SGD-Positionen zu drei Ausschlusskriterien
Mit Datum 07.10.2020 übergab der Direktorenkreis (DK) der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) fachliche Positionspapiere zu den Methodensteckbriefen der BGE betreffend Aktive Störungen, Einflüsse aus gegenwärtiger und früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen und Vulkanismus.
Sind weitere Positionspapiere zu erwarten?
Im Anschreiben werden die Ansätze der BGE zur Ausweisung der Teilgebiete als weitgehend nachvollziehbar und plausibel bezeichnet. Weiter wird aber formuliert:
Für das weitere Vorgehen zur Abgrenzung der Standortregionen für die untertägige Erkundung hält der DK jedoch den vertieften Einsatz geologischer Expertise auf regionalgeologischer Ebene durch die BGE für unabdingbar.
Für die zu berücksichtigende Aspekte werden die drei Positionspapiere vorgelegt. Daraus ist nicht eindeutig zu entnehmen, ob zu den anderen Methodensteckbriefen der BGE betreffend
- restliche Ausschlusskriterien,
- Mindestanforderungen und
- geowissenschaftliche Abwägungskriterien
ebenfalls abweichende Positionen zu erwarten sind.
Aktive Störungen
Zu den Aktiven Störungen wird betont, dass die Klassifizierung der Geologischen Dienste der Länder von der BGE selbst bewertet werden müssten. Die Störungen nach dem Versatz von Gesteinen mit Maximalalter von 34 Millionen Jahre in der Geologischen Übersichtskarte Deutschlands (GÜK250) zu selektieren, reiche nicht aus.
Bohrungen
Bei Bohrungen wird der Sicherheitsabstand von 25 m in vielen Fällen als zu klein angesehen. Schon allein der Fehler bei der Lage des Bohransatzpunktes kann 10 bis 50 m betragen, wenn die Bohrung nicht nachträglich eingemessen wurde. Weiterhin können Zerrüttungszonen im umgebenden Gestein durch folgende unterschiedliche Schädigungsarten entstehen:
- physiko-chemische,
- chemische,
- biologische,
- hydrodynamische,
- thermische Schädigungen (Interaktionen poröser Formation, Partikeln und Fluid) sowie
- mechanische Deformationen unter Gesteinsspannung und Fluidscherung.
So können unter anderem durch hydraulische und andere Stimulation – Stichwort Fracking – weite Bereiche geschädigt werden.
Vulkanismus
Bei Vulkanismus wird betont, dass es nicht ausreicht, die an der Erdoberfläche anstehenden Vulkanüberbleibsel zu berücksichtigen. Weiterhin sind die Schwarmbeben mit Zentrum an der tschechisch-sächsischen Grenze zu berücksichtigen, die durch magmatische Fluide verursacht werden. Der Sicherheitsbereich von 10 km Radius wird als zu klein eingeschätzt. Neuere Erkenntnisse zeigen, dass sich die vulkanische Aktivität in der Westeifel mit einer mittleren Geschwindigkeit von 50 km pro 1 Mio. Jahre verlagert hat. Schon deshalb ist ein Sicherheitsabstand von 50 km notwendig.
Was wurde in Goslar noch besprochen?
Sind von den SGD Positionspapiere zu weiteren Methoden der BGE zu erwarten? Welche weiteren Vorstellungen wurden bei der Sitzung der SGD und der BGE in Goslar diskutiert – siehe auch Neues zu den „aktiven Störungszonen“. Leider gibt es zu dieser Sitzung kein öffentlich verfügbares Protokoll – Transparenz sieht anders aus.
Halten die SGD den Schritt von den Teilgebieten zu den Standortregionen auf der vorhandenen Datengrundlage für machbar?
Sind die SGD weiterhin der Fachmeinung, die 2016 der Endlagerkommission vorgetragen wurde (K-MAT 53 a)?
Mit Blick auf die Umsetzung des StandAG steht zur Diskussion, ob bei Zugrundelegen allein der vorhandenen Daten und gleichzeitiger Beurteilung aller Geo-Kriterien über Schritt 1 und ggf. 2 der Phase I des Verfahrensvorschlags der AG 3 hinauszukommen ist. Schritt 3 wäre dann nur mit zusätzlicher Datenerhebung hinsichtlich einzelner Kriterien bearbeitbar.
Zu Schritt 3 der Phase I wurde angemerkt, dass die Datenlage für eine Betrachtung mit der in Schritt 3 gebotenen Detailschärfe nicht ausreicht und demnach eine „vertiefende Betrachtung“ der gleichen Daten im Schritt 3 mit den gleichen Kriterien obsolet wäre. Es ist davon auszugehen, dass die Abwägung in Schritt 2 der Phase I mit den zur Verfügung stehenden Daten bereits mit der gebotenen fachlichen Tiefe erfolgt, so dass ohne zusätzliche Daten für Schritt 3 keine neuen Erkenntnisse im Sinne einer weiteren Einengung der Gebietskulisse zu erwarten sind.
Die Verwirrung durch Phasen und Schritte
Zum Verständnis ist anzumerken, dass die Endlagerkommission die Phase I in drei Schritte unterteilt hat. Die BGE hat dies nicht übernommen, sie hat die Schritte 1 und 2 zusammengelegt und als Schritt 1 bezeichnet. Dies und die Unterscheidung in Phasen und Schritte führten regelmäßig zu Missverständnissen. Leider hat die Kommission versäumt, von vornherein die in solchen Fällen übliche Dezimalklassifikation einzusetzen und allein die Bezeichnungen
- Phase 1.1,
- Phase 1.2,
- Phase 1.3,
- Phase 2 und
- Phase 3
zu verwenden.
Das von den SDG als Schritt 3 der Phase I als mit den vorhandenen Daten nicht machbar dargestellte Verfahren ist die jetzt anstehende Einschränkung der Teilgebiete auf die Standortregionen, die übertägig zu erkunden sind.
Danke! Sehr interessant. In der Sache ist es wohl nur zu begrüßen, wenn die SGD sich fachlich einmischen und so dazu beitragen, dass endlich ein qualifizierter öffentlicher Diskurs zustande kommt, aus dem das breite Publikum gerade dann viel lernen kann, wenn er kontrovers geführt wird
Aber das Timing wirkt suboptimal: Wieso erscheint die Stellungnahme der SGD eine gute Woche nach dem Zwischenbericht Teilgebiete – also nachdem die BGE ihre Methodik finalisiert und zur Anwendung gebracht hat? Man würde sich mehr Zeitmanagement wünschen. Vielleicht sollte auch die BGE ihr Konsultationsverfahren noch strikter managen, relevante Institutionen (wie die SGD) gezielt zu Stellungnahmen auffordern, und sinnvolle Rückmelde-Fristen öffentlich kommunizieren.
Sicher ist das zu begrüßen, aber auch wichtig wäre es, etwas mehr über das Goslarer Treffen zu erfahren.
Darüber hinaus sollte die BGE die entsprechende Passage im Zwischenbericht S. 23 richtig stellen:
Richtig ist, dass die Online-Konsulation wegen marginaler Reichweite gescheitert ist. Sowohl die geologische scientific community als auch die interessierte Öffentlichkeit sind leider so nicht aktivierbar. Hier gilt es die Gründe zu analysieren und zu beseitigen.