Geschäftsstelle erst nach dem Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet

Geschäftsstelle erst später als verkündet eingerichtet

Die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete wurde nach den Unterlagen aus dem BMU erst nach der Erteilung der Erlaubnis durch Erlass vom 19.11.2020 eingerichtet, denn in dem entsprechenden Antrag vom 04.11.2020 ist zu lesen:

Die Projektgruppe soll sofort nach Ihrer Genehmigung eingesetzt werden und mit dem Ende der Aufgaben der Geschäftsstelle und den notwendigen Nacharbeiten voraussichtlich im vierten Quartal 2022 ihre Tätigkeit beenden.

Also gab es bei der Auftaktveranstaltung am 18.10.2020 diese Geschäftsstelle noch nicht. Insofern waren entsprechende Äußerungen des BaSE falsch.

Neun Personen in der Geschäftsstelle

Interessant ist die Aussage im Antrag, dass neben der Leitung ca. acht weitere Beschäftigte dieser Geschäftsstelle zugeordnet werden sollen. Weiterhin wird dort ausgeführt:

…im Rahmen der Endlagersuche ist das BASE gesetzlich (§ 9 Abs. 3 StandAG) verpflichtet, eine Geschäftsstelle einzurichten…

Das entspricht nicht dem Gesetzestext (§ 9 Abs. 3 StandAG):

(3) Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung eingerichtet wird.

Wer richtet die Geschäftsstelle ein?

Im Gesetz ist nicht festgelegt, wer die Geschäftsstelle einrichtet. Eine Verpflichtung des BaSE existierte also nicht. Zur Erinnerung: Die Geschäftsstelle der ESK/RSK wurden vom BMU am BaSE eingerichtet. Weiterhin ist auch nicht festgelegt, dass das Personal allein aus dem BaSE stammen muss.

Glaubwürdigkeit des BaSE ins Negative gesunken, BMU bearbeitet IFG-Antrag in Rekordzeit

Die Falschdarstellung der Existenz einer Geschäftsstelle durch das BaSE haben die nicht vorhandene Glaubwürdigkeit dieser Behörde weiter sinken lassen, bewegt sich also im negativen Bereich.

Positiv zu vermelden ist, dass das BMU den IFG-Antrag in ungewöhnlich kurzer Zeit bearbeitet hat. Wird in der Regel mindestens die nach § 7 Abs. 5 IFG mögliche Frist von bis zu einem Monat ausgenutzt oder überschritten, wurde hier sogar innerhalb einer Woche beschieden.

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