Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

Stellungnahme der DAEF – insbesondere zum Salzstock Gorleben

Bei intensiver Suche auf der BGE-Internetseite unter Endlagersuche -> Wesentliche Unterlagen -> Diskussionen und Fachdebatte ->Stellungnahmen -> Fachstellungnahmen stößt man auf eine schriftliche Stellungnahme der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) zum Zwischenbericht Teilgebiete, datiert mit 16.10.2020, und ein Antwortschreiben dazu von der BGE, datiert mit 05.11.2020. Die Zeitpunkte der Veröffentlichung wird leider nicht mitgeteilt. Hier wird die fiese Taktik des BaSE übernommen. Eine Zusammenfassung von der BGE trifft den wesentlichen Teil des Briefwechsels:

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF) hat eine Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgegeben. Sie befasst sich vor allem mit den Themen Gorleben sowie der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Die DAEF stellt in Frage, ob diese für den Zwischenbericht überhaupt hätten angewendet werden müssen. Die BGE geht in ihrer Antwort auf die Stellungnahme auf die aufgeworfenen Fragen ein und weist zudem darauf hin, dass eine Nicht-Anwendung nicht gesetzeskonform gewesen wäre. Die BGE bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um eine Fortführung der Diskussion mit der DAEF.

Wie nicht anders zu erwarten, knüpft die Stellungnahme an die Beurteilung des Salzstocks Gorleben an. Hier geht es um die Begriffe Deckgebirge und Überdeckung.

Standortauswahlgesetz so überhaupt umsetzbar

Insgesamt wird problematisch gesehen, dass auf der Grundlage von sehr vielen Referenzdaten, die teilweise eher Artefakte darstellen wie der pH-Wert der Wässer im Salz, weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Insgesamt wird die Anwendbarkeit der geologischen Abwägungskriterien im Schritt 1 der Phase 1 infrage gestellt:

Die Gefahr, eigentlich günstige Teilgebiete frühzeitig auszuschließen, erscheint gegeben. Es ist zu fragen, ob entweder doch weitere individuelle Informationen bei den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien zur Bewertung herangezogen werden können, oder aber, ob das StandAG in dieser Phase auch einen Verzicht auf die Anwendung von Abwägungskriterien zulässt, sofern diese sich in dieser Phase noch nicht als praktikabel anwendbar erweisen.

Wie oben ausgeführt, weist die BGE darauf hin, dass dies nicht gesetzeskonform gewesen wäre.

Woher kommt diese Fehlkonstruktion?

Trotzdem: Laienfachlich anschaulicher und wissenschaftlich einleuchtender wäre es gewesen, den Zwischenbericht beim Arbeitsstand Identifizierte Gebiete – ohne geologische Abwägungen – enden zu lassen. Zur Erinnerung: Die Festlegung, einen Zwischenbericht erst nach der ersten Anwendung der geologischen Abwägungskriterien zu erstellen und zu veröffentlichen, entstand dadurch, dass in der Endlagerkommission es wegen der Vielzahl der betroffenen Bürger*innen für unmöglich gehalten wurde, eine Erörterung durchzuführen. Durch die geologische Abwägung sollten die erwarteten großen Flächen der Identifizierten Gebiete auf wesentlich kleinere Teilgebiete eingedampft werden. In welcher Tiefe die Abwägungskriterien angewendet werden sollten, wurde weder diskutiert noch festgelegt – stand damit also im Ermessen der BGE.

Ausführliche Diskussionen in Hinterzimmern

Neben diesen inhaltlichen Punkten ist bezeichnend, dass am 05.10.2020 ein ausführliches Gespräch zwischen der DAEF und der BGE stattgefunden hat – siehe erster Absatz der DAEF-Stellungnahme. Offensichtlich wird hier fleißig in Hinterzimmern diskutiert, ohne die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Da mutet der Satz

Die DAEF stellt diese Fragen, weil sie sich der Glaubwürdigkeit des Verfahrens verpflichtet fühlt, wie bereits unsere Veröffentlichungen von 2014 und 2016 belegen.

grotesk an. Wie können in einem partizipativen und transparenten Verfahren in Hinterzimmern wesentliche Diskussionen stattfinden, während die Bürger*innen mit Online-Sprechstunden abgespeist werden, die aber öffentlich ablaufen und auch dokumentiert werden – leider nur per Video und nicht verschriftlicht.

