Es bestand Hoffnung auf didaktische Aufbereitung
Der Zwischenbericht Teilgebiete ist nun schon gute vier Monate alt. Kurz nach Veröffentlichung war endlagerdialog.de noch der Hoffnung, dass eine didaktische Aufbereitung des Berichts erfolgt – siehe hier auf Seite 11 unten:
Vom Inhalt des Berichts abgesehen sind Sie auch mit dessen Form nicht einverstanden. Warum?
Zielgruppe ist doch die Öffentlichkeit, wie immer betont wird. Dann muss man die Fakten auch lesbar und verständlich aufbereiten. Das fehlt vollständig, ebenso eine angemessene grafische Darstellung, wie sie auch Wissenschaftler*innen für ihre Arbeit benötigen – es wühlt doch niemand mehr in Tabellen rum. Die Darstellungen im Bericht sind zwar bunt, aber man kann damit keine einzige Fragestellung verfolgen.
Was ist das in Ihren Augen: Absicht oder Unvermögen?
Ich nehme erst einmal Unvermögen an. Die Ergebnisse sollten nach dem Abschluss der wissenschaftlichen Arbeit möglichst schnell veröffentlicht werden, damit sie nicht unkontrolliert in die Öffentlichkeit sickern. Eine didaktische Überarbeitung hätte einige Zeit in Anspruch genommen, hätte auch einen Test durch interessierte Lai*innen erfordert. Ich hoffe, das wird jetzt kurzfristig nachgeholt.
Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellt
Eine didaktische Überarbeitung hat bisher weder die BGE noch das BaSE in Angriff genommen. Allein der BUND e.V. hat zu internen Zwecken eine Lesehilfe erstellen lassen. Nach der im StandAG festgelegten Rollenverteilung ist dafür nach § 5 StandAG das BaSE zuständig, wo eine ganze Abteilung – ÖB: Öffentlichkeitsbeteiligung – dafür existiert. Der Hinweis in § 9 Abs. 2 wird offensichtlich vom BaSE als Ausrede genutzt, um selbst nicht aktiv werden zu müssen.
Die Fachkonferenz Teilgebiete erörtert den Zwischenbericht des Vorhabenträgers nach § 13 Absatz 2 in höchstens drei Terminen innerhalb von sechs Monaten. Hierzu erläutert der Vorhabenträger den Teilnehmern der Fachkonferenz Teilgebiete die Inhalte des Zwischenberichts….
BaSE in Selbstbedienungsmanier, keine geologischen Fachkenntnisse
Das BaSE verweigerte sogar Finanzmittel für BGE-unabhängige Expertisen. In Selbstbedienungsmanier hat das Amt die Geschäftsstelle Fachkonferenz installiert – die erst nachträglich durch das BMU abgesegnet wurde – und ausschließlich mit eigenem Personal ohne notwendige geologische Kenntnisse besetzt. Die lange im Vorfeld vom BaSE beauftragte Moderation der Fachkonferenz zeigte keinerlei Fachkenntnis. Ein Wechsel war angeblich nicht möglich. Offensichtlich war auch eine Vorbereitung nach dem Desaster der Auftaktveranstaltung am 17./18.10.2020 nicht angesagt. Es wäre hilfreich gewesen, den Moderator*innen geologische Grundbegriffe beizubringen, dafür zu sorgen, dass sie den Zwischenbericht lesen, zu 90 % verstehen und eine Einführung in die Atomcommunity bekommen. Durchaus angebrachte selbstkritische Aspekte sind der BaSE-Pressemitteilung leider nicht zu entnehmen.
Untersetzende Unterlagen von der BGE nicht nachvollziehbar präsentiert
Vom Vorhabenträger – der BGE – wäre aber auch zu erwarten gewesen, dass die untersetzenden Unterlagen inklusive Datengrundlagen zum Zwischenbericht in nachvollziehbarer Weise präsentiert werden. Auch dies ist leider nicht geschehen – siehe hier. Es wurden zwar viele Fragen eingesammelt, viele Antworten stehen jedoch noch aus. Positiv ist zu erwähnen, dass alle Unterlagen in einem Unterverzeichnis stehen. Dies ermöglicht eine Google-Suche in allen Unterlagen mit xxx site:https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/
Im Konkreten scheitert das aber oft an Worttrennungen und nicht konsistenter Schreibweise.
