„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

Gemeinsamer Brief von BaSE und BGE

In einem gemeinsamen Brief des BaSE und der BGE sprechen sich beide Institutionen gegen ein Moratorium bei der Endlagerstandortauswahl wegen der CORONA-Pandemie aus, wie es in einem Offenen Brief vom BUND e.V. gefordert wurde.

Zwischenbericht Teilgebiete im Herbst

Die BGE geht in dem Schreiben davon aus, dass der Zwischenbericht Teilgebiete trotz CORONA im Herbst vorgelegt werden kann. Bisher wurde von Ende September gesprochen – der Herbst auf der Nordhalbkugel erstreckt sich vom 22.09. bis 21.12. Ähnliches war schon den Meldungen der dpa-AFX und der taz zu entnehmen.

„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

Betont wird, dass digitale Formen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung sowieso eine zentrale Rolle spielen sollten:

Aufgabe des BASE ist es, die Plattform dafür zu organisieren, dass die BGE diese ersten Zwischenergebnisse nachvollziehbar der Öffentlichkeit gegenüber dargelegt und diese diskutiert werden können. Unabhängig von der aktuellen Corona-Lage spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit. Dies ist schon aufgrund des Formates der Fachkonferenz zwingend. Die Fachkonferenz richtet sich an die Gebietskörperschaften aus den Teilgebieten und darüber hinaus an alle Interessierten. Digitale Formate bieten die Möglichkeit, Interessierte unabhängig von Raumkapazitäten und Reisemöglichkeiten einzubeziehen.

Drei Formate für das Vorstellen des Teilgebietsberichts

Für die Vorstellung des Teilgebietsberichts durch die BGE auf der Fachkonferenz Teilgebiete werden in einem Schreiben vom 26.03.2020 drei unterschiedliche Formate genannt. Eine Umsetzung in digitaler Form dazu fehlt jedoch noch. Diese Plattform will das BaSE zur Verfügung stellen.

Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete hat öffentliche Arbeit eingestellt

Leider gibt es keine weiteren öffentlich verfügbaren Planungen, da auch die Arbeit der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete eingestellt wurde. Die 6. Sitzung wurde abgesagt, die 7. Sitzung soll am 29.04.2020 stattfinden. Ob das in der bisherigen öffentlichen Form stattfinden kann, ist fraglich. Ein digitales Format ist bisher nicht angeboten worden.

4 Gedanken zu „„…spielen digitale Formen der Beteiligung eine zentrale Rolle bei der Einbindung der Öffentlichkeit.“

  1. 6. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete

    Teilnahme an der 6. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete wird angeboten entweder direkt vor Ort (beschränkte Teilnehmer*innenzahl) oder in einer Telefonkonferenz. Die Präsentationen werden dabei über ein Online-Tool gezeigt – siehe hier.

    Damit startet auch das BaSE mit einem teildigitalen Format.

  2. NBG fordert Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete

    Das NBG fordert eine Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete bis mindestens Februar 2021 – Näheres siehe hier.

  3. Ein Schreiben von BASE *und* BGE als Reaktion auf den Offenen Brief des BUND? Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kommuniziert gemeinsam mit dem Vorhabenträger nach außen? Und dann auch noch so?

    Es wurde immer versprochen, dass alle Rollen klar verteilt, dass Vorhabenträger und Aufsichtsbehörde sauber voneinander getrennt sind, als durchgesetzt wurde, dass beide im Geschäftsbereich des BMU angesiedelt werden. Von der gebotenen Distanz ist hier (wieder einmal) nichts zu spüren.

    Und dann noch: Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt erst nach Veröffentlichung des Berichts der BGE?

    Das BASE war noch nie gut im Zuhören.

    Das Standortauswahlverfahren steht unter keinem guten Stern. Es wird immer und immer wieder durch vermeidbare, aber folgenreiche Fehler zur Disposition gestellt. Eigentlich müsste man schon jetzt noch einmal von vorne beginnen. Mit besserer (nicht stärkerer!) Kontrolle durch die Politik, die angeblich will, dass wir irgendwann mal ein Endlager haben.

    • Rollenklarheit von enormer Wichtigkeit

      Dem kann ich nur beipflichten.

      Schon das Papier zur Zusammenarbeit von BfE und BGE mbH im Standortauswahlverfahren ist eine Zumutung und die Öffentlichkeit wird dadurch oft ausgeschlossen. Drei Beispiele:
      – Wesentliche Entwicklungen werden dem BfE unabhängig von den Quartalsberichten regelmäßig mitgeteilt, die Öffentlichkeit wird nicht zwingend informiert.
      – Im Abstand von drei Monaten finden aufsichtliche Statusgespräche zwischen BfE und BGE mbH auf Leitungsebene statt, von denen die veröffentlichten sogenannten Protokolle diese Bezeichnung nicht verdienen.
      -Bei Bedarf finden Statusgespräche auf Arbeitsebene statt, die veröffentlichten sogenannten Protokolle haben eher Fake-Charakter. Gibt es eigentlich auch Statusgespräche ohne veröffentlichtes Protokoll oder werden diese einfach nicht als Statusgespräche deklariert?

      Schon die Rollenhäufung im StandAG bei BaSE als Regulierungs-, Überwachungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungs-Behörde ist ein Webfehler.

      In diesem Sinne ist die NBG-Stellungnahme zum Geologiedatengesetz interessant. Das NBG sieht die neue Rollenzuteilung durch dieses Gesetz zu Recht kritisch.

      Die Politik sollte sich gerade auf diese Rollen-Aspekte konzentrieren. Da gibt es viel zu tun.

      P.S
      Solche Rollen-Aspekte sind einmal exemplarisch aufgearbeitet worden in dem Beitrag Ana Maria Isidoro Losada, Dörte Themann, Maria Rosaria Di Nucci: Experts and Politics in the German Nuclear Waste Governance – Advisory Bodies between Ambition and reality in: Conflicts, Participation and Acceptability in Nuclear Waste Governance (p. 231-259) – siehe dazu auch den Absatz PRINCIPLES OF GOOD ADVICE BY LENTSCH AND WEINGART in dem Beitrag Nuclear Waste Governance – Dritter und letzter Band.

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