Interessanter Technikmix
Heute fand die 6. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete beim BaSE statt. Es war eine Mischung aus Vorort-Veranstaltung, Telefonkonferenz und Medienzugänge über cryptpad.fr (Liveprotokoll) und TEDME.com (Präsentation). endlagerdialog.de konnte wegen Telefonkosten nur teilweise der Telefonkonferenz folgen, da für den genutzten Anschluss kein Flatrate-Vertrag bestand. Insgesamt hat aber dieser Technikmix funktioniert und könnte eine Methode sein, um auch Bürger*innen einzubeziehen, die keinen Zugang zu schnellem Internet haben. Wichtig war die Moderation mit Redeliste und Stummschalten anderer Audioquellen.
4. Veranstaltung und Rechtsgutachten?
Ganz am Anfang stand die Frage von Herrn Warode (BUND e.V.), was das BaSE mit einer 4. Veranstaltung meint, denn in der Tischvorlage (nicht veröffentlicht) stand:
…Verfolgte Variante des BASE (konkret: zeitgleicher Beginn der Fachkonferenz mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes, nach Bedarf der Teilnehmer flexible Dauer der Fachkonferenz, BASE organisiert zusätzlich 4. Veranstaltung)…
Weiterhin wurde nach einem Rechtsgutachten gefragt, das Jörg Kuhbier zu § 9 StandAG erstellt haben soll.
Beschwerde: Gutachten nicht vorher bekannt
Da gegen 13:40 Uhr das Liveprotokoll erstmals aktualisiert wurde, ist die Telefonkonferenz nochmals besucht worden. Gegen 13:45 Uhr hat Frau Müller (Mitglied des NBG) als Gast massive Beschwerde vorgebracht, dass das Gutachten zu § 9 StandAG nicht vor der Sitzung zugänglich gemacht worden ist, obwohl es schon längere Zeit vorliegt. Ein Blick in das Dokumentenverzeichnis bestätigte diesen Sachverhalt. endlagerdialog.de hat daraufhin per Email folgende Anfrage gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Dokumentenverzeichnis fehlt das Gutachten von Herrn Kuhbier zu § 9 StandAG sowie das Auftragsschreiben dazu. Wann ist mit der Veröffentlichung zu rechnen?….
Eine Antwort steht noch aus.
BGE-Präsentation nicht auf TEDME.com
Irgendwann hat Herr Tietze (BGE) eine Präsentation gezeigt. Auf dem dafür vorgesehen Kommunikationskanal TEDME.com war aber nichts zu sehen.
Änderung des Zeitplans nicht mitgeteilt
Des Öfteren wurde versucht, in die Telefonkonferenz reinzuhören, aber es war offensichtlich gerade Mittagspause. Die Änderung des Zeitplans hätte man gut über den Kanal für das Liveprotokoll mitteilen können, was nicht geschah. Ein letzter Versuch wurde 14:56 Uhr gestartet, da war aber schon alles vorbei.
Inhaltliches Fazit aus den Mosaiksteinchen
Es war ein massives Versäumnis des BaSE, das Rechtsgutachten nicht vor der Sitzung zur Verfügung zu stellen. Schon die Auftragserteilung hätte zwecks Transparenz mitgeteilt werden müssen, damit andere Akteure wie zum Beispiel das NBG sich auch eine Expertise zu § 9 StandAG hätten einholen können.
Das Gutachten wurde auch nach der Sitzung nicht umgehend in das Dokumentenverzeichnis aufgenommen. Hier wird deutlich, wie wichtig neben dem Erstelldatum eines Dokuments der Zeitpunkt der öffentlichen Bereitstellung ist – siehe Beitrag Die Informationsplattform wird zur Infoplattform.
Ich habe auch per Telefonzuschaltung an der Sitzung als Gast teilgenommen. Wegen technischer Probleme wurde im Laufe der Sitzung ein zweites TEDME eröffnet, auf dem dann die Präsentation von Herrn Tietze auch zu verfolgen war.
Das hätte man z.B. auf dem ersten TEDME als Info für zwischendurch ausgestiegene Zuhörer*innen darlegen können.
Für meinen Geschmack hätten cryptpad.fr und TEDME.com konsequenter und effektiver genutzt werden können. (TN-Namen im Live-Protokoll aufnehmen, um das Verstehen zu vereinfachen, Vorstellung des Rechtsgutachtens mit Visualisierungen, damit den komplexen Ausführungen besser gefolgt werden kann – zumal wie o.g. ohne Möglichkeit der inhaltlichen Vorbereitung,…usw.)
Es gibt noch viel zu lernen
Das Beispiel zeigt, dass es bei der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung noch viel zu lernen gibt – sowohl auf der Seite der staatlichen Institutionen als auch der Bürger*innen. Bis zur Fertigstellung des Zwischenberichts Teilgebiete wird das kaum zu bewerkstelligen sein. Die digitalen Formen können hier nur als Ergänzungen zu den face-to-face-Veranstaltungen gesehen werden, jedoch können sie bei geschicktem Management die Reichweite wesentlich erhöhen.
Im Hinblick auf das Standortauswahlverfahren muss darauf geachtet werden, dass die vorgesehenen Veranstaltungen (Fachkonferenz Teilgebiete etc.) nicht einfach durch Online-Konferenzen ersetzt werden, wie es in § 5 des Entwurfs des Planungssicherstellungsgesetzes für diverse Fälle vorgesehen ist.
Protokoll und Rechtsgutachten soeben veröffentlicht
Soeben wurden das Protokoll der Sitzung und das vom BaSE am xx.xx.xxxx beauftragte Rechtsgutachten zu § 9 StandAG veröffentlicht. Letzteres lag den externen Teilnehmer*innen bei der Sitzung nicht vor.
Das Gutachten ist mit 02.04.2020 datiert. Es stellt sich die Frage, warum das BaSE über einen Monat benötigte, um das Gutachten hochzuladen? Weiterhin wurde das Auftragsschreiben nicht veröffentlicht.
Sollte hier etwas vertuscht werden? Sollten die externen Teilnehmer*innen der Sitzung übervorteilt werden? Transparenz und vertrauensvolle Sitzungsvorbereitung sehen anders aus!
Feedback der Gast-Teilnehmer*innen des NBG
Das Feedback von Frau Müller, Frau Schreurs und Herrn Suddendorf spricht Bände – siehe hier.