Die DAEF hat das Standortauswahlverfahren unter Beihilfe der BGE gegen die Wand gefahren

Die DAEF hat unter Beihilfe der BGE das Standortauswahlverfahren bereits im Schritt 1 der Phase 1 gegen die Wand gefahren. Die Glaubwürdigkeit bezüglich Partizipation und Transparenz ist vernichtet, ehe sie aufgebaut wurde.

DAEF und hochschuldidaktische Kompetenz

In der DAEF sind viele Hochschullehrer*innen versammelt. Diese hätten ihre Fachkompetenz in Sachen Hochschuldidaktik so einbringen können, dass die in der DAEF-Stellungnahme angesprochenen wissenschaftlichen Argumentationen für den interessierten Laien in einer öffentlichen Diskussion nachvollziehbar geworden wären. Stattdessen werden die Bedürfnisse der Bürger*innen mit Füßen getreten, und zwar von Personen, die wenigstens zum Teil aus Steuergeldern alimentiert werden.

Fachkonferenz Teilgebiete wird zur Farce

Unter solche Bedingungen wird die Fachkonferenz Teilgebiete zur Farce, zu einer Show-Veranstaltung für die dummen Bürger*innen, die von Wissenschaft nichts verstehen und nichts verstehen wollen.

In diesem Zusammenhang wird die Antwort auf die Fragen interessant, die von endlagerdialog.de im NBG gestellt wurden – siehe hier:

Wo wird die fachliche Auseinandersetzung mit den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder zum Zwischenbericht der Teilgebiete geführt?

– Geschieht dies in separaten Fachgesprächen?
Sind diese öffentlich? Wie werden sie dokumentiert?

– Geschieht dies im Rahmen der drei Erörterungstermine der Fachkonferenz Teilgebiete?

Wird der Transparenz und Partizipation allein nach der Methode des Feigenblatts Genüge getan?

Werden auch die Gespräche mit den Landesgeologischen Diensten in Hinterzimmern geführt, wird hier die intransparente Verfahrenweise fortgeführt, die mit dem Geheimtreffen zu den Methoden in Goslar begonnen hat? Das Muster ist klar: Fachliche Diskussion in geheimen Kreisen und öffentliche Online-Konsultation für die dummen Bürger*innen, um Transparenz und Partizipation nach der Methode des Feigenblatts Genüge zu tun.

10 Gedanken zu „Zwischenbericht Teilgebiete: Die Diskussion tobt in Hinterzimmern

  1. Hat nicht vielmehr die BGE das Standortauswahlverfahren gegen die Wand gefahren als die DAEF? Hätte die DAEF ihre Kritik nicht äußern sollen?

    • Die Kritik der DAEF ist willkommen, wie jede andere Auseinandersetzung mit dem Zwischenbericht.

      Muss das aber im Hinterzimmer geschehen? Muss das nicht über Wissenschaftsbasiertheit hinausgehen? Wenn man sich als wesentlicher Akteur – und die DAEF ist ein solcher – an einem Verfahren beteiligt, das auch transparent und partizipativ sein soll, dann reicht das Vorgelegte bei Weitem nicht aus.

      Dass die BGE das Verfahren an die Wand gefahren hat, ist noch nicht entschieden. Das StandAG eins-zu-eins umzusetzen, wird nicht gelingen. Dazu war der Einfluss der Politik und der Jurisprudenz zu groß. In einigen Teilen halte ich es für unsinnig, wie auch einige SGDs auf dem ersten Workshop im Herbst 2017 mitgeteilt haben. – Anmerkung: Damals hatte die Öffentlichkeit nach Anmeldung noch Zutritt zu solchen Sitzungen.
      In diesem Zusammenhang weise ich auch immer wieder auf K-MAT 53 a: Datengrundlagen für die geowissenschaftlichen Kriterien im Rahmen des Standortauswahlverfahrens hin.

      Ob dafür die BGE allein zuständig ist, bezweifele ich. Dazu gibt es noch den § 5 StandAG zu beachten.

