37. Sitzung des NBG am 09.02.2020
Das NBG wird sich auf der nächsten Sitzung am 09.02.2020 unter TOP 7 mit dem Verbleib der Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen nach § 26 StandAG und den Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 befassen.
Ursprünglicher Zeitplan zu den Verordnungsentwürfen
Zur Historie: Die Verordnungsentwürfe wurden veröffentlicht und dazu am 14./15.09.2019 ein Symposium veranstaltet. Dies wurde seitens des BMU als freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung deklariert. Da angeblich ein hoher Zeitdruck herrschte, wurde für den 20.09. das Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung festgesetzt. Knapp sieben Wochen später sollte die Kabinettsbefassung stattfinden, damit im Dezember 2019 der Bundestag sich damit befassen können sollte.
Massiver Druck auf dem Symposium
Durch massiven Druck auf dem Symposium konnte erreicht werden, dass die Verordnungen nochmals am 14. 11.2019 im Rahmen der Zweiten Statuskonferenz zur Diskussion gestellt wurden. Das Ende der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auf den 20.11.2019 festgelegt. Bis heute, elf Wochen danach, gibt es keinerlei öffentlich zugängliche Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen und der Beiträge auf dem Symposium und der Statuskonferenz.
Erarbeitung unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit?
Die Endlagerkommission hatte noch gefordert, die Verordnungen unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeiten (Drucksache 18/9100, S. 398). Das BMU machte daraus eine Geheimmission mit ausgesuchten Experten und den Ländern mit anschließender freiwilliger Öffentlichkeitsbeteiligung.
Öffentlichkeitsbeteiligung nach Standards des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Dabei wurden jedoch die üblichen Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Verwaltungsverfahrensgesetz nicht eingehalten. Es gibt keine Wortprotokolle des Symposiums. Die endlosen Videos enthalten nicht einmal die auf YouTube vorgesehenen Timeline-Gliederungen. Zur Veranstaltung auf der Statuskonferenz gibt es lediglich die Präsentationen des BMU und des BfE. Weder sind die Vorträge noch die Diskussion in irgendeiner Weise dokumentiert, geschweige denn anhand eines Wortprotokolls nachvollziehbar.
Zusammenführung aller schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen?
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach Verwaltungsverfahrensgesetz ist es üblich, alle schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen zusammenzuführen. Dazu würden auch die bisher nicht veröffentlichten schriftlichen Stellungnahmen gehören. Ein Beispiel einer solchen Zusammenführung und Kommentierung vor der schließlich zu begründenden Entscheidung ist die Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung des Zwischen- und Endlagers Morsleben (ZERAM).
Öffentlichkeitsbeteiligung oder eher Partizipationstheater?
Ein solches Papier steht in der sogenannten freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung des BMU zu den Verordnungen noch aus. Oder war das seitens des BMU nicht wirklich als Öffentlichkeitsbeteiligung gedacht, sondern eher als Partizipationstheater? Man kann gespannt sein, wie es weiter geht. Vielleicht hilft ja das Nachbohren des NBG, hier Klarheit zu bekommen. Dabei könnte seitens NBG auch gleich nach der nächsten Geheimmission gefragt werden: Die Entwicklung der Verordnung zur Dokumentation nach § 38 StandAG.
Oder kommt eine ultimative Positivwendung?
Aber vielleicht gibt es auch noch die ultimative Positivwendung: Die Verordnungsentwürfe werden im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete nochmals ausgiebig behandelt.
BMU gibt Falschauskunft, Vertrauen fehl am Platz
Die letzte öffentliche Nachricht zu der Verordnung zu § 38 StandAG ist einem Schreiben des BMU vom 23.08.2019 zu entnehmen:
Inwiefern diese Auskunft des BMU der Wahrheit entspricht, ist nicht feststellbar.
Die Auskunft vom 23.08.2019 zu den Verordnungen nach §§ 26 und 27 ist aber grundlegend falsch. Danach wurden außer einem Erlass vom 10.05.2019 vom BMU an das BfE keine Erlasse, Anforderungen von Zuarbeiten und Bitten um Zuarbeitung, Kommentare etc. veranlasst. Dies stellte sich auf dem BMU-Symposium am 14.09.2019 als falsch heraus und wurde daraufhin von endlagerdialog.de als Lüge bezeichnet. Dies wurde vom BMU auf der Veranstaltung zurückgewiesen. Wie diese Falschauskunft ersatzweise zu bezeichnen ist, wurde seitens BMU nicht mitgeteilt. Auch eine Entschuldigung für diese Irreführung steht noch aus.
So der aktuelle Stand der Transparenz seitens des BMU. Vertrauensaufbau sieht anders aus.
Es gibt neue Nachrichten
Es gibt neue Nachrichten, diese werden aber auf Dialog Endlagersicherheit nicht mitgeteilt. Deshalb folgende Email an moderation@dialog-endlagersicherheit.de, die bisher ohne Antwort blieb:
Eilmeldung!
Nach Informationen aus dem Deutschen Bundestag sind die Termine für die Verordnungen zu Sicherheitsanforderungen und Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen am 18.03. und 25.03. abgesagt.
Die Vorlage wird nach der jetzigen Planung ab 20.03. verfügbar sein, die Anhörung im Umweltausschuss wird voraussichtlich am 06.05. stattfinden.
Antwort eingetroffen – BMU-Referat S III 2 erarbeitet zurzeit Auswertung
Am 18.03.2020 war der Kabinettsbeschluss über die Verordnungen zu Sicherheitsanforderungen und Vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vorgesehen. Das BMU-Referat S III 2 erarbeitet nach eigener Darstellung zurzeit eine Auswertung, die eigentlich Voraussetzung für die Kabinettsbefassung sein sollte. Die BMU-Auskunft im Wortlaut: