„von der Fachkonferenz gegründeten Vorbereitungsgruppe“

Keine Wahl, aber Gründung

Auf der Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz wurden nach spontanen Regeln der Moderation von den angemeldeten Teilnehmer*innen mit Hilfe des Softwaretools eventvote zwölf Personen für eine AG Vorbereitung 1. Erörterungstermin ausgesucht. Nur das BaSE weiß, wer die Teilnehmer*innen waren. Vollständige Intransparenz war gewährleistet. endlagerdialog.deein unabhängiges Informationsangebot mit dem Ziel, den Dialog zur Endlagersuche für radioaktive Abfälle in Deutschland zu unterstützen – gehört jetzt zu dieser AG. Eine Wahl stellt das nicht dar, insofern sollte die AG grundsätzlich öffentlich arbeiten und weitere interessierte Personen beteiligen.

Vorgetragene Ziele umsetzen

endlagerdialog.de wird sich dafür einsetzen, dass die auf der Veranstaltung von endlagerdialog.de vorgetragenen Ziele umgesetzt werden. Neben vielen schriftlichen Anregungen und Kommentaren von endlagerdialog.de – die bisher nur vereinzelt zum Beispiel auf der BaSE-Site zugänglich sind – gehört die Videoeinspielung dazu, die leider weder auf YouTube noch auf eventvote (gesichert mit PIN) wegen angeblicher rechtlicher Gründe nicht mehr zugänglich ist. Zur Beseitigung dieser Gründe hätte man vorher das Einverständnis einholen müssen, was nicht geschah. Hier muss man auf das Wortprotokoll warten.

Forderung nach einer vom BaSE unabhängigen Geschäftsstelle

endlagerdialog.de forderte unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen Geschäftsstelle am BaSE unter der Abteilung Z, damit Selbstorganisation auch umgesetzt werden kann. Am BaSE gibt es bereits drei Geschäftsstellen, die des KTA, der RSK und der ESK, die auch im BaSE-Organigramm verzeichnet sind. Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete fehlt im Organigramm vom 01.10.2020, obwohl diese bereits seit Längerem eingerichtet ist.

Die Regelungen der bereits existierenden Geschäftsstellen

Wie sieht die Unabhängigkeit bei den bereits bestehenden Geschäftsstellen aus:

Die Führung der Geschäfte des Kerntechnischen Ausschusses obliegt einer Geschäftsstelle, die von einem Geschäftsführer nach den Weisungen des KTA-Präsidiums geleitet wird. Die Geschäftsstelle ist dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) verwaltungsorganisatorisch zugeordnet.

Bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit werden die RSK, ihre Ausschüsse und Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat die Geschäftsstelle beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingerichtet; sie ist der Zentralabteilung des BASE organisatorisch zugeordnet, aber von dieser fachlich weisungsunabhängig. Dienstort der RSK-Geschäftsstelle ist Bonn – wie für die Abteilung „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz, nukleare Ver- und Entsorgung“ des BMU.

Bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit werden die ESK, ihre Ausschüsse und Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) richtet beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die gegenüber diesem fachlich weisungsunabhängige ESK-Geschäftsstelle ein. Bis zur Einrichtung dieser Geschäftsstelle werden die Aufgaben von der RSK-Geschäftsstelle beim BASE wahrgenommen.

Vergleichbares findet sich nicht zur Geschäftsstelle Fachkonferenz

Vergleichbares sucht man zur Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete vergeblich. Der Leiter der Geschäftsstelle hat sogar eine Doppelfunktion, indem er auch Leiter des Fachgebiets ÖB 5 ist und damit der Abteilungsleitung ÖB untersteht. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz – § 9 Abs. 3 StandAG:

Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.

Der Gesetzgeber musste davon ausgehen, dass mit dieser Regelung eine ähnliche Einrichtung wie die der anderen Geschäftsstellen am BaSE geschaffen wird. Die Geschäftsstelle Fachkonferenz ist zwar zeitlich befristet, aber ähnliche Geschäftsstellen sind im StandAG für jede einzelne Regionalkonferenz und für den Rat der Regionen vorgesehen. Kontinuität ist also gegeben.

Fachkompetenz der Mitarbeiter*innen der Geschäftsstellen

Bei den anderen Geschäftsstellen sind unter anderen Mitarbeiter*innen beschäftigt, die auch vom Sachthema etwas verstehen. Welche Qualifikationen in der Geschäftsstelle Fachkonferenz vertreten sind, ist bisher nicht öffentlich gemacht worden. Bei Telefongesprächen konnte bisher aber keine einschlägige geowissenschaftliche Kompetenz erspürt werden.

Der BGE über die Schulter schauen

Weiterhin wurde von endlagerdialog.de gefordert, dass die BGE sich bei den weiteren Arbeiten der Phase I über die Schulter schauen lässt. Denn im nächsten Schritt findet der wesentliche Auswahlprozess statt. Weiterhin werden die verwendeten Daten nach Aussage der BGE in Kürze zu einem großen Teil verfügbar sein. Das bisherige Argument Schutz Rechte Dritter wird also nicht mehr zutreffen. Um auch eine verständliche Information zu erhalten, wurde vorgeschlagen, zwei Wissenschaftsjournalist*innen zu beauftragen, die Arbeiten hautnah zu begleiten und jede Woche über die Arbeiten zu berichten. Dieser Bericht ist in regelmäßigen jour fix -Video-Sprechstunden zu präsentieren und die Journalist*innen sollten – eventuell mit Unterstützung der BGE – für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.

Online-Beteiligungsplattform des BaSE

Das BaSE stellt auf einer Online-Plattform den Zwischenbericht zur Kommentierung zur Verfügung. Die Darstellung ist sehr gewöhnungsbedürftig, da es allein auf mobile Geräte im Hochformat ausgelegt ist. Eine Wahl zwischen Hoch- und Querformat ist nicht vorgesehen, geschweige ein automatisches Umschalten, wie es auf endlagerdialog.de durch ein kostenpflichtiges Tool umgesetzt ist. Der Zwischenbericht ist systematisch aufgebaut und bietet zur kleinteiligen Orientierung Zeilennummer an. Diese werden aber auf der Online-Plattform nicht dargestellt. Die Kommentierung erfordert eine Registrierung. Anonyme Anregungen sind offensichtlich nicht gewünscht. Außerdem sind Kommentare außerhalb des Textes nicht vorgesehen. Solch eine Online-Kommentarform ermöglicht eine Nutzung nur über das Internet. Postalische Kommentare sind nicht vorgesehen.

Angebot von endlagerdialog.de

endlagerdialog.de bietet deshalb die Möglichkeit an, auch außerhalb dieser Plattform Anregungen auch zugesichert anonym entgegenzunehmen. Diese können unter diesem Beitrag in der Kommentarfunktion unter einem Pseudonym-Namen und -Emailadresse (z. B. noreply@anonym.de) abgegeben werden und werden in der Regel öffentlich sichtbar. Leider wird der URL des send-Servers abgelegt, der aber von endlagerdialog.de geheim gehalten wird.

Eine weitere Möglichkeit ist die Zusendung einer Email an die eigens dafür installierten Adressen

  • zwischenbericht(ät)endlagerdialog.de oder für Schreibfaule
  • zb(ät)endlagerdialog.de

Die eventuelle Weitergabe wird – wenn gewünscht – anonymisiert geschehen. Der Server der Domain endlagerdialog.de (wie auch von NeNuG.de) steht zurzeit in Schweden und wird demnächst nach Deutschland umziehen.

Auch das altbewährte Papier kann verwendet werden

Wer wegen fehlender Hardware oder aus besonderen Geheimschutzgründen zum altbewährten Papier greifen will, kann entsprechende Anregungen schicken an

Michael Mehnert
Postfach 040448
10062 Berlin

endlagerdialog.de wird diese Anregungen unter anderem in die Arbeit der AG Vorbereitung des 1. Erörterungstermins einbringen.

6 Gedanken zu „„von der Fachkonferenz gegründeten Vorbereitungsgruppe“

  1. 1. Schreiben an die Geschäftsstelle: Bitte zur Vorbereitung von Arbeiten

    Folgendes Schreiben wurde von endlagerdialog.de an die Geschäftsstelle gesendet:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bitte senden Sie folgenden Inhalt an alle 12 Personen, die durch voting auf der Plattform evervote als AG-Mitglieder von der Moderation benannt wurden.

    Die Geschäftsstelle wird gebeten, folgende Arbeiten vorzubereiten.

