EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Vorbereitung einer Stellungnahme zur Anhörung am 29.06.2020

Still und heimlich

Die Verordnungen zu den Sicherheitsanforderungen und vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wurden still und heimlich in einem erlauchten Kreis – siehe zum Beispiel 4717E03210 – jahrelang erarbeitet, ohne dass die Öffentlichkeit und insbesondere auch die Fachöffentlichkeit darüber informiert wurden. Selbst die Beteiligung Externer (außer BfE) wurde geleugnet – siehe FragDenStaat 159565. Mit dem Endergebnis wurde die Öffentlichkeit dann konfrontiert, ohne dass sich das BMU auf einen Dialog eingelassen hat.

Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit

Dann spielte sich wieder das Gleiche ab: Bearbeitung im engen Zirkel ohne Information der Öffentlichkeit, Vorlage des Endergebnisses zur Verabschiedung im Bundestag. Zwar wurde eine Liste zur Berücksichtigung der Anmerkungen durch die Öffentlichkeit erstellt, jedoch ist diese unvollständig – siehe hier.

Solide Arbeit sieht anders aus

Eine Rückverfolgung der Beiträge ist nicht möglich, eine vollständige Liste der Stellungnahmen fehlt, die Anmerkungen liegen nicht als archivierbares Dokument vor – zum Beispiel PDF mit Anmerkungen. Solide Arbeit sieht anders aus – siehe zum Beispiel hier (Auszug aus Brenk Systemplanung.(2013). Gruppierung und Kommentierung der zusammenfassenden Aussagen aus Einwendungen und Stellungnahmen sowie aus dem Erörterungstermin zum Plan Stilllegung). Zu der neuen Fassung der Verordnungen liegt nicht einmal eine Synopse vor, die die alte und neue Version miteinander vergleicht. Es gibt offensichtlich auch Änderungen, die nicht auf die Stellungnahmen und Anmerkungen zurückzuführen sind. Deren Begründung bleibt im Dunklen.

Anhörung im Umweltausschuss – Erarbeitung einer Stellungnahme

Am 29.06.2020 findet im Umweltausschuss des Bundestages eine Anhörung zu den vorgelegten Verordnungen statt. Hierzu soll hier in diesem Beitrag eine Stellungnahme erarbeitet werden. Interessante Beiträge dazu sind schon eingegangen – siehe ZENTRALE FORDERUNG AUS FORUM 3 NICHT UMGESETZT und BI Lüchow-Dannenberg arbeitet schnell.

Klassifikation

Um die Erarbeitung nachvollziehbar und damit transparent zu machen, wird eine dreistufige Klassifikation eingeführt:

  • Die erste Stufe ist der Artikel der Verordnung:
    – 0 betrifft beide Artikel,
    – 1 betrifft den Artikel 1 (Sicherheitsanforderungen),
    – 2 betrifft den Artikel 2 (vorläufige Sicherheitsuntersuchungen),
    – 3 und größer betrifft Novellierung weiterer Regelungen.
  • Die zweite Stufe benennt den Paragrafen in den Verordnungen. Bei erste Stufe = 0, 3 etc. ist es eine einfache Nummerierung.
  • Die dritte Stufe den Absatz im entsprechenden Paragrafen des Artikels.
  1. Eine erste Skizze ist hier zu finden (Stand 13.06.2020).
  2. Zweite Fassung steht hier (Stand 15.06.2020).

Weitere Anregungen erwünscht

Weitere Anregungen können per Kommentar abgegeben werden, die dann öffentlich verfügbar sind. Das kann auch anonym geschehen, die abgefragte Emailadresse kann mit dem Dummy noreply@endlagerdialog.de angegeben werden. Weiterhin können Anregungen über Email und Post eingebracht werden. Dazu können die Email- und die Postadresse aus dem Impressum verwendet werden.

Update vom 17.06.2020

Folgender Fehler musste korrigiert werden: Der Regierungsentwurf beinhaltet nicht zwei, sondern drei Artikel. Das Inkrafttreten ist ein gesonderter Artikel. Die Klassifikation muss deshalb wie folgt geändert werden:

  • Die erste Stufe ist der Artikel der Verordnung:
    – 0 betrifft alle Artikel,
    – 1 betrifft den Artikel 1 (Sicherheitsanforderungen),
    – 2 betrifft den Artikel 2 (vorläufige Sicherheitsuntersuchungen),
    – 3 betrifft den Artikel 3 (Inkraftsetzung)
    -4 betrifft Novellierung weiterer Regelungen
  • Die zweite Stufe benennt den Paragrafen in den Verordnungen.
  • Die dritte Stufe benennt den Absatz im entsprechenden Paragrafen.

Die heutige Version ist hier zu finden.

Um eine effektive Arbeit zu ermöglichen, wurde in mühevoller Kleinarbeit dem Verordnungstext in einer zweiten Spalte die Begründung gegenübergestellt – siehe hier. Das erspart viel Blätter-Arbeit. Die Zurverfügungstellung einer solchen Arbeitshilfe wurde übrigens beim dialog-endlagersicherheit.de verweigert.

Update vom 20.06.2020

Die heutige Version der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.

Update vom 22.06.2020

Die heutige Version der Stellungnahme steht hier zur Verfügung.

Update vom 23.06.2020

Die Stellungnahme wurde an drei Stellen ergänzt (1.03.2, 1.04.3, 104.4), im Layout noch etwas verbessert und weitere Links ergänzt, die jetzt sowohl als Fußnoten als auch als Hyperlinks vorliegen – siehe hier.

Update vom 24.06.2020

Die Stellungnahme wurde ohne wesentliche Änderung in die finale Fassung überführt und kann hier heruntergeladen werden.
Die tabellarische Gegenüberstellung von Verodnungstext und Begründung wurde noch einmal überarbeitet und steht in der Endfassung hier als Arbeitshilfe zur Verfügung.

47 Gedanken zu „EndlSiAnfV/EndlSiUntV: Vorbereitung einer Stellungnahme zur Anhörung am 29.06.2020

  1. Sie sind einer der sich in Formalien ergeht – Es geht aber um Inhalte – lassen Sie so kompliziertes, inhaltloses Geschwätz – lesen Sie die Verordnung und machen Sie konkrete Vorschläge zur Korrektur – den EX BfS ler merkt man Ihnen leider sehr an

  2. Herr Goebel, als regelmäßiger Leser dieses Blogs wünsche ich mir hier eine offene und gerne auch schonungslose Diskussion. Aber bitte immer fair den Personen gegenüber! Einen solch persönlicher Angriff wie oben ist unangemessen, und ich bitte Sie das in Zukunft zu unterlassen.

      • Persönliche Diffamierungen am Anfang des Kommentars wurden redaktionell entfernt.

        Ansonsten: Fakten werden nicht nur von Ingenieuren generiert, sondern auch von Geistelwissenschaftlern. Die starke Ausrichtung auf die sogenannten harten Fakten und die unangemessene Politisierung haben in der Vergangenheit zu den Fehlentwicklungen in der Endlagerfrage geführt.

        • Wobei man noch einwenden könnte, dass die Experten in dem Bereich froh wären – und gewesen wären – wenn dann harte Fakten immer der entscheidende Punkt gewesen wären. Weder vor noch nach 1998 war das der Fall (nur mit anderen Vorzeichen). Wir sollten den falschen Eindruck vermeiden, hier die bösen Experten einfangen zu müssen. Es geht um ein Umfeld, in dem fachliche Argumente der wirklich ausschlaggebende Faktor ist.

  3. Ich möchte hiermit Herrn Volker Goebel in der Sache unterstützen. Ohne Zweifel kann die Fokussierung auf Formalien und Formalitäten von den Inhalten ablenken, den Diskurs verwässern und der Desinformation Vorschub leisten. Für meinen Geschmack ist die organisatorische Desinformation inzwischen soweit fortgeschritten, dass ich gar nicht mehr wüsste, wo ich Aspekte des in der „Endlagerfrage“ praktisch ausgeblendeten Strahlenschutzes noch einbringen könnte. So weit ich sehe, wurden meine bisherigen, gut belegten Stellungnahmen zu den radiologischen Sicherheitsanforderungen mit dem lapidaren Hinweis, man orientiere sich lieber an der ICRP, zurückgewiesen, ohne auch nur im Ansatz zu überprüfen bzw. zu belegen inwieweit die ICRP noch dem Stand der Wissenschaft entspricht. Das hat mit sachlichem Diskurs und sachlicher Diskussion nichts zu tun, sondern ist Macht-Ausübung durch Demonstration der Definitionshoheit. So macht Partizipation keinen Sinn. Ich stelle mir vor, dass ich nicht der einzige bin, der sich hier frustriert abwendet.

    • Es wäre schade, wenn Sie sich abwenden! Verständlich ist Ihre Frustration aber allemal. Dennoch bezweifle ich, ob Sie da mit Herrn Goebel in guter Gesellschaft sind. Was er als „inhaltsloses Geschwätz“ bezeichnet, ist wohl nur das Schema, das Herr Mehnert oben unter der Zwischenüberschrift „Klassifikation“ einführt. Das ist zwar in der Tat kein Inhalt, sondern eben – wie der Name schon sagt – nur ein Klassifikations-Schema. Aber eben dieses kann sehr hilfreich sein, um die reiche Fülle der Inhalte, die Herr Mehnert in dem unmittelbar folgenden Link aufführt, zu ordnen. Und auch sonst herrscht ja hier kein Mangel an „konkreten Vorschlägen“. Insofern scheint mir die Intervention von Herrn Hagedorn ganz richtig.

    • Ich sag zu vielem nein Danke, was trotzdem da ist. Probleme lassen sich nicht wegwünschen. Und eine vernünftige Alternative zur Endlagerung sehe ich nicht.

