Erarbeitung der Verordnungen mit Beteiligung der Öffentlichkeit gescheitert

Empfehlung der Endlagerkommission missachtet

Hatte die Endlagerkommission noch empfohlen, die Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG mit Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten – siehe Drucksache 18/9100, S. 398 -, sprach das BMU auf der 2. Statuskonferenz wiederholt davon, dass die Öffentlichkeit freiwillig einbezogen worden wäre. Sicher – die Endlagerkommission konnte nur Empfehlungen aussprechen. Und die Empfehlung wurde in diesem Fall nicht umgesetzt.

Glitzernde Begriffe wie Symposium und Dialog

Was das BMU veranstaltet und mit glitzernden Begriffen wie Symposium und Dialog geschmückt hat, war höchstens eine Anhörung und keine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie sie im Verwaltungsverfahrensgesetz kodifiziert ist. Und noch lange nicht eine Erarbeitung mit Beteiligung der Öffentlichkeit, wie von der Kommission empfohlen.

Immerhin Endtermin verschoben

Immerhin ist es mit massivem Druck gelungen, wenigstens den Schlusstermin für Stellungnahmen um zwei Monate zu verschieben. Und ohne dass weitere Informationsbemühungen des BMU zu der komplexen Thematik zu verzeichnen waren, sind noch zahlreiche Stellungnahmen eingegangen.

Nicht alle Stellungnahmen im Internet

Nicht alle sind auf der Internetseite zu sehen. So fehlen zum Beispiel die Stellungnahmen des Landkreistages Lüchow-Dannenberg und des Kirchenkreistages Lüchow-Dannenberg. Letztere wurde nach kontroverser Diskussion und drei Änderungsanträgen immerhin mit 60 Stimmen verabschiedet. Hierin wird wiederum zu Recht darauf hingewiesen, dass Standortvergleiche erst zum Schluss endlagergesteinsübergreifend angewendet werden sollten – siehe auch Offener Brief aus Gartow im Jahr 2012.

Die Rolle der Regionen

Die starke Beteiligung aus der Region Lüchow-Dannenberg zeigt, welches Engagement in der jahrelangen Konfrontation mit der Endlagerfrage aufgebaut wurde. In anderen Regionen ist das Problem noch nicht angekommen, wird aber vereinzelt vage erahnt – siehe Stellungnahme von KLAR! e.V.

…Die Vertreter von KLAR! e.V. stehen noch unter dem Eindruck des BMU-Symposiums vom 14./15. 9. 2019. Wir meinen, hier ist einer der ersten Versuche einer Öffentlichkeitsbeteiligung misslungen. Die Folge ist, dass wir keine fundierte, detaillierte Stellungnahme abgeben können, obwohl wir ein Verein sind, der sich schon seit 15 Jahren mit Endlagerfragen befasst…

Der alternativlose Zeitplan gilt nicht mehr

Da der noch beim BMU-Symposium als alternativlos dargestellte Zeitplan nun nicht mehr gilt – auf der Statuskonferenz wurde in Aussicht gestellt, der Kabinettsbeschluss dazu werde wohl im ersten Quartal 2020 angestrebt – , wäre die Administration gut beraten, mit der Verabschiedung noch bis zur Fachkonferenz Teilgebiete zu warten.

Fachkonferenz Teilgebiete einbeziehen

Es ist zu erwarten, dass dann viele Regionen sich mit dieser Thematik befassen werden und ihren Beitrag dazu leisten wollen. Wenn aber die Entscheidung bereits gefallen ist, ist Frustration vorprogrammiert. Analog der oben zitierten Aussage von KLAR! e.V. wird es dann heißen:

Wir meinen, hier ist der zweite Versuch einer Öffentlichkeitsbeteiligung misslungen.

Damit steht der erste Punkt zur BfE-Bürger*innen Konferenz am 25.01.2020 fest. Eine Antwort auf die Frage Was kann die Fachkonferenz Teilgebiete leisten bzw. nicht leisten? Und wie kann sie ausgestaltet werden? ist:

Verständlichmachen der Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen und -untersuchungen.

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