Neue Organisationsstruktur des BaSE

Warum mit gut zwei Wochen Verzögerung informiert?

Schon seit einiger Zeit kündigt sich eine neue Organisationsstruktur des BaSE an – siehe Informiert das BaSE wahrheitsgemäß? In der zweiten Hälfte des August 2021 wurde die neue Struktur veröffentlicht, die seit dem 01.08.2021 gilt. Es stellt sich die Frage, warum nicht zeitnah, sondern mit gut zwei Wochen Verspätung informiert wurde?

Eine Geschäftsstelle wird unterschlagen

Zur Organisation wird hier ausgeführt:

Ebenfalls im BASE angesiedelt sind die Geschäftsstellen des kerntechnischen Ausschusses sowie die Geschäftsstelle der Reaktorsicherheit- und Entsorgungskommission.

Unterschlagen wird dabei die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete.

Soll fachliche Unabhängigkeit unterwandert werden?

Zu den oben genannten Geschäftsstellen wird hier deren neue Zuordnung zur Abteilung Nukleare Sicherheit begründet:

Die Geschäftsstellen des Kerntechnischen Ausschusses (KTA), der Entsorgungskommission (ESK) und der Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind in der Abteilung N (Nukleare Sicherheit) angesiedelt. Dadurch wird eine engere inhaltliche Nähe zu den unterschiedlichen Aufgabenstellungen erreicht als bei der bisherigen Angliederung an die Zentralabteilung.

Diese Geschäftsstellen unterstehen nur der Rechtsaufsicht des BaSE. Die Fachaufsicht liegt beim Kerntechnischen Ausschuss, bei der Reaktorsicherheitskommission und der Entsorgungskommission. Die Zuordnung zur Abteilung Z mit den Referaten Justiziariat und Personalmanagement ist also naheliegender. Oder soll hier insgeheim die fachliche Unabhängigkeit der Geschäftsstellen und damit der Gremien unterwandert werden? So ist die Geschäftsstelle Fachkonferenz Teilgebiete lediglich auf dem Papier fachlich unabhängig vom BaSE – siehe dazu hier.

NBG-Geschäftsstelle im UBA-Organigramm

Die Geschäftsstelle des NBG ist zum Beispiel im Organigramm des UBA eindeutiger gekennzeichnet. Auch hier liegt lediglich die Rechtsaufsicht beim UBA.

Mehr Sorgfalt sollte man erwarten können

In der Meldung zur neuen Organisation des BaSE findet man in zwei aufeinanderfolgenden Absätzen den identischen Satz zur Endlagerstandortsuche

Der dabei vorgesehene Prozess ist in seiner Größenordnung, Komplexität und Dauer international einzigartig.

Die beiden Absätze sind inhaltlich fast deckungsgleich. Weshalb diese Wiederholung? Mehr Sorgfalt sollte man bei der Formulierung von Internetartikeln von einer Bundesoberbehörde verlangen können.

Laboratorium Beteiligende Verwaltung – Wie wird die Praxis aussehen?

Interessant ist die Einrichtung eines Laboratoriums Beteiligende Verwaltung unter der Hierarchie der Vizepräsidentin. Ausgeführt wird dazu:

Ziel der Denkfabrik ist die strategische Entwicklung von Verwaltungsstrukturen für Beteiligungs- und Transformationsprozesse. Sie verknüpft die Themen Beteiligung, agile Verwaltung, Open Government und demokratische Innovationen miteinander. Das Laboratorium unterstützt das BASE dabei, innovative Beteiligungskompetenzen und Kommunikationsstrukturen zu entwickeln und sich national und international zu vernetzen.

Diese Formulierung wird wohl nur Insidern verständlich sein. Hoffentlich wird ein Labortagebuch geführt, das man sich dann über einen IFG-Antrag ansehen kann. Dann erschließt sich vielleicht auch einem Außenstehenden, was mit der oben zitierten Formulierung praktisch gemeint ist.

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