      • Sichere (?End?-) Lagerung schon, aber nicht gemäß dem Motto: „Aus den Augen aus dem Sinn“. Und erst recht nicht ohne belastbare radiologische Risiko-Bewertung, und zwar nach dem jeweils aktuellem Stand der Wissenschaft und nicht nach Wissenschaftsstand von vor 40+ Jahren.

        • Das würde dann aber auch für jede andere Lösung gelten. Bei der verlängerten Zwischenlagerung wegen einer nicht stattfindenden Endlagerung sogar noch mehr – oder?

      • Und was ist mit den Menschen die Verantwortlich für die Produktion von ATOMMÜLL sind !Die haben doch bestimmt einen Keller!
        No Nuke!

        • Die kannst du ja fragen – ein paar der Entscheidungsträger von damals werden noch leben. Deren Keller ist aber auch nicht sicher als ein Endlager. Wir werden um ein Endlager nicht herumkommen. „No Nuke“ ist kein Zauberspruch, der Atommüll verschwinden lässt. Harry Potter ist keine Realität…

  4. Stellungnahme Ing. Goebel / DBHD im Rahmen des öffentlichen Fachgesprächs im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags am 29. Juni 2020 zur EndLSiAnfV

    Stellungnahme zur : Endlager-Sicherheits-Anforderungs-Verordnung des BMU

    1.) Der Bürger erwartet von einem Endlager, dass es dicht ist !
    2.) Ein DBHD Endlager bei Glasin kann eine gas-dichte Dichtheit.

    Der Stellungnahmengeber wendet sich gegen: den Paragraphen 4, Absatz 5,
    Satz 1. und Satz 2. – Dort werden in einer „Sicherheits-Verordung“ der BRD
    „Radionuklid-Freisetzungen“ in der Dimension von 1.900 kg, bezogen auf die
    19.000 Tonnen hoch radioaktive Reststoffe der BRD, als verordungskonform
    vorgeschlagen ! (In 1. und 2 ter Version der EndLSiAnfV. Noch nicht in Kraft.)

    Mit dieser symbolisch dargestellten
    DBHD Bauweise eines Endlagers für
    hochradioaktive Reststoffe braucht
    es keine Freigabemengen und Dosis-
    werte. – Deshalb empfehle ich Ihnen
    die Freigabemenge von 10-4 auf 10-6
    abzusenken, weil der „rechnerische
    Nachweis“ vor einem Endlager-Bau
    ja sicherlich geleistet werden muss.

    Mit freundlichen Grüssen
    Volker Goebel / Dipl.-Ing.

    Begründung der Klage durch Ing. Goebel – 2 sachliche Gründe :
    aus Menge / und Überdruck

    1. Nehmen wir eine „vereinfachte Zahl für die Menge“ an hoch radioaktiven Reststoffen an

    also z. B. 10.000 Mg – Mg bedeutet Megagramm Schwermetall (10.000 Mg = 10.000 Tonnen)

    Deutschland hat mehr als 10.000 Tonnen zu entsorgen, – aber es geht hier um ein Beispiel.

    10.000 Tonnen, davon soll laut BMU ein Anteil von 10-4 also 0,0001 % freigesetzt werden dürfen

    10.000 T. x 0.0001 = 1 Tonne = 1.000 kg – das BMU erlaubt eine Freisetzung von 1.000 Kg stark

    strahlenden hoch radioaktiven Reststoffen in einer Endlager Sicherheits-Verordnung ??????

    2. die Endlager-Ideen der DBE/BGE bezogen sich bisher immer auf un-tiefe horizontale

    Strecken-Lagerungen. – In diesen Teufen gibt es immer noch Wasser und Feuchtigkeit !

    Jede Korrosion führt zur Bildung von Gasen, die dann einen Überdruck im Endlager der DBE/BGE erzeugen. – Weil die Endlager Ideen der DBE/BGE nicht gas-dicht sind, weil es an Verschluss aus Bergdruck mangelt, bilden diese Gase unter Überdruck Wegsamkeiten und reissen Schadstoff-Partikel mit sich. Ist eine Wegsamkeit erst einmal geschaffen, ist der Weg für das Eindringen von Oberflächenwasser frei, das führt zu mehr Korrosion und mehr Gasen unter Überdruck und wieder treten vermehrt Schadstoffe aus. – etc etc etc –

    Wir brauchen aber keine Freigaben von Schadstoffen in der Endlager-Bauverordnung DE.

    DBHD hat einen ca. 300 Meter hohen Verschluss aus Bergdruck im Steinsalz oberhalb der Lagerung. – Ein solcher Verschluss ist von seinen Eigenschaften her gas-dicht, und steht unter einem hohen Auflast-Druck der darüber lagernden 1.600 Meter Sediment-Schichten.

    DBHD braucht Tiefe, dort ist die Temperatur, dann kann das Salz viskos fliessen und den Verschluss aus Bergdruck herstellen. Dieser Verschluss dauert aber ca. 80 bis 110 Jahre.

    Ansonsten ist die Endlager-Bauverordnung ja ganz gut gelungen – und es braucht Eine.