      Vor Wochen hab ich in einem Interview auf die Frage, ob der Zwischenbericht absichtlich oder wegen Unvermögen unverständlich sei, geantwortet:

      Ich nehme erst einmal Unvermögen an. Die Ergebnisse sollten nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit möglichst schnell veröffentlich werden, damit sie nicht unkontrolliert in die Öffentlichkeit sickern. Eine didaktische Überarbeitung hätte einige Zeit in Anspruch genommen, hätte auch einen Test durch interessierte Lai*innen erfordert. Ich hoffe, das wird jetzt kurzfristig nachgeholt.

      Nun sind schon Wochen vergangen und ich kann kein didaktisches Konzept bei der BGE entdecken. Es werden haufenweise Videos produziert, wie sie auf den asozialen Medien inzwischen üblich sind. Wir brauchen hier aber keine Influencer, sondern Leute mit didaktischen Erfahrungen, die wissenschaftliche Inhalte verständlich darstellen können und auch die Medien beherrschen, die heutzutage dafür möglich sind.

  2. Daß die DAEF „das Standortauswahlverfahren bereits im Schritt 1 der Phase 1 gegen die Wand gefahren“ hat, müssen Sie bitte erklären. Weder wird ersichtlich, daß das Standortauswahlverfahren gegen die Wand gefahren worden ist, noch daß die DAEF das bewerkstelligt haben soll.

    Man mag die Argumente und Standpunkte der einen wie der anderen Seite des Briefwechsels als schwach oder falsch ansehen. Aber warum zerstört ein wissenschaftliches Nachbohren ein wissenschaftliches Verfahren? Ein partizipatives Verfahren würde auch nicht partizipativer, wenn immer alle gleichzeitig eingeladen würden und zielgruppenspezifische Kommunikation unterbliebe. Und Transparenz ist mit der Veröffentlichung des Briefwechsels doch geschaffen!

    • Ich sehe kein Argument oder Standpunkt der DAEF oder der BGE als falsch oder schwach an. Ich bin gespannt auf den öffentlichen Diskurs auf der Fachkonferenz Teilgebiete.

      Insbesondere wird interessant werden, wie die in Hochschuldidaktik bewanderten Mitglieder der DAEF den Diskurs in Szene setzen. Der Rückzug allein auf Wissenschaftsbasierheit reicht in diesem Verfahren nicht aus, siehe die Festlegungen in § 1 des Standortauswahlgesetzes. Wozu werden Mitglieder der DAEF aus Mitteln der Forschungsprojekte ENTRIA, SOTECradio und TRANSENS teilfinanziert? Wo bleiben Inter- und Transdisziplinarität?

      Transparenz ist mit der Veröffentlichung des Briefwechsels längst nicht geschaffen.

      (1)Transparenz ist erst geschaffen, wenn die interessierten Bürger*innen das Diskutierte verstehen. Das treffende Motto aus der ENTRIA-Abschlussveranstaltung am 30.09.2017 lautet:

      Wenn wir das nicht verstehen, wenn die Unsicherheiten nicht benannt werden, dann werden wir auf der Straße dagegen sein.

      Da das für die Gewährleistung der Allgemeinverständlichkeit zuständige Amt, das BaSE, bekanntermaßen vollständig versagt, müssen die anderen Akteure einspringen, also hier DAEF und BGE. Selbst finanzielle Mittel für die Finanzierung externen Sachverstandes werden vom BaSE kategorisch abgelehnt. Für einen Auftrag an Scholz & Friends für Werbekampagnen sind Millionenbeträge jedoch kein Thema.

      (2) Von der Diskussion der DAEF und der BGE vom 05.10.2020, die dem Briefwechsel vorausgegangen ist, gibt es keinerlei Aufzeichnungen, die öffentlich verfügbar geschweige denn verständlich sind. Hier setzt sich die Systematik fort, die mit dem Geheimtreffen der BGE mit den SGDs in Goslar begonnen wurde. Das ist Intransparenz in Reinstform.

