BGE wählt vier Modellgebiete aus

Ausgewählte Modellgebiete: Tongebiet 001_00, Kristallingebiet 009_00, Steinsalzgebiet flach 078_02 und Salzstock 035_00

Wahl von Modellgebieten war angekündigt, aber keine Argumente für die Auswahl

Die BGE kündigte seit einiger Zeit an, dass sie die Methoden zur weiteren Eingrenzung der Gebiete, die sich prinzipiell für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle eignen, an Modellgebieten entwickeln will. Naheliegend war die Wahl von vier Gebieten, jeweils eines für die Kategorien alter (prätertiärer) Ton, Kristallin, Steinsalz in flacher Lagerung und Salzstock. Das Teilgebiet mit jungem (tertiärem) Ton wird wohl eine Sonderrolle spielen. Anhaltspunkte, nach denen die Auswahl stattfinden sollte, wurden nicht mitgeteilt.

Gerücht: Modellgebiet schon ausgewählt

Ende letzter Woche tauchten überraschenderweise die ersten Pressemeldungen auf, dass zumindest ein Modellgebiet schon ausgewählt sei – siehe z. B. Wochenblatt, Landkreis und Abendblatt. Kommunalvertreter warfen die berechtigte Frage auf, warum die Auswahl sie getroffen habe und sie nicht vorher informiert wurden.

Heutige BGE-Pressemitteilung

Die BGE hat heute in einer Pressemitteilung alle vier ausgewählten Modellgebiete benannt. Es handelt sich um das Tongebiet 001_00, das Kristallingebiet 009_00, das Steinsalzgebiet flach 078_02 und den Salzstock 035_00. Eine Begründung, weshalb diese Teilgebiete konkret ausgewählt wurden, enthält die Pressemitteilung nicht. Oder gibt folgende Formulierung einen Hinweis darauf?

Da geht es um praktische Fragen wie etwa: Wie viele Bohrungen gibt es in diesem Teilgebiet, und was lässt sich aus den ermittelten Daten für die umfassende geologische Beschreibung des Gebiets mit Blick auf den sicheren Einschluss des Atommülls ableiten?

Waren es Teilgebiete mit vielen Bohrungen? Die Frage bleibt offen.

Wissenschaftsmethodisch nicht zu beanstanden?

Wissenschaftsmethodisch ist es weitgehend egal, welche Teilgebiete als Modelle dienen sollen. Um mit der Arbeit zügig beginnen zu können, empfehlen sich Gebiete, wo schon viele Geologieinformationen bei der BGE vorliegen und nur wenig offene Datenanfragen anstehen. Unberechtigt ist aber die Negativwahl von Gebieten, wo die Informationen über den Untergrund dünn sind und auch dünn bleiben werden. Denn mit solchen Verhältnissen muss auch gearbeitet werden.

Losverfahren wäre passender, transparenter und fairer gewesen

Da das weitere Verfahren aber öffentlich durchgeführt werden soll – was lobenswert ist -, wäre es sicher besser gewesen, in einem öffentlichen Losverfahren aus jeder Gebietskategorie einen Kandidaten auszuwählen. Dann hätten sich die misstrauischen Fragen der kommunalen Vertreter*innen erübrigt und der Gewinn bei der Methodenentwicklung wäre ähnlich groß gewesen.

Kann das Misstrauen abgebaut werden?

Jetzt erklärt die BGE:

Ein Gebiet zur Methodenentwicklung ist keineswegs zu verwechseln mit einer Standortregion, die durch den Bundestag erst am Ende der Phase I des Standortauswahlverfahrens festgelegt wird.

Ob dieses Statement als glaubwürdig eingestuft wird, wird sich in nächster Zeit herausstellen. Man kann jedenfalls gespannt sein, wie es jetzt weitergeht, wie das im Poster angekündigte Vorgehen über Untersuchungsräume und Subuntersuchungsräumen praktisch abläuft?

2 Gedanken zu „BGE wählt vier Modellgebiete aus

  1. Losverfahren als wissenschaftliche Methode

    Die BGE hat weder auf der Sitzung der AG K1: Sicherheitsanforderungen am 06.07.2021 noch auf der Sitzung der AG_V am 07.07.2021 begründen können, weshalb genau diese vier Teilgebiete als Modellgebiete ausgewählt wurden. Man kann gespannt sein, ob die BGE bei der nächsten NBG-Sitzung am 15.07.2021 unter TOP 7 die Begründung für die Auswahl liefert.

    endlagerdialog.de spricht sich im Sinne des Lernenden Verfahres für einen kleinen Schritt zurück und für das Auslosen der Modellgebiete aus. Ein solches Losverfahren wurde schon für eine AG im Zuge der Fachkonferenz gemacht, nämlich um die Nachvollziehbarkeit der Festlegung der Teilgebiete zu demonstrieren – siehe Lernender Blick in die Werkstatt der BGE.

    Seitens der BGE wurde auf der Sitzung der AG K1 das Losverfahren bei der Auswahl der Modellgebiete abgelehnt. Solch ein Verfahren würde in der Öffentlichkeit schlecht ankommen, da es nicht wissenschaftsbasiert sei.

    Losverfahren sind in der Wissenschaft an vielen Stellen die Methode der Wahl, sie wird als Monte Carlo Methode bezeichnet. Auch spielt sie bei der Endlagerung eine große Rolle.

    Bei einem Endlager muss davon ausgegangen werden, dass das System nicht mit linearen Ansätzen beschrieben werden kann und somit einfache konservative Annahmen nur mit Vorsicht anwendbar sind. Deshalb werden probabilistische Methoden eingesetzt, um zum Beispiel den Indikator Schädigung des Menschen abzuschätzen. Hierbei wird die Monte Carlo Methode eingesetzt.

    Verwiesen sei zum Beispiel auf eine Arbeit im Rahmen der Schließung des ZERAM (Zwischen- und Endlager Morsleben) – Probabilistic Safety Assessment for the Morsleben Repository. Im Internet ist nur noch diese Bezahlversion verfügbar, da die Arbeit nicht mehr im BfS-Auftritt zu finden ist. Bei Interesse kann endlagerdialog.de eine Kopie für private persönliche Zwecke zur Verfügung stellen.

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