    20. Mai 2020 – Das BMU veröffentlicht den 2ten (überarbeiteten !?) Referenten-Entwurf

    >>> Strafanzeige/Klage gegen BMU Bonn wg. EndLSiAnfV – immer noch Freisetzungen vorgesehen !!!
    .
    Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
    für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

    § 4 Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
    .
    (4) Der sichere Einschluss muss innerhalb der wesentlichen Barrieren nach Absatz 3 so erfolgen, dass die Radionuklide aus den radioaktiven Abfällen weitestgehend am Ort ihrer ursprünglichen Einlagerung verbleiben.
    .
    (5) Für zu erwartende Entwicklungen ist nachzuweisen, dass im Nachweiszeitraum
    .
    1. insgesamt höchstens ein Anteil von 10-4 und
    .
    2. jährlich höchstens ein Anteil von 10-9
    .
    der Masse der eingelagerten Radionuklide einschließlich ihrer Zerfallsprodukte

    aus dem Bereich der wesentlichen Barrieren ausgetragen wird.

    Es sind 19.000 Tonnen HLW DE endzulagern – die 1.900 kg Freisetzung in der EndLSiAnfV entspricht mengenmässig genau dem Anteil den Herr Dr. Götz / BMU als den IOD 129 Anteil ausgewiesen hat. – IOD 129 ist ein Alpha und Betastrahler der mit einer Halbwertszeit on 15,7 Mrd. Jahren praktisch ewig strahlt. – Und dieses langlebigste und flüchtigste Gas wollen wir freilassen ? – Was für ein Beispiel gibt Deutschland da ? Wenn wir das machen ziehen ja alle anderen Länder nach. – Muss gar nicht sein !!! – DBHD ist mit einem sicheren gas-dichten Verschluss konzipiert.

  5. Kommentar/Änderungsvorschlag zu 1.03.2:

    Der Satz in der Begründung: „Nicht berücksichtigt werden müssen bei dieser Ableitung äußere Einwirkungen oder Ereignisse, deren direkte Auswirkungen gravierender sind als ihre indirekten Folgewirkungen durch die mögliche Beeinflussung des Endlagersystems“ ist ein Beleg dafür, wie weit sich die „verschiedenen Expertenkreise“ des BMU von unseren Werten und Normen entfernt haben.

    Man betrachte zum Vergleich den Satz: „Nicht berücksichtigt werden müssen bei der Sicherheits-Auslegung des KKW Einwirkungen oder Ereignisse, deren direkte Auswirkungen gravierender sind als ihre indirekten Folgewirkungen durch die mögliche Kernschmelze, beispielsweise ein Tsunami wie 2011 in Fukushima.“ – Eine solche Auslegungsvorschrift wäre undenkbar! Mit dem Werte-Konsens in Deutschland absolut unvereinbar.

    Und der Bundestag will diesem Unsinn zustimmen?

      • Das ist erfunden, um die Absurdität des ersten Zitats vor Augen zu führen. Die Logik wäre dieselbe: Ein mögliches Ereignis wird als irrelevant für die Sicherheitsauslegung einer Anlage erklärt mit der Begründung, dass ein Anlagen-unabhängiger Schaden („direkte Folgewirkung“), der ebenfalls mit dem Ereignis einhergeht, gravierender ist als der eintretende Schaden („indirekte Folgewirkung“), der durch eine vernünftige Sicherheitsauslegung verhindert werden könnte.

        Im Fukushima-Beispiel wäre die Moral von der Geschicht: ‚Reaktorkatastrophe war nicht schlimm, die Sicherheitsauslegung des Reaktors war o.k., denn: 20000 Tote durch Tsunami waren ja noch schlimmer.‘ Offensichtlich ist das nicht die Moral, die in Deutschland anerkannt ist und gelebt wird, sonst hätten wir den Atomausstieg, den Neustart der Endlagersuche und diese Verordnung nämlich gar nicht.

    • Das ist jetzt wirklich mutwillig falsch gelesen. Es geht hier zum Beispiel um den berühmten Meteoriten, der ein Endlager zerstören könnte. In dem fall wäre das Endlager aber wirklich nicht das Problem.

      • Gegen Falschlesen hilft oft vorsichtiger Formulieren. Deshalb sollten hier in der Begründung einige Beispiele genannt und andiskutiert werden.

        Zu dem Fall Meteoriteneinschlag wären da einige Sätze mehr notwendig. Schließlich gibt es dazu die Veröffentlichung Hertzsch, J.-M. (2013). Zur Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung der Integrität untertägiger Endlager durch Impaktereignisse.

        Was sind weitere Ereignisse, die nicht berücksichtigt werden können?

        • Guter Punkt. Man hätte da natürlich besser formulieren können. Spontan würde mir jetzt als weiterer Punkt ein Angriff mit Nuklearwaffen einfallen. Sowas wurde ja wirklich mal diskutiert. Aber wenn über einem Endlager mehrere Atombomben gezündet werden, ist sicher das etwas mtgenommene Endlager an sich nicht das Problem. Missverständnisse wie im Beispiel Fukushima/Tsunami sollten vermieden werden….