      • Trotzdem, Herr Dr. Mehnert: Wenn sich die DAEF mit der BGE fachlich austauscht, ob im Rahmen eines Gesprächs oder per Briefwechsel – wer hat denn die Bringschuld, darüber Transparenz herzustellen? Primär die DAEF? Wohl kaum. Die Frage ist doch eher, warum die BGE eine derartig wichtige Zuschrift irgendwo ganz hinten in ihrer Dokumentensammlung hinterlegt und ansonsten darüber schweigt. Sogar Sie, Herr Dr. Mehnert, haben auf diese Weise erst jetzt von dem Schriftwechsel erfahren. Warum greifen Sie da die DAEF an? Nicht die DAEF hat gemauert. Es war und ist die BGE. Bei den Vorgängen muss man sich ja fragen, was noch so alles von der BGE und vom BASE versteckt werden. Vom NBG mal ganz zu schweigen. Ach, und das BMU… Alle Akteure fangen wieder an, sich zu verstecken, weil die Realität des Standortauswahlverfahrens trister nicht sein könnte. Es wurden und werden dermaßen viele Fehler gemacht, dass man sich fragt, wozu es die Endlagerkommission gab. Diese sündhaft teure und langwierige Veranstaltung, bei der viele Akteure der ersten und zweiten Reihe immer noch „dabei“ sind. Aber die viel diskutierten Fehler aus der Vergangenheit werden jetzt erneut begangen. Man versteht es einfach nicht.

        • Okay, da haben Sie recht! Dass ich der DAEF die Schuld in die Schuhe geschoben habe, war nicht gerechtfertigt. Zu meiner Entschuldigung möchte ich aber vorbringen, dass ich formuliert habe:

          Die DAEF hat das Standortauswahlverfahren unter Beihilfe der BGE gegen die Wand gefahren.

          Ich sehe – genauso wie Sie – erhebliche Defizite gerade bei Transparenz bei allen Akteuren, von oben BMU, BaSE, BGE, NBG etc.

          – BMU: Wesentliche Erlasse zum Beispiel zur Endlagerbehälterentwicklung und Berechnungsgrundlage Dosisabschätzung, Einfluss Bayern auf Kabinettsentscheidung zu Sicherheitsverordnungen, Beteiligte an Erstellung Sicherheitsverordnungen … werden nicht öffentlich gemacht. Teilweise werden Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz mit Lügen beantwortet.

          – BGE: Unterrichtet nicht über zum Beispiel die Sitzung mit den SGDs in Goslar, mit der DAEF am 05.10.2020 etc.?

          – BaSE: Macht trotz Nachfrage aus NBG keine vernünftige Darstellung der § 21-Verfahren, lässt auf einer Sitzung ein schon lange vorliegendes Gutachten von Herrn Kuhbier reinplatzen, veröffentlicht die BMU-Erlasse nicht und streitet sogar ab, dass es solche gibt.

          – NBG: Zieht sich in Fachgruppen zurück, macht vermehrt interne Sitzungen, veröffentlicht Papiere für die öffentlichen Sitzungen nicht vor der Sitzung etc.

          – AG Vorbereitung Fachkonferenz: Tagt zu großen Teilen nichtöffentlicht, Protokolle wurden bisher nicht veröffentlicht.

          – DAEF: siehe oben

          Bei der Endlagerkommission wurde das mehr oder weniger abgestellt. Auch durch mein ewiges Nachhaken hatte die Kommission es halbwegs gelernt, was Transparenz heißt. Und dass sie nicht weh tut. Dieses Wissen ist wieder verschwunden, und zwar sehr schnell! Schade!

          Das fing mit dem StandAG an, wo die Informationsplattform nicht mehr nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, sondern nach § 10 UIG konstruiert wurde. Das für die Plattform zuständige BaSE handelt in diesem Sinne. Viele Unterlagen kommen nicht vor, eine Verfolgung ist nicht möglich, da eine Sortierung nach Datum der Veröffentlichung auf der Plattform nicht möglich ist. Damit sind dem üblichen Versteckspiele Tür und Tor geöffnet. Es fehlt das Bewusstsein für Transparenz, niemand nimmt die Sichtweise der Öffentlichkeit an.

