Die Informationsplattform wird zur Infoplattform

Dokumentenverzeichnis in Firefox

Die lange angekündigte neue Informationsplattform

Die seit längerer Zeit angekündigte neue Informationsplattform des BaSE ist jetzt unter der Adresse www.endlagersuche-infoplattform.de zu erreichen. Kern der Plattform ist das Dokumentenverzeichnis nach § 6 StandAG. Wer jedoch mit Firefox darauf zugreift, bekommt Datensalat: Zeichen werden nicht richtig dargestellt und Texte werden abgeschnitten. Um dieses zu beheben, muss entweder in Firefox der Darstellungsmaßstab auf 67 % reduziert oder der Browser Chrome (Google) benutzt werden.

Regionalkonferenzen ausgeblendet

In der Beschreibung wird mitgeteilt, dass hier Dokumente des BaSE und der BGE veröffentlicht werden. Damit wird nicht berücksichtigt, dass auch die Regionalkonferenzen § 10 Abs. 4 das Recht haben, auf dieser Plattform Unterlagen einzustellen.

Filter Zeitraum

Sehr gewöhnungsbedürftig ist der Filter zum Datum der Dokumente. Es können lediglich folgende Zeiträume gewählt werden:

  • Letz[t]e Woche
  • Letz[t]er Monat
  • Letz[t]es Quartal
  • Letztes Halbjahr
  • Letztes Jahr
  • Älter als letztes Jahr

Dabei erhält man zum Beispiel unter Letz[t]es Quartal alle Dokumente des laufenden und des letzten Quartals, also alle mit dem Datum des Jahres 2020. Unter Letztes Jahr alle des letzten und laufenden Jahres, also von 2019 und 2020. Üblich ist bei solchen Datenbanken die Möglichkeit der Wahl des Zeitraums innerhalb zweier konkreter Datumsangaben.

Es fehlt das Datum der Veröffentlichung auf der Plattform

Weiterhin wird nicht differenziert zwischen dem Datum, das das Schriftstück trägt, und dem Datum, an dem es auf der Plattform veröffentlicht wurde. Dazwischen können ja durchaus Monate liegen. Man kann also die Genese der Plattform nicht nachverfolgen. Ein nachträgliches Hineinmogeln entsprechender Dokumente ist also möglich.

Bisherige URLs weiter aktiv

Positiv muss verzeichnet werden, dass die bisherigen Dokumente noch unter der alten URL zu finden sind. Hinzukommen für die gleichen Dokumente neue URLs. So ist das BGE-Schreiben vom 10.10.2019 zur Beratungstätigkeit sowohl unter der neuen URL

https://www.endlagersuche-infoplattform.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20191007_Schreiben_BGE_an_BfE_Beratung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

als auch unter der bisherigen URL

https://www.base.bund.de/SharedDocs/IP6/BASE/DE/20191007_Schreiben_BGE_an_BfE_Beratung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

zu erreichen. Die ursprüngliche URL

https://www.bfe.bund.de/SharedDocs/IP6/BfE/DE/20191007_Schreiben_BGE_an_BfE_Beratung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

führt jedoch weiterhin zu ERROR 404 – siehe auch Der dilettantische Wechsel von BfE zu BASE.

5 Gedanken zu „Die Informationsplattform wird zur Infoplattform

  1. Die Firma Materna berichtet über ihre Arbeit

    Die Infoplattform wurde von der Firma Materna realisiert – siehe hier. Konkret wird berichtet:

    Materna hat in Zusammenarbeit mit dem BASE das Konzept für das neue Infoportal erstellt, Workshops durchgeführt und das gesamte Projekt durchgängig umgesetzt. Dazu zählten das Design sowie die komplette technische Umsetzung des Web-Projektes inklusive Anbindung und Konfiguration der Dokumentendatenbank.

    Sieht man sich die Dokumentendatenbank an, so ist nicht viel von der Arbeit zu spüren. Es fängt mit der Bezeichnung an. Sie lautet Dokumentverzeichnis. Hier muss wohl eher der Plural Dokumentenverzeichnis eingesetzt werden, da es sich um mehrere Dokumente handelt. Weiterhin wird bei Zeitraum angeboten Letzer Monat, Letzes Quartal, was wohl Letzter Monat, Letztes Quartal bedeuten soll.

