Interaktive Karte verbessert
Die BGE hat am 04.12.2020 die interaktive Karte zum Zwischenbericht Teilgebiete ergänzt und korrigiert. Es wird mitgeteilt:
Ergänzung und Korrektur am 04.12.2020
Ergänzung
In der aktualisierten Version der Onlinekarte sind nun auch die Flächen der ausgeschlossenen Gebiete dargestellt.Korrektur
Im Zuge der Aktualisierung der Onlinekarte zeigte sich, dass für die Darstellung des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru versehentlich nicht die finale Geometrie des Teilgebiets verwendet wurde.
Bei dem Layer „Prätertiäres Tongestein“ wurde das Feature des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru korrigiert sowie der Einzellayer des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru. Die aktualisierte Geometrie des Teilgebiets 007_00TG_202_02IG_T_f_kru ist ca. 250 km² (1,6 %) kleiner als in der ursprünglichen Version, wo die Größe des Teilgebiets im Nordwesten von Brandenburg (Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin) und im Süden von Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Ludwigslust-Parchim) überschätzt wurde.
Bohrungen als Ausschlussgebiete
Mit der Ergänzung sind jetzt zum Beispiel auch die Bohrungen mit einer Bohrlänge von größer 275 m sichtbar. In der Auswahlspalte auf der rechten Seite wird mitgeteilt, dass diese ab einem Maßstab von 1:250 000 sichtbar seien. Die Angabe ist etwas verwirrend, da der Maßstab vom verwendeten Bildschirm abhängt. Die Bohrungen erscheinen, wenn unten links der Maßstab mit 0,6 km angegeben wird, das entspricht bei den von endlagerdialog.de verwendeten Bildschirmen 1:25 000 oder 1. 28 571. Bei größerem Maßstab werden die Bohrungen zu winzigen Punkten, da sie in der Regel als Ausschlussgebiete nur einen Durchmesser von 50 m haben.
Kennung der Bohrungen wird mitgeteilt, stößt aber schnell an Grenzen
Bei Linksklick auf die Bohrung erscheint eine Erklärung zum Ausschlussgebiet inklusive einer Kennung wie zum Beispiel siehe oben – 0013026AG(3.2). Mit dieser Kennung kann man aber nichts anfangen. Sie ist weder in Anwendung Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG noch in Datenbericht Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG zu finden. Deshalb wurde bei der BGE nachgefragt. Die Methode mit dem Linksklick kommt aber an Grenzen: Sehr bald wird immer wieder das Gleiche dargestellt. Da hilft nur das neue Laden der gesamten Kartendarstellung.
Bohrungen als Quellen originärer geologischer Daten
Die Bohrungen haben nicht nur als Ausschlussgebiete Bedeutung, sondern sind auch die Quellen der originären geologischen Daten. Dazu sind die sogenannten Schichtenverzeichnisse aufschlussreich. Diese werden aber in der interaktiven Karte noch nicht dargestellt. Da muss man eventuell auf die Bohrpunktekarte Deutschland zurückgreifen. Darin werden aber diese Verzeichnisse in den meisten Fällen auch nicht öffentlich bereitgestellt.
Schichtverzeichnisse unterliegen als Fachdaten meist noch der Geheimhaltung
Sie unterliegen als Fachdaten nach Geologiedatengesetz in der Regel noch der Geheimhaltung. Das soll sich in Kürze ändern. Die BGE teilt immer wieder mit, dass die Geologiedaten und damit auch die Bohrungs-Fachdaten bei der ersten Sitzung der Fachkonferenz Teilgebiete ab 06.02.2021 zu einem hohen Prozentsatz zur Verfügung stehen werden.
Transparenz erfordert Einpflege von Schichtenverzeichnissen, Inventarisierten Gesteinen und Identifizierten Gebieten
Dann könnten auch die Schichtenverzeichnisse in die interaktive Karte eingepflegt werden. Das sollte eigentlich auch zur Pflicht gemacht werde, denn nach § 1 Abs.2 StandAG ist Transparenz eine wesentliche Bedingung des Standortauswahlverfahrens. Mit Angabe dieser Daten in einer zentralen Darstellungsplattform würde die Nachvollziehbarkeit wesentlich vereinfacht werden. Weiterhin müssten die Schritte Inventarisierte Gesteine –> Identifizierte Gebiete –> Teilgebiete kartografisch dargestellt werden. Bisher sind lediglich die Teilgebiete darstellbar. Es ist also noch viel zu tun bis zum 06.02.2020.