          • Ihre moralische Entrüstung freut mich. Da bin ich hier nicht mehr allein. In Ihrer Hoffnung „Missverständnisse“, dass das nicht so gemeint sei, muss ich Sie aber enttäuschen: Ich habe auf einer der wenigen Endlager-Konferenzen, wo Geisteswissenschafter zugelassen waren, mit den Experten darüber gesprochen (der Textbaustein ist ja schon älter): Es ist g e n a u s o gemeint: 10000 Tote durch Primärfolgen, dann müssen wir die weniger gravierenden Sekundärfolgen durch das Endlager nicht betrachten. Es ist g e n a u s o gemeint. Absurd? In der Tat.

            Und nun zu dem „berühmten Meteoriten“:
            Dieses „Wir wissen doch alle was bei einem Meteoriteneinschlag passiert: Dinosaurier und so“ (erfundenes Zitat) ist ein zweiter, unabhängiger Skandal. Dass ein Meteorit entweder so groß ist, dass er die Menschheit auslöscht, oder so klein, dass er dem Endlager nichts anhaben kann, ist ein Märchen, das vor etwa 25 Jahren erstmals aufgeschrieben wurde. Vielleicht einfach so, ohne viel Nachdenken. Und seither wird es immer wieder kolportiert und abgeschrieben. Immer wieder. Und wieder. Und wieder. Und keiner rechnet nach. Inzwischen sind wir eine Generation weiter, und immer noch findet sich dieses Meteoritenmärchen in FEP-Katalogen.

            Ich bin keine Meteoriten-Expertin, aber ich bin mir nicht zu fein, mit denen zu sprechen: Schauen Sie sich Meteor Crater in den USA an: Jetzt 180 m tief. Primärkrater war 400 m tief. Ein Endlager in der Tiefe? Wäre pulverisiert worden und in der Region verteilt – der Endlager-Super-GAU ! Menschheit sowieso ausgelöscht? Von wegen. Mit NASA’s Überwachung heutzutage hätte man 24 h Vorwarnzeit. Bei einer gelungenen Evakuierungsaktion: 0 Tote durch Primärereignis. (Gewiss, dies ist eine verkürzte Darstellung. „Schön“ wäre das Primärereignis nicht. Aber die Grundaussage gilt. Und selbst wenn das Ereignis viele Tote fordern würde. D a s wäre kein Argument, die Verseuchung einer Region für irrelevant zu erklären.)

            Also doch Meteoriteneinschlag berücksichtigen? Da kann ich beruhigen: Die Wahrscheinlichkeit für einen Volltreffer ist gering. (Überschlag: Einschlagshäufigkeit weltweit x Kraterfläche / Erdoberfläche. Alles kein Hexenwerk.) Allenfalls jedes millionste Endlager wird innerhalb des Bewertungszeitraums einmal getroffen. Da können wir ruhig ein paar davon bauen…

            Aber warum muss eigentlich ich das vorrechnen? Haben wir keine Experten dafür? Wenn der Fehler bei mir liegt, wäre ich für eine Richtigstellung sehr dankbar.

          • Ich gehe nicht davon aus, dass Sie das vorrechnen müssen. Dazu ist das Thema zu alt. Wen haben Sie denn dazu gefragt?

          • Namen nennen wäre unfair. Auch von Organisationen.

            Ich mache keinem technischen Experten einen persönlichen Vorwurf. Ihre Expertise liegt nicht auf dem Gebiet der Ethik. Problematisch ist vielmehr das Festhalten des BMU an rein technisch besetzten Experten- und Beratergremien. Denn daran liegt es, dass pseudo-ethische Begründungen, die mir einen Schauer über den Rücken jagen, Eingang in BMU-Verordnungen halten. Das wäre so, wie einen mit Virolog*innen und Epidemiolog*innen besetzten Expertenrat darüber zu befragen, ob Schulen oder Autohäuser zuerst wieder öffnen sollten. Deren Expertise ist wichtig; deren Expertise alleine ist aber nicht ausreichend für die Beantwortung der Frage.

            Lernen lässt sich an dem Wiederauftauchen des uralten Meteoritenmärchens (dass nur Meteoriten der Zivilisations-Killer-Klasse einem Endlager gefährlich werden könnten) in der Sicherheits-Verordnung noch etwas anderes:

            Sicherer – d.h. sicherer, nicht politisch korrekter – wäre es, die Schwarmintelligenz der Öffentlichkeit zu nutzen und in die Expertenkreise systematisch mit einzubeziehen, anstatt gegen jede Vernunft darauf zu bauen, dass sich ein geschlossener Expertenzirkel ernsthaft gegenseitig kritisch hinterfragt. Das Meteoriten-Beispiel ist in seiner Sicherheits-Konsequenz harmlos. Andere Versäumnisse in der Verordnung sind es vielleicht nicht.

