Erörterung formal nicht durch Videokonferenz ersetzbar
Am 17./18.10.2020 fand die Auftaktveranstaltung zur Fachkonferenz Teilgebiete außerhalb der Regelungen in § 9 StandAG statt. Die Fachkonferenzen sollen im Februar 2021 starten. Da das StandAG nicht im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) aufgezählt ist, kann die Erörterung formal nicht durch eine Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 oder eine Video- oder Telefonkonferenz nach Abs. 5 ersetzt werden. Dennoch drängt das für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständige BaSE dazu, solch ein Format einzusetzen.
Testveranstaltung schief gelaufen
Dazu gab es mit der Auftaktveranstaltung einen Test, der in großen Teilen schief gelaufen ist. Technisch und inhaltlich ist dieses Format in diesem Zustand für eine Erörterung vollkommen ungeeignet. Hier muss noch viel weiterentwickelt und geübt werden. Das BasE bediente sich dabei der Firma IKU für Moderations- und Organisationsaufgaben und einen technischen Dienstleister zur Betreibung einer eventvote-Plattform und der Übertragung in YouTube.
Probleme beim Login
Die angemeldeten Teilnehmer*innen erhielten einen Link und ein Passwort, das als PIN eingegeben werden musste. Hat man dieses Passwort wie üblich mit crtl-c crtl-v übertragen, war ein Anruf bei der Technik-Hotline notwendig, da der Zugang nicht gewährt wurde. Wie sich herausstellte, war aus Sicherheitsgründen die Eingabe über die Tastatur notwendig. Darauf wurde in der Passwort- Email nicht hingewiesen.
Probleme bei der Eingabe von Bewerbungstexten
Neben üblichen stream-Abrissen, die nicht zur notwendigen Unterbrechung der Veranstaltung wegen Ausschluss von Teilnehmer*innen führte – Stichwort ping-, gab es noch diverse Eingabeprobleme zum Beispiel bei der Texteingabe zu Bewerbungen. Hier erschien nicht das angekündigte Textfeld. Wieder war ein Anruf bei der Technik notwendig, die behauptete, dass allein bei mir solche Probleme auftauchen würden. In einem ZOOM-Nachmeetig stellte sich heraus, dass andere Teilnehmer*innen das gleiche Problem hatten und sich deshalb nicht zur Wahl stellen konnten.
Arbeitsmaterial nur kurz eingeblendet
Es fanden Abstimmungen über einzelne Fragestellungen statt, die lediglich kurz eingeblendet wurden, obwohl sie quasi als Arbeitsmaterial dauerhaft hätten angezeigt werden müssen, zum Beispiel im Feld unten links in der obigen Abbildung. Ein Anruf bei der Technik mit der Bitte das Arbeitsmaterial einzublenden wurde verwiesen an das BfE (gemeint war wohl das BaSE), wo die Mitarbeiterin meine Anregung aufgenommen hat. Umgesetzt wurde in den restlichen Stunden nichts.
Weder Teilnehmerliste noch Spektrum der Teilnehmer*innen bekannt gemacht
Eine mit dem Datenschutz konforme Teilnehmerliste wurde nicht zur Verfügung gestellt. Auch die mehrfache Aufforderung mitzuteilen, wieviel Vertreter*innen des BaSE, der BGE,, des NBG, des BMU, des BMWi, der GRS, der ESK, der SGD und andere hauptamtlich am Verfahren Beteiligte, wieviel Journalisten und die vier nach § 9 Stand genannten Gruppen zu den angemeldeten und anwesenden Personen gehörten, wurde nicht preisgegeben. Lediglich von der BGE wurde mitgeteilt, dass deren Mitarbeiter*innen ausschließlich über YouTube und damit ohne Stimmmöglichkeiten zugeschaut haben.
