dialog-endlagersicherheit und Forderung der Endlagerkommission
dialog-endlagersicherheit – sprachlich zutreffender dialog-endlagerrisiko – ist damit angetreten, zu den Verordnungsentwürfen des BMU zu den Ermächtigungen nach § 26 und § 27 StandAG einen Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zu führen. Dies sollte wohl offensichtlich die Forderung der Endlagerkommission umsetzen, die Verordnungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten: (Drucksache 18/9100, S. 398):
Die unter Beteiligung der Länder und der Öffentlichkeit zu erarbeitende Verordnung muss spätestens mit Beginn von Schritt 3 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen…
…Entsprechendes gilt für eine Verrechtlichung der Methodik der Sicherheitsuntersuchungen.
Öffentlichkeitsbeteiligung auf den letzten Drücker
Die Öffentlichkeitsbeteiligung sollte auf den letzten Drücker durchgezogen werden, während die Entwürfe in jahrelanger Arbeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch eine Expertengruppe zu den Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG und dem Länderausschuss für Atomkernenergie erarbeitet wurden.
Dialogpartner BMU ausgefallen
Leider ist der Dialogpartner BMU bisher fast vollständig ausgefallen. Auf dem sogenannten Symposium am 14./15.09.2019 war die Standardantwort des BMU fast durchgehend, dass man ad hoc dazu nichts sagen wolle. Vorher wurde extra eine Frist bis zum 05.09.2019 für Stellungnahmen gesetzt, damit diese beim Symposium diskutiert werden konnten.
Bis heute nur Monolog statt Dialog
Selbst bis heute, gut einen Monat nach dieser Frist, gibt es keinen einzigen Dialogbeitrag des BMU auf dialog-endlagersicherheit.de. Es stellt sich die Frage: Wann ist damit zu rechnen, dass das BMU in den Dialog zu den Verordnungsentwürfen eintritt? Diese Frage ist bisher unbeantwortet – siehe hier.
Zwei Forderungen erfüllt – aber ist das nicht schon wieder die nächste Mogelpackung?
Zwei Forderungen der Initiativen, die das Symposium aus Protest vorzeitig verlassen haben, wurden jedoch seitens des BMU erfüllt. Die Frist für alle Stellungnahmen ist um zwei Monate verlängert worden und im Rahmen der zweiten Statuskonferenz am 14./15.11.2019 soll es weitere Gesprächsmöglichkeit zu den Verordnungen geben. Werden diese Gespräche auch wieder so einseitig sein? Wird das BMU wieder argumentieren, man wolle ad hoc dazu nichts sagen? Ist das überhaupt am Rande einer zweitägigen Veranstaltung mitten in der Arbeitswoche möglich? Ist das nicht schon wieder die nächste Mogelpackung?
Arbeitsgrundlagen nicht vorhanden
Eine Arbeit der interessierten Öffentlichkeit an den Verordnungsentwürfen ist praktisch nicht möglich. Wortprotokolle des Symposiums stehen noch immer nicht zur Verfügung. Wo bleibt die Auswertung des Symposiums? Diese beiden Unterlagen sind selbst Standard bei Öffentlichkeitsbeteiligung nach Verwaltungsverfahrensgesetz. Hier kann das BMU aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Beispiel zur Schließung des ZERAM, die vom BMU intensiv verfolgt wurde, dazulernen – siehe hier und hier. Weiterhin: Die Arbeitsunterlagen der Expertengruppe zu den Verordnungen nach §§ 26 und 27 StandAG und des Länderausschusses für Atomkernenergie wurden immer noch nicht veröffentlicht, die Grundlage der Modellrechnungen wurde nicht zur Verfügung gestellt. Was hat das BMU eigentlich zu verheimlichen? Wo bleibt die Transparenz?
..sondern mein Gedanken ging in eine andere Richtung – nämlich in Richtung Geld
Im Zusammenhang mit den Arbeitsmöglichkeiten der interessierten Öffentlichkeit ist eine Aussage von Herrn Röhlig, Mitglied der Expertengruppe, interessant (Video 31:24):
Ich wollte nicht sagen, sie sollen mehr Zeit kriegen, sondern mein Gedanken ging in eine andere Richtung – nämlich in Richtung Geld. Und zwar im internationalen Raum, wo ich auch unterwegs bin, da ist es durchaus üblich, dass also NGOs, Bürgerinitiativen auch finanziell ausgerüstet werden, damit sie Sachverstand einkaufen könnten….
Wie hoch ist eigentlich der Marktwert einer solchen Beratungsdienstleistung zurzeit? Sie beträgt laut Vergabe 2019/S 143-353025 durchaus 388. 800,00 EUR zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. Welche weiteren Notwendigkeiten sind zu erfüllen, um eine Erarbeitung unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf angenähert gleicher Augenhöhe zu ermöglichen?
Das BMU kümmert die Forderung der Endlagerkommission wenig. Was für das BMU zählt, ist §26 (3) StandAG, und da steht nichts von Beteiligung der Öffentlichkeit. J e d e Form von Öffentlichkeitsbeteiligung versteht das BMU als freiwilliges Zugeständnis. Das Mindeste, was das BMU von der undankbaren Öffentlichkeit deshalb erwartet, ist sich auf s e i n e n Begriff von „Öffentlichkeitsbeteiligung“ einzulassen: Dialog ja – Partizipation nein. Und zwar „Dialog“ im BMU’schen Sinne von „ich erkläre und höre mir dann eure Meinung an – das war’s“. Was man bei den Sicherheitsanforderungen gerade erlebt, ist die „Decide-Announce-Defend“-Strategie in Reinkultur, die seit über einem Jahrzehnt nicht mehr dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Ob das BMU das juckt? Ich fürchte: Die Oberbehörde mit ihren Oberexperten mit 6-stelligem Marktwert – die wissen das noch nicht einmal.
Schweigegeld – das kommt mir in den Sinn, wenn ich den Vorschlag lese, NGOs sollten mehr Geld kriegen, während ihnen gleichzeitig jede Mitsprache verweigert wird.