Schichtenverzeichnisse ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt
Die Unterlagen sind nicht so geordnet, dass eine Nachvollziehbarkeit mit vertretbarem Aufwand möglich ist. So sind Schichtenverzeichnisse in Datenbericht Teil 3, Tabelle 11 bis 76 ohne Gliederung nach Bohrungen abgelegt und die Schichtenverzeichnisse, die nur als PDF vorlagen, in Anhängen ausgegliedert.
Veröffentlichung der Geologiedaten wenig transparent
Bisher nicht zugängliche Daten werden in neuen Versionen der Datenberichte veröffentlicht. Die alten Datenberichte bleiben weiter zugänglich und ermöglichen einen Vergleich. Die Revisionsnummer bleibt jedoch bei 000, eine Revisionsübersicht gibt es nicht. Das Datum Stand wird auch nicht aktualisiert. Der neue Stand ist lediglich einem Hinweis zu entnehmen:
Vorliegender Datenbericht zeigt alle entscheidungserheblichen Daten, die mit Stand 20.01.2021 gemäß den Regelungen und Verfahren nach dem Geologiedatengesetz veröffentlicht werden können.
Transparenz sieht anders aus. Das Mögliche wird in keinster Weise ausgeschöft – siehe Beitrag Transparent über die Intransparenz informieren.
Selbst geologisch geschultes Personal hat mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme
Offensichtlich hat selbst geologisch geschultes Personal in den Ländern mit der datenmäßigen Nachvollziehbarkeit Probleme. So ist in der Stellungnahme des geologischen Landesamtes von Baden-Württemberg zu lesen:
Für eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.
Zwar gibt es zu den geowissenschaftlichen Abwägungen in 46A – Datenreferenzen: Teilgebiete gewisse Hinweise, diese reichen offensichtlich jedoch selbst für Fachleute nicht aus. Man kann auf die Antwort der BGE gespannt sein. Daraus sollte sich grundsätzlich ergeben, wie der Workflow ablief und wo welche Daten abgelegt wurden.
Evaluation zur Notwendigkeit von Referenzdaten?
Was immer noch schleierhaft ist: In Referenzdatensätze zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG wird auf Seite 17 ausgeführt:
Für die Erstellung der Referenzdatensätze wurde wie folgt vorgegangen:
1. Evaluation, für welche der laut StandAG zu betrachtenden geowissenschaftlichen Abwägungskriterien eine literaturbasierte Beurteilung stattfinden soll, da für deren Bewertung noch keine ortsbezogenen Daten vorhanden sind…
Aber wo ist diese Evaluation zu finden? In Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien – Schritt 2 ist auf Seite 92 zu finden:
Die Ermittlung der erforderlichen geowissenschaftlichen Informationen/Daten, die zur Anwendung der Indikatoren benötigt werden, wurde gespiegelt an den Datenabfragen der BGE zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen, welche bei den zuständigen Stellen der Länder und des Bundes vorgenommen wurden. Zudem wurde abgeschätzt, ob die durch die Abfragen bereitgestellten Daten/lnformationen geeignet sind, die Indikatoren der Abwägungskriterien zu bewerten. Es zeigte sich, dass nur in Einzelfällen zu erwarten ist, dass Daten unmittelbar aus den genannten Abfragen für die Anwendung der Indikatoren verwendet werden können. Die direkte Nutzung der Daten zur Bewertung der Indikatoren ist für etwa 50% nicht und für den Rest nur bedingt möglich.
Ist das unter Evaluation zu verstehen? Aber warum dann auf der Basis der Datenabfragen zu Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen? Wo bleibt dabei die Datenabfrage zu den Abwägungskriterien? Diese Frage wartet seit dem 01.01.2021 auf eine Beantwortung durch die BGE.