Keine Rückspiegelung der Eingaben
Es konnten Fragen und Anmerkungen als Text eingegeben werden. Diese Texte wurden nicht an die Eingeber*innen per Email zurückgespielt, so dass eine Überprüfung, ob die Anmerkungen vollständig in das Protokoll und in die Antwortlisten bei BaSE (Wer hat sich eigentlich diese einspaltige Darstellung überlegt, war kein Geld für Umschaltmodul Desktop/ Mobil vorhanden?) und BGE übernommen wurden, nicht möglich sein wird. Hier ist auch etwas Positives zu berichten: Wenigstens ein Teil (?) der Fragen wurden bereits beantwortet.
Grausame Videoeinblendungen
Das gravierendste technische Versagen stellte sich bei den wenigen Videoeinblendungen von Teilnehmerstatements heraus. Die Verzögerung im System führte dazu, dass auch beim Ausblenden des Tons auf der Ansichtsplattform ein Ton über die Connect-Plattform eingespielt wurde, so dass man beim Statement gegen seine eigene, zeitverzögerte Wiedergabe ansprechen musste. Dieses Chaos ist in den letzten Monaten nur vom Bundestag bei der Anhörung im Umweltausschuss noch getoppt worden. Eine Diskussion ist so selbst im Ansatz nicht möglich.
Hat Frau Weiss das BaSE verlassen und ist jetzt unabhängig?
Als Notariat ohne Notarin wurde Frau Weiss als unabhängige Person vorgestellt, obwohl sie Abteilungsleiterin im BaSE ist. Diese Frechheit wurde von der Moderation nicht zurückgewiesen und nicht richtiggestellt.
Versteckte Geschäftsstelle ist keine Grundlage für Selbstorganisation
Die nach § 9 Abs. 3 StandAG beim BaSE eingerichtete Geschäftsstelle der Fachkonferenz Teilgebiete wurde personell vorgestellt. Leiter ist Herr Bautz, der aber nach Organigramm des BaSE vom 01.10.2020 Leiter des Fachgebiets ÖB 5 ist. Offensichtlich hat er eine Doppelrolle. Weiterhin findet man die Geschäftsstelle Fachkonferenz nicht wie die anderen Geschäftsstellen im BaSE für RSK/ESK und KTA als selbstständige Einheiten unter der Abteilungsleitung Z. So ist eine selbstorganisierte Arbeit der Fachkonferenz nicht möglich.
Wahl ohne Ankündigung und Regularien
Ohne Ankündigung und ohne vorherige Klärung der Regularien wurde eine Arbeitsgruppe aus 12 Personen gewählt, die im Wesentlichen die Erörterungsveranstaltung im Februar vorbereiten soll. Es wurden jeweils drei Personen aus den Gruppen Bürger*innen, Vertreter gesellschaftlicher Organisationen, Kommunalvertreter und Wissenschaftler*innen gewählt. Die Wahlbeteiligung war bei angeblich 800 angemeldeten Teilnehmer*innen als sehr gering einzustufen. Nach der Wahl wurde nicht nach der Annahme der Wahl gefragt.
Fachlicher Inhalt didaktisch schlecht dargestellt
Inhaltlich wurde wieder didaktisch der Fehler gemacht, sich an das Gesetz zu halten und nacheinander die Ausschlusskriterien, die Mindestanforderungen und die geologischen Abwägungskriterien abzuhandeln. Bei rationalem Vorgehen sollte mit der Inventarisierung der Wirtsgesteine (Zeile 60 bis 62 im Zwischenbericht) angefangen werden, wie es auch im ersten Workshop der BGE mit den SGD im Herbst 2017 von Ländervertretern vorgeschlagen wurde. Das führte damals zu einer zustimmenden Äußerung der zuständigen BMU-Referatsleiterin, die wenig später im Referat Waldschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung, Biologische Vielfalt und Klimawandel wiederzufinden war.