    1. Das evervote-Stimmungsbild auf der Auftaktveranstaltung ergab den Auftrag, in einer Hybridveranstaltung aus AG und Onlinekonsultation den ersten Erörterungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete vorzubereiten. Wie sich herausgestellt hat, ist die Online-Konsultation auf
    https://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Fachkonferenz/Zwischenbericht/Onlinebeteiligung-Fachkonferenz.html
    dazu nicht geeignet.
    Deshalb ist ein Tool auszuwählen, das intensive Arbeit unter 15 Teilnehmern ermöglicht und etwa 100 weiteren Clients Interaktion ermöglicht. Es sollte eine Übersicht aufgestellt werden, welche Tools verfügbar sind und welche Connectivitäts- und Hardware-Voraussetzung erforderlich sind auf Host- aber insbesondere auf Client-Seite. Dies ist dringend, da eine Entscheidung bereits vor der ersten Sitzung der AG vorliegen muss.

    2. Um sich aus den Zwängen des GSB (government site builder) zu befreien, sollte von der Fachkonferenz eine eigene Domain betrieben werden. Ich habe die Domain zwischenbericht.de registrieren lassen und stelle diese der AG zur Verfügung.

    3. Es ist externe rechtliche Expertise einzuholen, ob die in § 9 Abs. 2 StandAG

    „Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers“

    insbesondere vor dem Hintergrund, dass das StandAG nicht in der Liste des PlanSiG aufgenommen ist und somit die einschlägigen Regelungen nach § 5 PlanSiG nicht anwendbar sind. Dazu sind zwei Rechtsgutachten zu beauftragen:
    a) Eine Erörterung nach § 9 StandAG kann auch ohne Präsensveranstaltung durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.
    b) Eine Erörterung nach § 9 StandAG kann nicht ohne Präsensveranstaltung duchgeführt werden.

    4. Es ist externe rechtliche Expertise einzuholen, ob mit der Regelung in § 9 Abs. 3 StandAG

    „Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.“

    eine Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete außerhalb des Hierarchiesystems des BaSE wie die Geschäftsstellen anderer Fachgremien notwendig ist. Auch da sind zwei kontroverse Rechtsgutachten zu beauftragen.

    Ich bin kein Jurist, deshalb sollte bei der Formulierung zu den Rechtsexpertisen die in der Geschäftsstelle vorhandene juristische Fachkenntnis herangezogen werden.

  2. Unterstützungsangebot des Partizipationsbeauftragten

    Der Partizipationsbeauftragte hat in einem Schreiben vom 20.10.2020 der AG Unterstützung angeboten. endlagerdialog.de hat in folgender Weise geantwortet:

    Sehr geehrter Herr Hagedorn,

    vielen Dank für Ihr Schreiben mit dem Angebot der Ünterstützung.

    Meiner Vorstellung nach sollten auch Sie die Möglichkeiten habe, sich an der Vorbereitung des 1. Erörterungstermins der Fachkonferenz zu beteiligen. Das ist nach Punkt 1 meines ersten Schreibens an dei Geschäftsstelle ohne weiteres möglich.

    Ich freue mich auf Ihre Mitarbeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Mehnert

    endlagerdialog.de

  3. Was ist das passende Softwaretool?

    Nach dem Desaster mit evervote bei der BaSE-Auftaktveranstaltung, den katastrophalen Erfahrungen von endlagerdialog.de mit webex bei der Anhörung des Umweltausschusses und den penetranten Werbeeinschaltungen nach Benutzung von Microsoft teams komme ich zu folgender Meinung:

    Auf der Basis der zur Verfügung stehenden Softwareprodukten – ohne genauer in die Programmierung eingestiegen zu sein – bietet sich eine pragmatische Lösung auf der Grundlage des allgemein üblichen Fishbowl-Ansatzes. Dabei kann ZOOM mit einer begrenzten Anzahl von Clients angeboten werden, parallel Livestream zum Beispiel auf YouTube. Will jemand im Sinne von Fishbowl sich einbringen, wird sie/er ein ZOOM-Client. Auch Stimmungsbilder können erstellt werden, erfordern lediglich eine mit Technik vertraute Regie und Moderation.