          Diese Fehlentwicklungen müssen eigentlich von der Regulierungsbehörde angemahnt und verändert werden. Das BaSE verschanzt sich aber lieber hinter einem Notariat ohne Notar*in.

          Dann könnte man meinen, der Partizipationsbeauftragte solle tätig werden, denn Partizipation ohne Transparenz ist kaum vorstellbar. Der Partizipationsbeauftragte ist aber ausgelastet mit der Entschärfung diverser Konflikte zwischen BMU, BaSE, NBG etc.

          Soweit zur Transparenz!

          Sie schreiben aber auch:

          weil die Realität des Standortauswahlverfahrens trister nicht sein könnte.

          Das sehe ich ganz anders. Für mich ist das Verfahren hoch spannend. Wie können Politik, Jurisprudenz, Wissenschaft, BIs und Bürger*innen zusammenarbeiten? Geht das? Was müssen die unterschiedlichen Akteure dazulernen? Wie kann man das – didaktisch unterstützt – auf den Weg bringen?

          Ein solcher gesellschaftlicher Lernprozess ist meiner Meinung auch für andere Probleme wichtig und sehr nützlich. Leider ist zurzeit kaum eine Institution bereit zu lernen.

          • Ergänzung zur Intransparenz: TRANSENS

            Hier gibt es noch etwas zu ergänzen.

            Anknüpfungspunkt ist die ZOOM-Tagung Schritte auf dem Weg zum Endlager an der Universität Lüneburg. Das ist die erste öffentliche Veranstaltung im Rahmen von TRANSENS, die mir bekannt ist. Warum müssen alle anderen Meetings in akademischen Hinterzimmern stattfinden? Wird sonst der Elfenbeinturm der scientific community ins Wanken gebracht?

            Bedeutet TRANSENS nicht Transdisziplinäre Forschung zur Entsorgung hochradioaktiver Abfälle in Deutschland? Und Transdisziplinarität bedeutet doch Öffnung Richtung Laien, oder?

            Warum dann das Verkriechen in Hinterzimmern?

  3. Interview im .ausgestrahlt magazin Nr. 49

    Im .ausgestrahlt magazin Nr. 49 (S. 10/11) ein interview mit endlagerdialog.de zum Zwischenbericht Teilgebiete erschienen. Der Titel lautet:

    „Was geologisch wirklich zu erwarten ist, geben Karte und Bericht nicht her“
    Interview | Michael Mehnert, langjähriger, kritischer Beobachter des Standortsuchverfahrens über die bunte Landkarte der Atommüll-Lager-Suche und die realen, fiktiven und geheimen Daten, die ihr zugrunde liegen

  4. Transparenz in eigener Sache

    endlagerdialog.de versucht alle Vorgänge transparent zu gestalten. Alle Änderungen am Blog können eindeutig verfolgt werden, und zwar über drei unterschiedliche diversitäre Techniken:

    (1) Zu allen Beiträgen und Kommentaren sind RSS-Feeds abonnierbar, siehe Beitrags-Feeds und Kommentare als RSS in der Fußzeile. Wo das nicht automatisch generiert wird (Terminkalender, Ergänzung von Seiten wie IFG-Anträge) schreibe ich Eigen-Kommentare, so dass sie über Kommentare als RSS abgelegt werden.

    (2) Jeder neue Beitrag oder Kommentar wird auf twitter mitgeteilt.

    (3) Nutzer*innen, die weder RSS-Feeds noch twitter nutzen, werden auf Wunsch über einen Email-Verteiler benachrichtigt.

    Bei manchen Beiträgen und Kommentaren kommt es in den ersten zwei bis drei Stunden nach Veröffentlichung zu kleinen Ergänzungen / Korrekturen. Diese werden nicht in der oben genannten Weise dokumentiert.

    Wenn sie später durchgeführt werden , werden sie jedoch als Kommentare abgefasst.

  5. BGE-Unterlage zu den Begrifflichkeiten Deckgebirge und Überdeckung

    Zu den Begrifflichkeiten Deckgebirge und Überdeckung gibt es jetzt eine BGE-Unterlage, datiert mit 11.12.2020. Wann diese veröffentlicht wurde, wird nicht mitgeteilt.

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