Mit solchen Veranstaltungskonzepten ist kein Verständnis zu erlangen
Durch den anderen didaktischen Ansatz würde sich auch die Frage einfacher klären lassen, ob es Regionen mit nicht hinreichenden Daten gibt. Bei dem üblichen stur nach Gesetz gegliedertem Programm kamen natürlich die Abwägungskriterien, die das eigentliche Herzstück eines komparativen Verfahrens darstellen, zu kurz. Weiterhin wurde deutlich, dass die Moderation auch Fachwissen mitbringen sollte. Hier wurden schriftliche Fachfragen falsch mündlich vorgetragen. Das muss nicht sein. Mit solchen Veranstaltungskonzepten kann man kein fachliches Verständnis erlangen. Da bleibt nur noch die politische Schiene und NIMBY oder abgewandelt NIB (Nicht In Bayern).
Eine andere Darstellung
Eine andere, interessengeleitete Darstellung ist auf der BaSE-Internetseite zu finden. Man kann gespannt auf die Presseberichte sein.
taz-Bericht zur Auftaktveranstaltung
Hier ein Artikel in der taz zur Auftaktveranstaltung, die einen kritiischen Blick auf die zwei Tage Veranstaltung wirft.
TAZ: „dabei wurden nach Angaben des Base über 600 Fragen beantwortet“ – leider falsch
Es wurden allein am Samstag 600 Fragen gestellt. Von der Moderation eingebracht wurde nur ein deutlich kleinerer Teil, beantwortet noch weniger.
Vollständigkeit prüfen
Ich habe den Eindruck, dass viele kritische Äußerungen nicht behandelt wurden. Deshalb habe ich einen IFG-Antrag gestellt, mir alle Textäußerungen inklusive Bewerbungen auf der evervote-Plattform und alle chat-Beiträge auf YouTube zukommen zu lassen. Ich werde sie mit meinen archivierten Eingaben überprüfen.
Kommentar des BUND e. V.
Zur Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete hat der BUND e. V. einen Kommentar veröffentlicht, in dem er sich in seiner Hoffnungen auf eine kritische und vielfältige Debatte enttäuscht zeigt. Er schließt mit der Forderung:
Ing. Goebel fordert bis zur ersten Sitzung der Fachkonferenz Teilgebiete im Februar die gesetzlich vorgeschriebenen Ansprüche auf Transparenz, Beteiligung und Wissenschaftlichkeit ernstgemeint umzusetzen und eine echte Selbstorganisation und damit eine angemessene Erörterung des Zwischenberichts zu ermöglichen.
Wo tat er das? Und ist das ein Familienangehöriger?
Er tat es hier in Form eines Kommentars, indem er die BUND-Forderung kopierte.
Herr Goebel ist kein Familienangehöriger, sondern wie Sie ein Kommentarschreiber!
Weitere Hinweise erhalten Sie, indem Sie auf den blauen Link „Volker Goebel“ klicken.
Schon klar – ich habe hier zugegeben etwas unsachlich auf den Selbstbezug in der 3. Person reagiert. Auf die Firmenwerbung klicke ich jetzt mal nicht….
Auch das NBG meldet sich zu Wort
Das NBG hat in einer Pressemitteilung vom 20.10.2020 einige Anmerkungen zur Auftaktveranstaltung gemacht. Man spürt, wie das NBG so langsam zum zahnlosen Tiger wird, was sich schon im Zusammenhang mit den Sicherheitsverordnungen angedeutet hatte.
So wird ausgeführt, dass die BGE am ersten Tag umgänglich und gut über die Inhalte ihrer Arbeit berichtet hätte. Wer so etwas schreibt, hat keine Erfahrung in Hochschuldidaktik und keinen Überblick, was heutzutage möglich ist.
In einem Verfahren, wo es im Wesentlichen um geowissenschaftliche Fragestellungen geht, muss man eine Moderation einsetzen, die fundierte geowissenschaftliche Kenntnisse hat und fähig ist, dies auf verständliche Weise herunterzubrechen. Bei einer Moderation, die nicht solche Qualifikationen vorzeigen kann, wird das zu einer Show, bei der man nebenbei leicht Tischdecken und sogar Hemden bügeln kann. Verstehen kann man ja eh nichts!