    Der Rückgriff auf YouTube ist nicht notwendig, erinnert sei an den Livestream des BUND e. V. Sachsen-Anhalt zum MORSLEBEN-KONGRESS am Samstag, 21.11.2009 – siehe auch Beitrag Endlagerkommission: Stehen die Mitglieder wirklich vor einer der schwersten Aufgaben der kommenden Jahre?

    Diese Fishbowl-Toolkombination ist durchaus geeignet sowohl die AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins Zwischenbericht als auch die Fachkonferenz Teilgebiete selbst zu veranstalten, wenn gesichert ist, dass alle Interessenten Zugriff haben zum Beispiel auch über public viewing and contribution.

  4. Meldung vom 18.10.2020 nicht mehr online

    Das BaSE verändert offensichtlich Meldungen im Nachhinein. Die Meldung vom 18.10.2020, die die Grundlage des obigen Beitrags war, gibt es nicht mehr.

    Jetzt gibt es eine Meldung, datiert mit 23.10.2020. Die Headline lautet jetzt Fachkonferenz Teilgebiete: Arbeitsgruppe zur Vorbereitung des 1. Beratungstermins der Fachkonferenz eingerichtet.

    Offensichtlich ist dem Internetauftritt des BaSE nicht zu trauen, er wird nach Belieben manipuliert.

  5. endlagerdialog.de an die Geschäftsstelle Fachkonferenz: Einstellung der Mitarbeit in der AG_V

    Folgende Email wurde der Geschäfsstelle Fachkonferenz Teilgebiete übersendet:

    …hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich meine Arbeit in der „AG Vorbereitung des ersten Erörterungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete“ (AG_V) einstelle.

    Seitens des BaSE wird behauptet, dass die Geschäftsstelle nach § 9 Abs. 3 StandAG im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gegenüber dem BaSE fachlich unabhängig arbeite. Es bleibe lediglich die verwaltungsorganisatorische Zuordnung an das BaSE.

    Am 25. Oktober 2020 habe ich einen entsprechenden Antrag nach IFG gestellt, um die Unterlagen zu erhalten, die diese Aussage beweisen. Die gesetzliche Frist ist abgelaufen, ohne dass die Unterlagen mir vorgelegt wurden. Da die organisatorische Anbindung der Geschäftsstelle für mich nicht nachvollziehbar ist, ist für mich eine weitere Mitarbeit in der AG_V nicht mehr möglich. Die Mitglieder der AG_V sind in der heutigen Sitzung darüber informiert worden.

    Die Unabhängigkeit der Geschäftsstelle – analog der anderen Geschäftsstellen am BaSE – ist elementar für die Arbeit in der AG_V. Das hat auch Bedeutung für die anderen Geschäftsstellen, die im Rahmen des StandAG eingerichtet werden müssen. Ich sehe die Unabhängigkeit dieser ebenfalls gefährdet…

    • Erlass des BMU an das BaSE vom 19.11.2020 – Ist da was faul?

      Knappe 16 Stunden vor der geplanten Akteneinsicht zur Unabhängigkeit der Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete traf eine Nachricht vom BaSE ein.

      Darin wird eine Akteneinsicht – wie zu erwarten war – erst einmal ausgeschlossen.

      Interessant ist der übermittelte Erlass des BMU an das BaSE. Diesen wichtigen Erlass findet man – wie viele andere Erlasse des BMU an das BaSE – bisher nicht auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG.

      In dem Erlass, datiert mit 19.11.2020, ist zu lesen:

      Die Projektgruppe „Geschäftsstelle Fachkonferenzen“ wird der Abteilungsleitung Z direkt unterstellt, eine aufbauorganisatorische Darstellung im Organigramm erfolgt nicht.

      Dazu zwei Anmerkungen:

      (1) Wie kann das BaSE am 17./18.10.2020 eine Geschäftsstelle vorstellen, die erst am 19.11.2020 vom BMU auf der Grundlage eines Antrags vom 04.11.2020 gebilligt wurde?

      (2) Warum wird betont, dass eine aufbauorganisatorische Darstellung im Organigramm nicht erfolgen soll?

      Wird hier ein Hütchenspiel veranstaltet? Es sieht nach vielen IFG-Anträgen, Anträgen nach § 29 VwVfG, Widersprüchen und unendlich viel Zeit für Akteneinsicht vorort aus!

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