachrichten vom 04.05.2018.
Es stellt sich die Frage: Welcher Zusammenhang wurde hier nicht beachtet?
Konzept zum Erlass des BMU nicht auf Informationsplattform
Nach IFG-Antrag wurde auch das Bearbeitungskonzept zu den BMU-Erlassen an das BfE und das BfS zur Verfügung gestellt – siehe hier. Auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG ist dieses wichtige Papier nicht zu finden.
Erstaunlich ist, dass das BfS das Konzept liefert, obwohl das BfE federführend sein soll (4. Seite, letzter Absatz). Das Papier behandelt fast ausschließlich Fragestellungen, die vom BfE zu bearbeiten sind. Die BfS-Aufgabe reduziert sich im Wesentlichen auf den vorletzten Absatz auf der 7. Seite.
Verwirrend ist die Verwendung der Begrifflichkeiten Unsicherheiten und Ungewissheiten. Man kann auf die Klärung gespannt sein. Weiterhin wird der alte Fehler mit dem Begriff Biosphäre gemacht: Da lithoautotrophe Organismen auch im ewG vorhanden sind und hier allein der Mensch betrachtet wird, wären die passenden Begrifflichkeiten Geosphäre / Anthroposphäre.