Wenn für die Zukunft es als hilfreich angesehen wird, dass unabhängige Wissenschaftler eingeschaltet werden sollten, dann wird nicht begriffen, dass hier nicht einmal die Standards erreicht werden, die im Gorlebenverfahren umgesetzt wurden. Erinnert sei an die Veranstaltung am 15./16.05.1981 mit Rede und Gegenrede.
Weiterhin wurde ein Softwaretool eingesetzt, in dem zwar Voting – nicht zu verwechseln mit Wahl – umgesetzt werden kann, aber keinerlei Diskussion möglich ist. Die Einspielung von Videostatements kann in seiner Grausamkeit kaum übertroffen werden. Die Chancen der digitalen Kommunikation wurden zum Desaster gemacht. Die Diskussion fand teilweise ersatzweise in den begleitenden Videomeetings mehrerer Umweltorganisationen statt, wo man vorwiegend schüttelnde Köpfe sah und harsche Kritik hörte.
„Fachlicher Inhalt didaktisch schlecht dargestellt“
So ist es im obigen Beitrag formuliert. In diesem Zusammenhang möchte ich hinweisen auf den Beitrag NBG: Die Wiederentdeckung der 3D-Modelle der Bundesländer.
Auf der 29. NBG-Sitzung im Mai 2019 hat endlagerdialog.de der BGE widersprochen, die folgendes behauptete:
Die jetzt von der BGE auch auf der Auftaktveranstaltung eingespielten Videos kann man getrost als Instagram-Schnickschnack bezeichnen. Das bringt wenig Verständnis, da jede Anschaulichkeit fehlt. Dazu kommt noch der BGE-Werbetrailer jeweils am Anfang, wo eine Drohne um die Fahnenmasten fliegt. So agiert eine Organisation, die keinerlei Fachkenntnis zu Wissenschaftsdidaktik hat.
Jemandem, der vor 15 Jahren begonnen hat, sich mit der Frage der Visualisierung geologischer Prozesse zu beschäftigen, tut so etwas weh! Es erzeugt sogar Brechreiz!
Eigentlich ein Fall für das NoN! oder doch für ein NiN?
Oben wird berichtet:
Diese Aussage gilt es nachzuprüfen. Dies kann relativ einfach durch Abgleich der angemeldeten Teilnehmer*innen mit der Liste der Beschäftigten der BGE geschehen. Das wäre eine Aufgabe für das NoN (Notariat ohne Notar*in). Aber vielleicht muss da doch auf ein NiN (Notariat inklusive Notar*in) zurückgegriffen werden.
Eine Schwierigkeit wird sein, dass es offensichtlich einige Teilnehmer*innen gibt, die aus nachvollziehbarem Grund nicht den richtigen Namen angegeben haben. Leider wurde im Vorfeld dieses nicht abgeprüft. In Zukunft könnte man solche Personen kenntlich machen, wie es üblicherweise bei Unterschriftenslisten zu Volksbegehren von den Meldeämter durchgeführt wird. Die anonymen Personen können sich ja durchaus anmelden und teilnehmen, aber bei der Auszählung der Stimmungsbilder müssen sie aussortiert werden.
Der BUND e.V. hat jetzt eine Analyse der Auftaktveranstaltung vorgelegt. Interessant sind zu den folgenden drei Themenfeldern die Listen notwendiger Maßnahmen:
Fachkonferenz ohne Fachlichkeit
Fehlende Transparenz behindert echte Beteiligung
Fehlende Diskussionsräume und fehlender Austausch verhindern Selbstorganisation
— Längere Videobeíträge und Möglichkeiten der Telefonschaltung für alle Teilnehmenden
— Räume für Statements, Kritik und direkte Fragen
— Echte Beteiligungsspielräume und Möglichkeit der eigenen Themensetzung
— Online-Räume für Kleingruppen
— Unabhängigkeit vom BASE und BGE, die keinen Einfluss auf Inhalte, Zusammensetzung oder Ergebnisse haben
— Arbeitsgruppe darf nicht nur durch gewählte Personen besetzt sein, sondern muss offen für alle Interessierten sein