Methodendiskussion zu den Ausschlusskriterien

Wo stehen die Kriterien?

Im Bürger*innen-Workshop am 25.01.2020 gab es diverse Fragen nach den Kriterien, die im Auswahlverfahren angewendet werden sollen. Einigen war nicht bekannt, dass diese im Gesetz (StandAG) selber stehen:

  • Ausschlusskriterien (§ 22),
  • Mindestanforderungen (§ 23),
  • geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24 in Verbindung mit Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10, Anlage 11),
  • planungswissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 25 in Verbindung mit Anlage 12).

Und die Auslegung der Kriterien?

Eine weitere Anmerkung war (siehe auch BASE-Verschriftlichung):

Es wäre hilfreich, wenn im Zwischenbericht deutlich gemacht wird, wo die BGE Spielraum bei Entscheidungen hatte bzw. wo sie Kriterien ausgelegt hat.

Die Auslegung der Kriterien wird von der BGE als Methode bezeichnet, es ist die jeweilige Methode, wie die Kriterien auf die Daten angewendet werden. D. h. die im StandAG festgelegten Kriterien bedürfen in der Regel einer Interpretation.

Wie sehen diese Methoden aus und werden diese vom BASE geprüft?

Dialog-Forum zu den Ausschlusskriterien

Die BGE ist dabei, zu den Ausschlusskriterien sich der Diskussion zu stellen. Die Bundesgesellschaft stellt dazu Steckbriefe zu den Einzelkriterien öffentlich vor und ruft in einem Dialog-Forum zur Diskussion auf. Ob neben den relativ einfachen Ausschlusskriterien auch die Mindestanforderungen und Abwägungskriterien so bearbeitet werden, ist eher fraglich. Da reicht die Zeit bis 2031 kaum aus.

Der Dialog zu Bohrungen als Teil des Ausschlusskriteriums Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit wurde bereits abgeschlossen. Die Kriterien Seismische Aktivität und Vulkanismus werden zurzeit diskutiert.

Leider hält sich die Beteiligung in engen Grenzen. Sowohl Fachöffentlichkeit als auch allgemeine Öffentlichkeit halten sich zurück.

Reaktion der BGE auf die Anregungen zeitnah und ausführlich

Im Gegensatz zum Forum zu den Sicherheitsanforderungen etc., wo sich das BMU bisher nicht geäußert hat, reagiert die BGE zeitnah und in angemessener Ausführlichkeit auf die vorgebrachten Anregungen. Sicherlich würde auch auf Laien-Statements wie „Das verstehe ich nicht!“ eingegangen.

Kriterien in der BASE-Forschungsagenda

Auch bei BASE gibt es Aussagen zu Kriterien. So steht in der Forschungsagenda auf Seite 53 ein Kapitel mit der Bezeichnung 5.2 Anforderungen und Kriterien des StandAG. Darunter ist u. a. zu lesen:

…Allerdings enthält das StandAG keine detaillierte wissenschaftliche Begründung insbesondere der quantitativen Anforderungen und Kriterien sowie der Einteilung in die verschiedenen Wertungsgruppen. Auch gibt das StandAG keine Handlungsanweisungen oder Hinweise, wie mit Unsicherheiten einzelner Daten bzw. Datensätze sowie mit Datenlücken in Bezug auf die Beurteilung und Anwendung der §§ 22 bis 25 umzugehen ist.
Die Entscheidungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens erfordern eine präzise und transparente Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen. Ferner lassen sich getroffene Entscheidungen nur dann vermitteln, wenn nachvollziehbar ist, auf welchen Begründungen die angewandten Anforderungen und Kriterien basieren und wie diese anzuwenden sind….

BASE-Forschung zu Kriterien kaum zu finden

In der entsprechenden Rubrik Forschungsbereich Endlagersuche gibt es dazu wenig, weder unter neuen noch unter abgeschlossenen Forschungsprojekten findet sich dazu etwas. Zu der Frage des Temperaturkriteriums gibt es aber bereits einen Endbericht, auf den in dieser Rubrik hingewiesen wird. Bei den aktuellen Projekten gibt es das Projekt zum Kriterium Störungszonen. Dies sind jedoch Fragestellungen einer Regulierungsbehörde.