    Bei der Angabe Zeitraum kommt man ins Schleudern. Bedeutet Letztes Halbjahr nicht 01.07. bis 31.12.2019, oder ist Letztes halbes Jahr gemeint?

    Das schwerwiegendste Problem stellt das verwendete Datum dar. Es ist jeweils das im Dokument deklarierte Datum. Wichtiger ist jedoch das Datum der Veröffentlichung, und das in einer Weise, die nicht manipuliert werden kann. Ansonsten können immer Dokumente nachgeschoben werden.

    Erläutert sei es an dem neuesten Dokument, dem Kurzgutachten zu § 9 StandAG. Es trägt das Datum 02.04.2020, erstellt wurde es in der ersten Märzhälfte. Veröffentlicht wurde es erst am 04.05.2020, was zu erheblichen Irritationen bei der Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete am 29.04.2020 führte – siehe hier. Ein Schreiben des NBG an das BaSE in dieser Sache wurde auf der NBG-Sitzung am 11.05.2020 zur Veröffentlichung freigegeben, veröffentlicht ist es bisher aber weder auf der NBG- noch auf der BaSE-Site.

    Da es im Dokumentenverzeichnis nicht möglich ist, nach dem Veröffentlichungsdatum zu sortieren, ist es unmöglich, auf dem Laufenden zu bleiben. Weiterhin ist hier nochmals anzumerken: Die Endlagerkommission sprach sich für eine Informationsplattform analog dem Hamburgischen Transparenzgesetz aus. Dies wurde schon in § 6 StandAG auf § 10 UIG reduziert.

    Als Fazit bleibt nur übrig: Transparenz sieht ganz anders aus.

  2. Einiges korrigiert – aber Transparenz sieht ganz anders aus

    Beim neuerlichen Besuch des Dokumentenverzeichnisses ist aufgefallen, dass die Schreibfehler beseitigt wurden. So wurde aus Dokumentverzeichnis der richtige Begriff Dokumentenverzeichnis (in dem URL ist der Fehler aber verewigt), Letzer und Letzes wurden zu Letzter und Letztes. Doch das ist lediglich Stückwerk.

    Unter Zeitraum erscheinen die Dokumente des laufenden Jahres und des Jahres 2019. Hier ist weiterhin Konfusion angesagt.

    Nirgends wird das Veröffentlichungsdatum angegeben, und zwar in einer nicht manipulierbaren Form. Hier will man sich offensichtlich ein geheimes Hintertürchen offen lassen.

    Das Fazit lautet also weiterhin: Transparenz sieht ganz anders aus.

  3. StandAG § 6 Informationsplattform unvollständig?

    Nach StandAG § 6 Informationsplattform
    „Zur umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit …Internetplattform mit einem Informationsangebot, darin werden fortlaufend die das Standortauswahlverfahren betreffenden wesentlichen Unterlagen des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung und des Vorhabenträgers … zur Verfügung gestellt. Zu den wesentlichen Unterlagen gehören insbesondere Gutachten, Stellungnahmen, Datensammlungen und Berichte.“

    Warum findet man nicht eine einzige Stellungnahme der Staatlichen Geologischen Dienste, der DAEF oder die Gutachten für das Nationale Begleitgremium auf der Plattform, ganz zu schweigen von den Stellungnahmen, Positionspapieren… anderer – auch kritischer Akteure?“
    Sind die etwa unwesentlich?

    • Was wesentlich ist, entscheidet das Base wohl im wesentlichen selbst. Zwar hat ihm der Gesetzgeber dazu den oben zitierten 2. Satz als Leitplanke und Mindeststandard mitgegeben. Aber das reicht offenbar nicht, um einen großzügigeren Umgang herbeizuführen, und den Fokus auf die Attribute „umfassend“ und „fortlaufend“ zu verschieben. Vielleicht sollte das NBG mal ein kritisches Review der Informationsplattform vornehmen.

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