Nachlese zum zweiten Endlagersymposium des DVGeo

Zweites Endlagersymposium

Am 13.03.2019 fand das zweite Endlagersymposium des Dachverbandes Geowissenschaften (DVGeo) statt – Bericht dazu siehe hier. Titel der Veranstaltung war Endlagerforschung in Deutschland – siehe Programm. Der Veranstaltungsraum im Museum für Naturkunde Berlin war gut gefüllt und es wurden zahlreiche Beiträge geboten. Nachfolgend eine sehr selektive und subjektive Auswahl der Highlights von endlagerdialog.de.

Die politische Schirmherrschaft

Die Schirmherrin, Frau Kotting-Uhl, sprach davon, dass zurzeit die Wissenschaft die Federführung bei der Standortauswahl habe. Man kann nur hoffen, dass sich die Politik und politische Administration wie das BMU mit seinen Einflussmöglichkeiten auf BGE, BfE und NBG bis zur Entscheidung nach § 15 Abs. 3 StandAG zurückhalten wird und die wesentlichen Akteure wie BGE und BfE wissenschaftlich vorgehen werden.

BGR führt zurzeit 29 Forschungsprojekte zur Endlagerung durch

Nach dem Vortrag der BGR (Präsentation hier) führt diese zurzeit 29 Forschungsprojekte zum Thema Endlagerung radioaktiver Abfälle durch. Dies ist eine recht übersichtliche Anzahl und das ließe sich durchaus übersichtlich dokumentieren. Schaut man sich die BGR-Internetseite (..> Endlagerung radioaktiver Abfälle > Endlagerforschung) dazu an, vermisst man die Übersichtlichkeit.

BfE zu BGR-Forschungsprojekten?

Das BfE beansprucht, eine zentrale Rolle bei der Endlagerforschung zu spielen. Gerade im Zusammenhang mit der BfE-Aufgabe der Organisation der Öffentlichkeitsbeteiligung und damit Öffentlichkeitsarbeit kann man erwarten, dass dort Entsprechendes auch über BGR-Forschungsvorhaben zu finden ist, jedoch Fehlanzeige: Weder auf der Informationsplattform noch unter der Rubrik Endlagerforschung sind die 29 BGR-Projekte zu finden, geschweige denn allgemein verständliche Darstellungen dazu. Hier wird sich auf die Minimaldarstellung der ureigensten Projekte reduziert – siehe Aussage dazu. Sicherheit (BMU)

Neues Integritätskriterium für Ton? – Endlager Konrad?

Seitens der GRS wurde über die Überlegungen zu zusätzlichen Integritätskriterien bei Endlagern in Ton berichtet. So wird ein Advektions-Kriterium als Integritätskriterium vorgeschlagen (Vortrag Mönig), das aber in Integritätskriterien für einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich im Tongestein (GRS-522) als verzichtbar dargestellt wird. Interessant ist die Frage im Zusammenhang mit dem Endlager Konrad, dessen geologische Barriere Ton ist. Hier liegt die Konfiguration Typ Bb vor, was nach Entwicklung des Standes von W&T bei der Führung eines Langzeitsicherheitsnachweises für Endlager an den Beispielen VSG und Konrad (GRS – 384) zur Folge hat, dass kein einschlusswirksamer Gebirgsbereich deklariert werden kann, sondern (S. 88):

Das Sicherheitskonzept für das Endlager Konrad basiert auf seiner günstigen geologischen Gesamtsituation, wonach signifikant lange Transportzeiten eine möglichst langfristige Isolation gelöster Radionuklide aus den Abfällen vor Mensch und Umwelt sicherstellt. Die diesbezüglich wesentliche Sicherheitswirkung geht dabei weniger von der Einschlusswirkung des Wirtsgesteins in unmittelbarer Umgebung des Endlagers aus, sondern wird von den signifikant langen Transportzeiten entlang von Ausbreitungspfaden im Wirtsgestein oder durch eine darüber liegende, bis zu 400 m dicke Deckschicht aus verschiedenen Tonsteinen des Jura und der Unterkreide gebildete, natürliche Barriere gewährleistet.

Expertise der Landesgeologischen Dienste

In der Diskussion kam die Frage auf, ob und wie das Wissen der Geologen vor Ort in den Landesgeologischen Dienste genutzt werden wird. Seitens der BGE werden Impulse durch lokale Geologen bei den Teilgebiets- und Regionalkonferenzen erwartet. Erstaunlich ist es, dass bei den in den Ländern vorgesehenen Infoveranstaltungen – erste am 24.04.2019 in Kiel – die Landesgeologischen Dienste nicht einbezogen werden. Hier könnten sich Unterschiede zwischen der fachgeologischer Ebene und der Landespolitik zeigen. Wie steht zum Beispiel der Landesgeologische Dienst Bayerns fachlich zur Festlegung in der Koalitionsvereinbarung, S. 31?

Untertagelabore

Aus den Ländern kam in der Diskussion auch die Frage nach Untertagelaboren. Allgemein wurde eingeschätzt, dass bis zur Standortbenennung etwa 2031 schon wegen der enormen Kosten mit keinem Untertagelabor zu rechnen sei. Dies hat sich mit dem Entwurf des BMWi vom 03.04.2019 zu Eckpunkten zur Umsetzung der Vorschläge der Kohlekommission geändert. Darin wird laut SPIEGEL als Leuchtturmprojekt ein Helmholtz-Zentrum für untertägige Forschungsinfrastruktur in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen, was aber seitens Sachsen-Anhalts bereits abgelehnt wurde – siehe Pressemitteilung vom 12.04.2019:

Helmholtz-Zentrum für untertägige Forschungsinfrastruktur und deren Verknüpfung mit der Endlagerung radioaktiver Abfälle


Vorschlag des Bundes wird als nicht nachvollziehbar abgelehnt.

Neu ist der Gedanke an Untertagelabore nicht, so stand in der Broschüre zu GeoN (Geoforschung für Nachhaltigkeit) auf Seite 8:

Für die Erprobung neuer Technologien sind geeignete Forschungsinfrastrukturen erforderlich. Hierzu gehören auch untertägige Feldlabore, in denen über längere Zeiträume Transport- und Reaktionsprozesse beobachtet werden können. Wegen vieler grundlegend unterschiedlicher Eigenschaften sind derartige Laboreinrichtungen in verschiedenen Gesteinen (z. B. Kristallin, Sediment, Karbonat) erforderlich.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf das Projekt EuRockLab an der TU Bergakademie Freiberg mit dem Helmholtz-Institut Freiberg.

Übersicht der Zuständigkeiten/Forschung bei der Endlagerung

Interessant ist die DVGeo-Aufstellung der Zuständigkeiten bei der Endlagerung mit der Überschrift Endlagerung: Aufsicht, Beratung, Berichtspflicht & Forschung (als PDF hier). Dabei ist unter Endlagerung eher die Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu verstehen, denn ansonsten müssten für Asse, Konrad und Morsleben auch die Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erwähnt werden. Auch die Endlagerung chemisch-toxischer Abfälle wird nicht betrachtet (zum Beispiel Untertagedeponie Herfa-Neurode, Hessen). Im Hinblick auf Forschung wäre noch sehr informativ, wie hoch die entsprechenden Haushaltsansätze der unterschiedlichen Forschungsgeber sind.

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