Zuständigkeit für Öffentlichkeitsbeteiligung wird bei Kriterien nicht wahrgenommen

Das BASE hat aber auch die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Was deshalb vollständig fehlt, ist eine allgemeinverständliche Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Grundlagen der Kriterien im StandAG zum Beispiel anhand konkreter Beispiele.

5 Gedanken zu „Methodendiskussion zu den Ausschlusskriterien

  1. endlagerdialog.de zu Seimizität

    Zum Methodensteckbrief Seismizität wurden von endlagerdialog.de fünf Punkte angemerkt. Der fünfte Punkt wurde nach hiesiger Meinung unbefriedigend beantwortet. Deshalb ging noch folgende Email an den BGE-Moderator:

    Betr.: Ihre Nachricht vom 04.03.2020 zu „Seismizität“

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Leider haben Sie erst nach der Beendigung der Konsultation die oben genannte Nachricht eingestellt, weshalb ich darauf nicht reagieren konnte.

    Sie beantworten leider meine Frage nicht. Auch zum Zwischen- und Endlager Morsleben wurden sowohl Dilatanz- als auch Fluiddruckkriterium angewendet. Letzteres indirekt entsprechend der von mir angeführten Arbeit
    Schulze, O. und T. Popp (2002). „Untersuchungen zum Dilatanzkriterium und zum Laugendruckkriterium für die Beurteilung der Integrität eines Endlagerbergwerks in einer Steinsalzformation.“ in: Z. Angew. Geol. 2002(2): 16-22.

    Die Frage von mir war, an welcher Stelle in dieser Arbeit der Fehler liegt, weshalb aus dem Einhalten des Dilatanzkriteriums nicht das Einhalten des Fluiddruckkriteriums folgt.

    Leider geht die ESK-Stellungnahme auf diese Frage nicht ein, sondern fordert in primitiver Weise den direkten Nachweis der Einhaltung der beiden Kriterien, verlangt also lediglich formal die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen.

    Die oben genannte Frage nach dem Fehler in Schulze, O. und T. Popp (2002) spielt insofern eine Rolle, weil die beiden Kriterien blind und ohne fachliche Begründung in den Entwurf der neuen Sicherheitsanforderungen übernommen wurden. Schließlich sind Fehler dazu da, daraus zu lernen. Fachlich sollte also aufgezeigt werden, wo dieser Fehler liegt und ob und wie daraus gelernt werden kann.

    • Da haben Sie Recht!

      Zum Bergbau geht es hier entlang, zu den aktiven Störungszonen hier.

      Leider hält sich die Beteiligung an der Diskussion auch bei diesen Kriterien in engen Grenzen.

      endlagerdialog.de wollte nicht wieder der erste und – leider wie so oft – der letzte Teilnehmer an der Diskussion sein.

      P.S.
      Enttäuschend ist die magelhafte Beteiligung an der Diskussion durch die geologische Community, angefangen von Student*innen der Geologie und Geophysik bis hin zu den Hochschullehrer*innen. Sind die Methodensteckbriefe der BGE so absolut richtig? Ich kann es nicht glauben.

      Auch der Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) ruft nicht dazu auf, sich an einer breiteren Diskussion zu beteiligen. Ist man in diesen Kreisen so vorsichtig, um sich eventuellen Karrierechancen nicht zu verbauen? Hier kann man beruhigen: Die Teilnahme kann auch anonym erfolgen!

      P.S. zu P.S.
      Die mangelhafte Beteiligung ist zwar enttäuschend, aber ein Stück weit erklärbar!
      Erinnert sei an die Online-Diskussion zum Bericht der Endlagerkommission unter endlagerbericht.de – siehe hier. Hieran haben sich viele Personen unterschiedlicher Prägung beteiligt, ohne dass dazu eine fachliche Auswertung durchgeführt wurde. Was kann man von Bürger*innen und Wissenschaftler*innen erwarten, deren Diskussionsbeiträge so unbeachtet blieben? Das BfE – heute BaSE – als Auftraggeber hätte diese Diskussion im Sinne des lernenden Verfahrens aufgreifen müssen.

      Auch an der Online-Diskussion zu den Sicherheitsanforderungen unter dialog-endlagersicherheit.de hat sich eine Vielzahl von Interessierten beteiligt. Eine Auswertung und damit Würdigung der Beiträge liegt immer noch nicht vor. Man kann nur hoffen, dass dieser Online-Diskussion nicht das gleiche Schicksal widerfährt wie der unter endlagerbericht.de!

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