          • Das ist sehr wahr, und eigentlich trivial – muss aber trotzdem wohl regelmäßig betont werden: ein selbsthinterfragendes System muss notwendigerweise ein offenes System sein! Geschlossene Gruppen tendieren fast unvermeidlich irgendwann zum „groupthink“ (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppendenken).
            Aber man braucht im Grunde nicht einmal die selbst Hinterfragung zu bemühen. Schon der einfacher Grundsatz der Wissenschaftsbasiertheit verlangt, dass alles Wesentliche öffentlich verhandelt wird. Nicht ohne Grund gilt in der Wissenschaft nur etwas, wer regelmäßig publiziert und/oder öffentliche Vorträge hält. Wer den öffentlichen Diskurs scheut, wer sich nicht der öffentlichen Kritik aussetzen mag, der kann langfristig nicht behaupten, wissenschaftlich zu arbeiten.

          • Ich habe mal gegoogelt. Es gibt dazu eine Stellungnahme der RSK/SSK, FEP – Listen und ähnliches. Auch die Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen wurden mal gemacht. Ich gehe aber gerne davon aus, dass Experten auf so einer Veranstaltung – wenn man Sie spontan etwas fragt – gerne auch mal etwas sagen, was Sie aus den Bauch heraus zu wissen glauben. Das ist dann natürlich ungünstig und man sollte es nicht tun. Und es führt sicherlich dazu, dass in diesem Fall das vorhandene Wissen recht missverständlich aufgeschrieben wurde.

            Ich finde es übrigens gut, dass Sie niemanden namentlich reinreißen wollen (ich dachte da auch eher an die Organisation). Ich glaube, dass bei denen, die auf dem Gebiet Arbeiten die – sicher nicht unberechtigte – Hemmung besteht, sich in öffentlichen Diskussionen zu beteiligen. So wird man zwar zu einem Thema eine offizielle Stellungnahme der beteiligten Organisationen bekommen – aber einzelne Mitarbeiter sind da natürlich immer sehr vorsichtig.

          • Der wissenschaftliche Diskurs wurde auch immer öffentlich geführt. Die Frage hier ist, wie persönliche Diskussionen auf solchen Veranstaltungen zu bewerten sind. Die fände ich auch wertvoll. Dazu müsste es allerdings ein Klima von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geben.

  6. Die Stellungnahme des NGB ist unter Sicherheits-Aspekten ein schlechter Witz !

    Das NBG sieht die Freisetzungen in der Dimension 10-4 als internationalen Standart an !

    xxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxx xxxx

    Die letzte Zeile wurde redaktionell entfernt, da sie eine Diffamierung darstellt.

  7. Bundestagsanhörung – ein Schockerlebnis
    Die gestrige Anhörung im Bundestag zu den Endlagersicherheitsverordnungen war für endlagerdialog.de in dreifacher Hinsicht ein Schockerlebnis:
    1. Technik – webex in Kombination mit Parlamentsfernsehen,
    2. Inhaltlicher Verlauf – die BMU-Experten loben ihre eigene Arbeit und
    3. Resümee der Vorsitzenden.
    So wird das noch nicht aufgebaute Vertrauen zunichte gemacht.

    Zeitversetzte Aussendung im Parlamentsfernsehen heute 12 bis 14 Uhr

    • Habe ich das richtig verstanden:

      Im Umweltausschuss sind sechs Experten geladen. Innen Fehlanzeige. Die Schon-immer-dabei-Experten sind begeistert. Der Jurist analysiert die Rechtsbegriffe und findet die Verordnung okay. Der Physiker findet, für chemotoxische Abfälle muß eine genauso tolle Verordnung her. Das NBG hat zur Verordnung keine Meinung und mahnt stattdessen, beim nächsten Mal aber bitte ganz ehrlich etwas lieber sein zu der interessierten Öffentlichkeit. Und der einzige angehörte Vertreter, der halbwegs mit der Meinung der interessierten Öffentlichkeit vertraut ist, spendiert als Hauptbotschaft, daß die Verordnung akzeptabel ist, lediglich die Gültigkeitsdauer sei zu begrenzen, was kaum Gegenstand der Diskussionen im Umweltausschuß sein dürfte, wo es um Annahme, Änderung oder Ablehnung geht.

      Die Vorsitzende findet nichts als warme Worte, wegen dem genialen Prozeß, super ersonnen und weltweit einmalig.

      Eine/n Fürsprecher/in für die kommenden 30000 Generationen anzuhören, befand man für verzichtbar.

      War es so? Dann knallen jetzt mit Sicherheit die Sektkorken. Cheers!

      • Die Hauptbotschaft sollte sein, dass es noch viele wissenschaftliche Auseinandersetzungen zu diesen Verordnungen geben muss – siehe 10 Seiten Kritikpunkte.

        Da die Regelungen aber für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nur wenig relevant sind, sollten sie nach drei Änderungen auf diese – und nur auf diese – Verfahren angewendet werden. Sie werden von Herbst 2020 bis etwa 2022 laufen.