Der Versuch eines besseren Zugangs zum Daten-Dschungel
Um selbst besseren Zugang zum Daten-Dschungel des Zwischenberichts zu bekommen, hat endlagerdialog.de versucht, die Unterlagen systematischer anzuordnen. Weiterhin wurden bei wesentlichen Papieren das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis extrahiert und unter (info) zugänglich gemacht.
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Geowissenschaftliche Abwägung
Ergänzung: Karten zu Konfiguration Gestein (2) und Schutz ewG (11)
Anlagen
Bewertungen
1A:Teilgebiete
1B: Keine Teilgebiete
Literaturreferenzen
2A: Teilgebiete
2B: Keine Teilgebiete
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Datenbericht Ausschluss (info)
Anlagen zu Datenbericht
1: Störungszonen
2: Bohrungen
3: Bergwerke
4: Erdbeben
5: Vulkanismus
6: Grundwasseralter
Datenbericht Mindestanforderungen / Geowissenschaftliche Abwägung
Teil 1: Datenlieferung und -aufbereitung, Master-Inventarisierungstabellen (info)
Teil 2: Bundeslandspezifische Modellierprotokolle, Modellierprotokoll zur Erstellung der Quartärbasis (info)
Teil 3: 3D-Modelle, Thematische Karten, Schichtenverzeichnisse, Sonstige entscheidungserhebliche Daten (info)
Teil 4: Inventarisierungstabellen, Eingangsdaten zur Quartärbasis, zu Störungen und Atektonische Vorgängen (info)
Anlagen zu Datenbericht
PDF-Schichtenverzeichnisse Bohrungen (Tab. 77 in Teil 3)
46A – Datenreferenzen: Teilgebiete
46B – Datenreferenzen: Keine Teilgebiete
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Salzstock Gorleben
- § 36 Salzstock Gorleben
- Ergänzende Erläuterungen zur Vorgehensweise zur Anwendung von Anlage 11 StandAG
Zitierte Sekundärdokumente
- Zusammenfassung der Onlinediskussion der Anwendungsmethoden
- Endlagerkonzepte – Überblick über grundsätzliche Rahmenbedingungen in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens
- Ausschlusskriterium Bergwerke – Erläuterung zur Anwendungsmethode in Nordrhein-Westfalen
- Referenzdatensätze zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG
- Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien im Rahmen von § 13 StandAG
Berichte, die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von der BGE beauftragt wurden
Grundlagen zur Bewertung von Endlagersystemen
- Tongesteinsformation größerer Mächtigkeit (T1)
- Tongesteinsformation geringerer Mächtigkeit (T2)
- Kristallingesteinsformation mit mehreren einschlusswirksamen Gebirgsbereichen (K1)
- Steil lagernde Salzformationen (S2)
- Flach lagernde Salzformationen (S1)
Konzept geowissenschaftliche Abwägung
- Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien
- Konzept zur generellen Vorgehensweise zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien – Schritt 2
- Empfehlungen zur sicherheitsgerichteten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien des StandAG
Methoden zu den Ausschlusskriterien
- Prognosemöglichkeiten von großräumigen Vertikalbewegungen für Deutschland
- Möglichkeiten der Prognose zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland, Kurzbericht 2019
- Anwendung des Ausschlusskriteriums Seismische Aktivität
- Möglichkeiten der Prognose zukünftiger vulkanischer Aktivität in Deutschland
- Methodenentwicklung zur Nutzung von Grundwasserverweilzeiten
- Ausschlusskriterium „Aktive Störungszonen“
- Vorschlag zur Anwendung des Ausschlusskriteriums Seismische Aktivität
Viele Links ind inzwischen inaktiv
Leider betreibt die BGE für die Öffentlichkeit kein konsistentes Datenmanagement. So sind viele Links im obigen Beitrag nicht mehr aktiv. Selbst Anfragen, weshalb neue Revisionen veröffentlicht wurden, was die Unterschiede zur alten Revision sind etc., werden nicht zeitnah beantwortet. Hier gilt wohl auch die Gut-Vier-Monate-Frist.
Die alte sinvolle Praxis, Revisionshistorien bereitzustellen, wird auch nicht mehr verfolgt. Insofern ist das Datenchaos komplett.