Der unprofessionelle Umgang mit Endlagerinformationen

Archiv der Endlagerkommission

Mitte Mai 2019 war das Archiv der Endlagerkommission unter https://www.bundestag.de/endlager-archiv/ plötzlich nicht mehr erreichbar. Weder dem BfE – zuständig nach § 4 Abs. 2 StandAG für umfassende und systematische Information über das Standortauswahlverfahren – noch der Verwaltung des Deutschen Bundestages war dies aufgefallen, obwohl die Verfolgung solcher Ausfälle leicht möglich ist und zum automatisierten Internetalltag gehört. Tage später war das Archiv wieder unter dem gleichen URL erreichbar. Über den Grund dieses Vorgangs wurde trotz Anfrage nicht informiert.

Gorleben-Untersuchungsausschuss

Ähnliches spielte sich schon einmal ab bei den Unterlagen zum Gorleben-Untersuchungsausschuss unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD13700/Protokolle/ (Protokolle) und http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD13700/Dokumente/ (Dokumente). Damals wurde jedoch der Grund für den Ausfall mitgeteilt.

Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009

Die Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 war bereits 2013 gescheitert, die jetzt verfügbaren Dateien Beiträge „Bewertung des Endlagersymposiums 2008“ und Beiträge „Diskussion des Entwurfs zu den Sicherheitsanforderungen“ sind unvollständig – siehe Beitrag Dokumentation des Forums zum Endlagersymposium 2008/2009 gescheitert. Diese Dokumentationen wären aber gerade im Zusammenhang mit der Novellierung der Sicherheitsanforderungen von großer Bedeutung, die nach § 26 StandAG umgehend ansteht.

Da war mal ein Gorleben Dialog

Es gab auch einmal einen Gorlebendialog. Dazu wurde eine Informationsplattform aufgebaut, die die zurzeit verfügbare Informationsplattform nach § 6 StandAG konzeptionell in den Schatten stellen würde. Leider erreicht man unter dem URL gorlebendialog.de diese Informationen nicht mehr. Als Überbleibsel ist noch ein Video auf YouTube zu sehen.

Online-Konsultation zum Abschlussbericht der Endlagerkommission

Auch die Online-Konsultation zum Abschlussbericht der Endlagerkommission ist unter https://www.endlagerbericht.de/ nicht mehr verfügbar. Diese Unterlagen wurden bisher in keiner Weise fachlich ausgewertet, obwohl sich daran ein breites Spektrum von BürgerInnen und ExpertInnen beteiligt hatte. Es war der Beginn des nach § 1 Abs. 2 StandAG geforderten lernenden Verfahrens, ohne dass er als solches behandelt wurde – siehe IFG-Antrag 17834 und 18094.

Erläuternde Unterlagen Planfeststellung Konrad

Auch die Unterlagen zum Endlager Konrad sind offensichtlich nicht geordnet abgelegt. So war es dem Vorhabenträger (BGE) innerhalb von vier Monaten bisher nicht möglich, eine vollständige Liste der Erläuternden Unterlagen (EU) zum Planfeststellungsverfahren zu übermitteln – siehe IFG-Antrag 50438. Die Überwachungsbehörde (BfE – Fachgebiet KE 5) hat – trotz eindeutiger Regelung im Planfeststellungsbeschluss unter A.7-12 – bisher keinerlei Unterlagen erhalten und wohl auch nicht eingefordert – siehe IFG-Antrag 50450.

Rechnungen zu den Kosequenzenanalysen Konrad

Und wie sieht es mit den Rechnungen zu den Konsequenzenanalysen aus, die Grundlage des Planfeststellungsantrags Konrad waren. Liegt hier der Rechencode noch in einer lauffähigen Form vor? Können die damals vorgelegten Ergebnisse reproduziert werden?

Seit 2009 keine neuen Unterlagen zum ZERAM?

Seitens der BGE wurde zum Zwischen- und Endlager Morsleben (ZERAM) zugesagt, dass alle Unterlagen, die an die Genehmigungsbehörde gehen, im Internet öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Unter Wesentliche Unterlagen Morsleben sind die jüngsten Unterlagen mit 2009 datiert. Es stellt sich die Frage: Ist seit 2009 der Genehmigungsbehörde keine Unterlage mehr vorgelegt worden?

Informationsmanagement chaotisch

Zusammenfassend muss man feststellen, dass das Informationsmanagement, das öffentlich sichtbar ist, im Bereich der Endlagerung radioaktiver Abfälle als chaotisch bezeichnet werden muss. Ob hier die Verordnung nach § 38 StandAG Dokumentation, Verordnungsermächtigung Abhilfe schafft, steht in den Sternen. Ein Verordnungsentwurf steht hierzu der öffentlichen Diskussion noch nicht zur Verfügung. Die Informationsplattform nach § 6 StandAG brachte schon viel Enttäuschung. Eine vor langer Zeit in Aussicht gestellte Überarbeitung lässt immer noch auf sich warten.

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