Vergleich zwischen Bürgerinitiative und BfE

Nachricht über Vergleich

Am 01.03.2019 fand am Landgericht Hamburg die Verhandlung zum Rechtsstreit zwischen der BI Lüchow-Dannenberg und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) statt. Nach der Berichterstattung der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 03.03.2019 unter Berufung auf Mitteilung des Gerichts wurde der Rechtsstreit durch einen Vergleich beigelegt, soweit bis zum 08.03.2019 kein Widerspruch eingeht – siehe hier. endlagerdialog.de berichtete im Beitrag Das BfE und das Instrument der Richtigstellung über die Auseinandersetzung.

Das Zitat der Zitate

Es geht um eine Passage im Artikel Nicht beliebig lang in der Gorleben Rundschau Heft 9/10 im Jahr 2018. Anbei die Gegenüberstellung ähnlicher Zitate

Gorleben Rundschau 9/10-2018
…Der Präsident des Bundesamtes für Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, sagt, dass die 40 Jahre damals XXXXX XXXXXXXXXX für die Kommunen gewesen seien. Sie sollten zeigen, dass keine Dauerlager entstünden, XXXXX XXXX
XXXX XXX XXXX XXX XXXX XX XXXX XXX XXXXXXX…

Der Originaltext kann bei endlagerdialog.de zum persönlichen Gebrauch angefordert werden

Lauenburger Nachrichten vom 04.05.2018.
…BfE-Präsident König betonte bei der Veranstaltung in Geesthacht, dass bei einer längeren Lagerung der Castoren im Zwischenlager grundsätzlich keine Gefahr von den Behältern ausgehe. Die Beschränkung der Betriebsgenehmigung auf 40 Jahre sei damals nicht durch die Sicherheit begründet worden, sondern politischer Wille, um keine „verkappten Endlager“ zu schaffen…

Handelsblatt 12.04.2018
…Die einstige Begrenzung der Genehmigungen für die zwölf dezentralen Zwischenlager auf nur 40 Jahre habe keine Sicherheitsgründe gehabt, sondern sei ein politisches Signal gewesen, sagte König. Klar sei, dass die Sicherheit auch in Zukunft angesichts neuer Bedrohungen gewährleistet werden müsse…

Gegen die Lauenburger Nachrichten oder das Handelsblatt ist kein Rechtsstreit bekannt.

Die Spannung steigt

Man kann auf die neue Ausgabe der Gorleben Rundschau gespannt sein, in der eine Korrektur des Zitats abgedruckt werden soll. In der aktuellen Ausgabe (Heft 1/3 – 2019) findet man eine Einschätzung der Auseinandersetzung – siehe Artikel Maulkorb für die BI (S. 11 – 13).

4 Gedanken zu „Vergleich zwischen Bürgerinitiative und BfE

  1. Weitere Konkretisierung des Vergleichs

    Der Rechtsanwalt der BI konkretisiert den Vergleich – siehe hier.
    Eine Äußerung des Klägers BfE liegt bisher nicht vor.

  2. Stellungnahme des BfE

    Mit Datum 09.03.2019 erschien eine Stellungnahme des BfE zum Rechtsstreit mit der BI Umweltschutz e.V. – siehe hier.
    Die Kernaussage darin lautet:

    „Es war uns wichtig, unmissverständlich klarzustellen und zu dokumentieren, dass die von der Bürgerinitiative dem BfE zugeschobene Aussage unzutreffend ist. Sie widerspricht allen Positionen, die das BfE aktuell und in der Vergangenheit vertreten hat. Und sie widerspricht unserer Aufgabe als unabhängige und der Sicherheit von Mensch und Umwelt verpflichteten Genehmigungsbehörde“, teilt eine Pressesprecherin mit. Die Falschaussage berührte die Glaubwürdigkeit der Behörde im Kern.

    Die Glaubwürdigkeit der Behörde leidet zurzeit stark eher wegen der bisher als gescheitert zu bezeichnenden Veranstaltungsreihe Forum Zwischenlagerung – siehe hier.

    Man kann nur hoffen, dass dies in der dritten Veranstaltung dieser Reihe am 18.05.2019 behoben wird.

  3. Wortlaut des im Vergleich vereinbarten Textes

    Laut Veröffentlichung in wenlandnet.de lautet der Text, auf den sich BfE und BI geeinigt haben wie folgt:

    „In unserer Ausgabe IX-X 2018 haben wir auf Seite 12 unter der Überschrift „Nicht beliebig lang“ in Bezug auf die Genehmigungsfristen der Atommüll-Zwischenlager Gorleben und Ahaus berichtet: „Der Präsident des Bundesamtes für Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfgang König sagt … die Lager [seien] weit über 40 Jahre hinaus sicher.“

    Tatsächlich hat er sich so nicht geäußert. In unserer Sorge um den Ablauf der zukünftigen Genehmigungsverfahren haben wir ihn falschverstanden. Das BfE wiederholt, dass die Sicherheitsnachweise mit dem Auslaufen der Genehmigungen grundlegend neu und nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik überprüft werden.“

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