Veröffentlichung der Beiträge zu Call for Papers
Auf der Sitzung der AG_V am 20.01.2021 – Protokoll hier noch nicht veröffentlicht – wurde auf Anregung aus der Öffentlichkeit zugesagt, dass die bis 04.01.2021 zugesandten Call for Papers veröffentlicht werden. Am 18.01.2021 wurden diejenigen, die Vorschläge eingereicht, haben mit einem Formular zur Einwilligung zur Veröffentlichung konfrontiert. In der Email dazu heißt es:
Wir bitten Sie daher, beigefügtes Formular auszufüllen, zu unterzeichnen bzw. vom Verfasser des durch Sie eingereichten Beitrags ausfüllen und unterzeichnen zu lassen und uns per Post an
Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete
c/o Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
11513 Berlin
sowie ZUSÄTZLICH VORAB per Email an geschaeftsstelle@fachkonferenz.info zukommen zu lassen. Für eine Rückmeldung bis zum 22.01.2021 wären wir Ihnen dankbar.
Formaljuristisch ist dies überaus korrekt.
Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG
Das erinnert an einen Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG von endlagerdialog.de:
…Hiermit stelle ich den Antrag, dass das BaSE mir entsprechend § 3a Abs. 1 VwVfG einen Zugang eröffnet, damit bei Widerspruchsverfahren zu BaSE-Entscheidungen das durch das BMU genutzte juristische Schlupfloch nicht offen steht – siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/besetzung-und-raumung-der-stelle-abteilungsleitung-fa-beim-bfe/359427/anhang/schrift_wechsel.pdf…
Dieser geht zurück auf einen Vorgang, bei dem beim BMU ein Widerspruch per Email erhoben wurde und die Behörde so lange abgewartet hatte, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen war, um dann mitzuteilen, dass § 3a Abs. 1 VwVfG nicht eingehalten worden sei und der Widerspruch somit abgelehnt werde. Das BMU hat sich hier ein brillantes Schlupfloch zurechtgebastelt. Das BaSE hat den Antrag auf Eröffnung eines Zugangs nach § 3a Abs. 1 VwVfG in gut zweimonatiger Arbeit als Petition eingestuft und ein Antwortschreiben zugesandt – eigentlich eine ganz witzige Nummer.
Es stellen sich viele Fragen – bis hin zu Boykottambitionen
Doch zurück zum Problem Call for Papers: Warum wird neben dem Postweg nicht auch der formaljuristisch korrekte Faxweg wenigstens erwähnt? Weshalb wurde eine Einwilligung zur Veröffentlichung nicht in den Aufruf selbst aufgenommen? Weshalb wurde hier seitens der Geschäftsstelle der Fachkonferenz der gleiche Fehler begangen wie schon bei der Auftaktveranstaltung zum Teilnehmer*innen-Verzeichnis? Ist es lauter Unvermögen oder stecken Boykottambitionen dahinter, wie schon hier geschildert?
Beiträge immer noch nicht veröffentlicht
Knappe 24 Stunden vor der nächsten AG_V-Sitzung sucht man nun vergeblich nach den eingegangenen Beiträgen. Und dabei wird es wohl morgen um das Programm gehen, das auf der Grundlage dieser Beiträge schließlich entwickelt wurde. Kann die Öffentlichkeit da überhaupt etwas nachvollziehen, selbst wenn in der verbleibenden Zeit noch die Beiträge hochgeladen werden sollten? Die Antwort ist ein klares NEIN!
Es bleiben noch Anträge nach § 7 Abs. 5 GO
Da bleiben nur noch Anträge nach § 7 Abs. 5 der vorläufigen Geschäftsordnung. Die Anträge müssen spätestens drei Tage vor dem Beratungstermin bei der Geschäftsstelle eingehen. Ob hier auch der formaljuristische Weg – Post, Fax oder DE-Mail – notwendig ist, wird sich herausstellen. Im Zweifelsfall kann ja das BMU-Schlupfloch verwendet werden.
Fazit
Transparenz, Partizipation und lernendes Verfahren? FEHLANZEIGE!
Schwärzungen waren nicht ausreichend
Das Antwortschreiben auf die sogenannte Petition musste zwischenzeitlich entfernt werden, da die Schwärzungen nicht ausreichend waren und das BaSE entsprechend vorstellig geworden ist. Das Dokument ist jetzt mit massiven Lila-ungen versehen worden – siehe hier.
Einwilligung zur Veröffentlichungen der Papers zur Fachkonferenz erteilt
Die Einwilligung zur Veröffentlichungen der Papers von endlagerdialog.de zur Fachkonferenz auf den Interseiten des BaSE wurde heute mit folgenden Schreiben erteilt.
Zusammenstellung kann nicht mehr geändert werden! – Ist das wieder einmal eine Lügengeschichte?
Auf die Freigabe der Veröffentlichung der Papers von endlagerdialog.de gab es folgende Antwort von der sogenannten Geschäftsstelle der Fachkonferenz – sogenannt, da sie im Organigramm nicht wie die anderen Geschäftstellen am BaSE im Organigramm zu finden ist, wohl auf Weisung des BMU unter Verletzung von § 11 Abs. 2 IFG:
Darauf wurde geantwortet:
Was ist der Grund? Soll hier wieder einmal eine Lügengeschichte aufgetischt werden, wie schon des öfteren von BMU und BaSE geschehen?