        Dieser Kompromissvorschlag sollte verhindern, dass alle Kritikpunkte wegen Zeitmangels vom Tisch gewischt werden. Er sollte die Möglichkeit eröffnen, das gesamte Paket noch einmal aufzuschnüren, ohne dass es im Suchverfahren eine Verzögerung gibt.

        Offensichtlich ist aber die Politik mit kritischen wissenschaftlichen Fragestellungen überfordert und folgt gerne dem Trott der Wissenschaftler, die schon seit Jahrzehnten am Tropf des BMU hängen und weiter auf diesen Tropf angewiesen sind.

        • „Überfordert“ ist nicht die Politik, sondern der Prozeß. Selbsthinterfragung und Sicherheitsbezogenheit sollen sein, aber die entstehen nicht durch Anrufung. Die kann der Standortauswahlprozeß nur liefern, wenn er entsprechend aufgestellt ist. Partizipation wäre eine mögliche Maßnahme, aber die ist nur für die vom Bundesamt zu beaufsichtigenden Prozeßschritte vorgesehen. Nicht bei der Entwicklung und Festlegung des Sicherheitsniveaus nach § 26 StandAG. Man meinte wohl, Experten alleine würden das schon richten. Welch ein Fehler!

          In einem „freiwilligen“ Beteiligungsprozeß konnte BMU dort Schluß machen, wo es unbequem wurde: Wo Experten und Zivilgesellschaft offenkundig weit auseinander lagen und eine Konsensfindung eine echte inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten der Gegenseite erfordert hätte. Ja, das hätte Zeit gekostet. Aber wenn es wirklich um Sicherheit gehen würde: Wo wäre diese Zeit besser investiert gewesen als hier?

          Der Umweltausschuß konnte das kaum richten. In kritischen wissenschaftlichen Fragestellungen auf Konfrontation zu den aufgebotenen Experten zu gehen, kann von keinem Ausschußmitglied erwartet werden. Vielleicht hätte es Wirkung gezeigt, wenn den Mitgliedern verdeutlicht worden wäre, daß die hehren Ziele des Auswahlgesetzes riskiert werden, wenn auf einen Grundkonsens zum Sicherheitsniveau zu Beginn des langen Prozesses verzichtet wird. Daß es nicht um Fristen und Begrifflichkeiten geht, sondern darum, ob bei einem Dissens in den zentralen Fragen der Sicherheit – Zivilgesellschaft fordert Verschärfung, Experten lehnen ab – ein Egal unsere Experten wissen, was gut ist, der richtige Weg ist.

          • Prinzipiell nicht ganz falsch. Aber wen definieren wir hier als die Zivilgesellschaft? Universitäten, Bürgermeister und Institute? Zufällige Bürger? Wenn man ein Gremium besetzt, muss man da ja eine Auswahl treffen. Schlecht wäre es zum Beispiel, so ein Gremium dann mit vorfestgelegten Aktivisten z.B. von „Ausgestrahlt“ oder „Nuclearia“ zu besetzen.

          • @Erdinger:

            Zivilgesellschaft sind in diesem Fall alle zivilgesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen, die sich beteiligen MÖCHTEN (bitte kein Gremium, bitte keine Zufallsauswahl). Wer die sind, kann an den Stellungnahmen in BMU’s „Dialog Endlagersicherheit“ abgelesen werden. Das sind nicht unendlich viele. Und eine Vorauswahl ist gar nicht nötig, wenn das überzeugendere Argument sticht und nicht der gute oder schlechte Ruf der Person.

            Das hatte letztes Jahr in BMU’s Dialog sehr konstruktiv begonnen. Viele Änderungsbeiträge zum Referentenentwurf waren bereits mit Argumenten unterfüttert gewesen. Bei Ablehnung eines Beitrags hätte man sich in einer zweiten Iteration mit den jeweiligen Argumenten der Gegenseite mit wissenschaftlicher Methodik auseinandersetzen können. Erst mit diesem Schritt wäre eine Selbsthinterfragung erzwungen worden. Unmöglich wäre das nicht gewesen.

            Gewiß, bei anhaltend fehlender Annäherung der Gegenpositionen müßte auch dann irgendwann irgendwer entscheiden. Aber die Entscheidung wäre dann auf Grundlage von Argumenten erfolgt, die mindestens einmal einer kritischen Überprüfung standgehalten hätten. So aber stehen „Begründungen“ in der Verordnung wie z. B. die „nach internationalem Stand von Wissenschaft und Technik übliche Vorgehensweise“. Ein Widerspruch in sich, denn entweder entspricht eine Methodik dem Stand von W&T, oder sie ist nur eine irgendwo übliche Vorgehensweise. Und gar nicht irgendwo üblich ist es, einen „internationalen“ Stand von W&T zu definieren, den es irgendwie zusätzlich zum normalen Stand von W&T gäbe. Und ganz und gar nicht üblich ist es, eine Stand von W&T herbeizureden, wenn keine einzige Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift angeführt werden kann. Solche Begründungen hätten sich in Luft aufgelöst, wenn kritisches wissenschaftliches Nachfragen der Zivilgesellschaft zugelassen worden wäre. Die Zivilgesellschaft könnte das wissenschaftliche Korrektiv für die von ihrer Sache begeisterten Experten sein können. International ist das längst anerkannt. Doch das BMU will davon nichts wissen.

          • Diesen Ausführungen möchte ich folgende zwei Punkte hinzufügen:

            1. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft könnte noch wesentlich produktiver gestaltet werden, wenn es Personen, die in entsprechenden Institutionen beschäftigt sind, sich persönlich frei äußern könnten, ohne behelligt zu werden. Die Verschwiegenheitspflicht sollte sich nur auf Bereiche erstrecken, für die sie zwingend notwendig ist. Damit könnten nicht nur interessante Fachmeinungen abgerufen werden, sondern auch viel Hintergrundwissen, das vieles verständlicher machen würde. Bei den heutigen Strukturen ist das nur möglich, wenn das Renten/Pensionsalter erreicht ist. Und selbst dann schlägt die Verschwiegenheitspflicht oft zu!

            2. Nicht nur der Beginn des Dialogs Endlagersicherheit war konstruktiv, sondern schon die Diskussion auf endlagerbericht.de, wo selbst Mitarbeiter*innen von Institutionen wie dem BMU sich persönlich beteiligt haben. Die teilweise sehr konstruktiven Anmerkungen zum Abschlussbericht der Endlagerkommission wurden nie weiterverfolgt. Sie sind lediglich archiviert – siehe https://fragdenstaat.de/a/18094 . Die sogenannte Zivilgesellschaft ist offenbar fähig, solche Formate zu nutzen. Die staatlichen Institutionen müssen aber noch viel dazu lernen. Es stellt sich die Frage: Wie kommen wir hier weiter?

      • „Eine/n Fürsprecher/in für die kommenden 30000 Generationen anzuhören, befand man für verzichtbar.“ Bei solchen Formulierungen habe ich immer riesige Bauchschmerzen. Man kann jede Meinung kritisieren. Aber jemandem mit anderer Meinung gleich erst mal die Sorge um die kommenden Generationen abzusprechen finde ich nicht zielführend….

        • Danke für den Einwand. So lassen sich Mißverständnisse ausräumen.

          Wer was wie denkt, fühlt oder besorgt, sollte Privatsache sein. Etwas diesbezüglich abzu- oder zuzusprechen, liegt mir fern. Wer was wie öffentlich argumentiert, darum geht es. Und da bezieht sich mein Kommentar auf die o.g. Pressemitteilung des Bundestages.

          Ich stelle fest, daß anscheinend niemand argumentiert hat, daß die Verordnung den zukünftigen 30000 Generationen ein Sicherheitsniveau hinterläßt, das gemessen an heutigen Sicherheitsstandards und eingeschätzt nach heutigem Stand der Wissenschaft als akzeptabel/gut oder eben bedenklich/mangelhaft bezeichnet werden könne/müsse. Es ist nicht verwunderlich, daß niemand so argumentiert hat, denn von den Eingeladenen war das nicht zu erwarten. Das stellt keine Kritik an ihnen dar. Sie argumentieren in ihren jeweiligen Fach-Kategorien, und das soll auch so sein. Man hätte aber dafür Sorge tragen können, gezielt Argumente aus der Interessenslage zukünftiger Generationen einzuholen – wenn die Gästeliste entsprechend gestaltet gewesen wäre. Der Umweltausschuß hielt das offenkundig für verzichtbar. Das darf angemerkt werden.

  8. Vielen Dank für die wichtige Klarstellung! Ich wollte auch nichts unterstellen. Es gibt da ein paar unrühmliche Beispiele in der Kommunikation (https://endlagerdialog.de/2020/05/lektuereempfehlung-gorleben-rundschau-iii-iv2020/ , Kommentarbereich) – da ist man dann vielleicht auch überaufmerksam.
    Kommende Generationen sollten hoffentlich nicht NICHT gewürdigt worden sein. Das wäre dann in der Tat merkwürdig. Immerhin hat die Verordnung ja explizit das Ziel, ein solches Sicherheitsniveau zu gewährleisten – indem der dafür vorgesehene Nachweisweg festgeschrieben wird. Die eigentliche Frage wäre also: Führt das vorgeschriebene Vorgehen dazu, nach menschlichem Ermessen eine angemessene Sicherheit zu gewährleisten.
    Ich habe die Pressemitteilung jetzt eigentlich so verstanden, dass das grundsätzlich schon Thema war. So eine Zusammenfassung in einer Pressemitteilung ist natürlich immer sehr verkürzend. Ob die Pressemitteilung da die Wirklichkeit abbildet, kann ich allerdings nicht beurteilen.
    Spannend ist natürlich die Frage, ob Dosisbetrachtungen für heutige Menschen nach 1 Millionen Jahre noch Sinn machen, wenn man davon ausgeht, dass die Evolution ja nie stillsteht. Irgendwann sollte man sich damit abfinden, dass es OK ist, manche Dinge eben nicht genau sagen zu können…

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