Besetzung der Geschäftsstelle in Selbstbedienungsmanier
Die Geschäftsstelle der Fachkonferenz wurde in Selbstbedienungsmanier allein durch Mitarbeiter*innen des BaSE besetzt. Die Institutionalisierung wurde erst mit dem Erlass vom 19.11.2020 vom BMU abgenickt, also gut einen Monat nach der Auftaktveranstaltung für die Fachkonferenz Teilgebiete am 17./18.10.2020. Darin wird auch der Verstoß gegen § 11 IFG Abs. 2 vom BMU gebilligt, die Geschäftsstelle nicht – wie die anderen unabhängigen Geschäftsstellen am BaSE – in das Organigramm aufzunehmen. Für diesen Verstoß wird nicht einmal eine Begründung geliefert.
Unabhängigkeit der Geschäftsstelle fraglich
Die Unabhängigkeit der Geschäftsstelle wird deklariert, ist aber wenig überzeugend, wenn Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle weiterhin mit Teilarbeitszeiten in die Organisationsstruktur des BaSE eingebunden sind. Die Unabhängigkeit wurde nur proklamiert, ohne Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Deshalb wurde ein IFG-Antrag gestellt, der nicht fristgerecht beschieden wurde. endlagerdialog.de hatte deshalb die Arbeit in der AG Vorbereitung niedergelegt – siehe hier. Aus den Erfahrungen von endlagerdialog.de mit den übersteilen Hierarchiestrukturen am BfS/BfE/BaSE war lediglich eine formale und nicht wirklich umgesetzte Unabhängigkeit zu erwarten.
Eher Sekretariats- als Geschäftsstellenaufgaben
Sieht man sich die Aufgaben der Geschäftsstelle an – siehe hier -, so sind dies eher Sekretariatsleistungen. Eine Geschäftsstelle eines selbstorganisierten Vorhabens wie die Fachkonferenz Teilgebiete benötigt für eine tatkräftige Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen wesentlich mehr Serviceleistungen, die auch Innovationen beinhalten.
Beispiel Erörterung im Verwaltungsverfahren
Nimmt man als Beispiel die Erörterung als Öffentlichkeitsbeteiligungformat in normalen Planfeststellungsverfahren, so wird diese von einer fachlich kompetenten Behörde geleitet – jedenfalls sollte das so sein. Eine fachliche Kompetenz zum Zwischenbericht, der sich im Wesentlichen um geologische Fragestellungen dreht, ist in der Geschäftsstelle nicht zu spüren. Die Leitung der Termine wurde sogar auf eine externe Moderationsfirma übertragen, die noch weniger Geokompetenz vorgezeigt hat. Die Auswertung der Erörterung wird von Genehmigungsbehörden oft an dritte, fachkompetente Personen delegiert. Als positives Beispiel kann die Erörterung zur Schließung des Zwischen- und Endlagers Morsleben (ZERAM) unter Leitung des Umweltministeriums Sachsen-Anhalt angeführt werden – siehe hier. Die Auswertung wurde von Brenk Systemplanung erstellt, die einschlägige Erfahrungen im Bereich Zwischen- und Endlagerung von Atommüll vorweisen kann.
Selbstorganisation erfordert darüber hinaus mehr
Da aber die Fachkonferenz selbstorganisiert durchgeführt werden soll, sind auch noch Qualifikationen in Selbstorganisation in der Geschäftsstelle notwendig. Gefragt sind Mitarbeiter*innen, die schon Erfahrungen in selbstorganisierten Initiativen gesammelt haben. Auch davon ist bisher nichts zu spüren. Als Geschäftsstelle sollte man schon die Fähigkeiten haben, zu entsprechenden Problemen mehrere innovative Alternativen zu entwickeln. Damit könnte zum Beispiel die AG Vorbereitung so weit entlastet werden, dass es nicht zur Selbstausbeutung kommt.
Erfahrungen in der AG_V
Die kurze Erfahrung von endlagerdialog.de in der AG_V zeigte genau das Gegenteil. Seitens der Geschäftsstelle war in den meisten Fällen das Statement: Geht nicht! Detailliert wird dies im Artikel Selbstorganisierte Selbstorganisation – Beteiligung an der Endlagersuche von Nick Reimer geschildert.
Finanziellen Ressourcen für kritische Expertisen
Ein schlagendes Beispiel ist die Haltung der Geschäftsstelle zu finanziellen Ressourcen für kritische Expertisen. Hier hat die Geschäftsstelle grundsätzlich von vornherein allein die BaSE-Meinung vertreten. Es wurden nicht die Konzepte des Partizipationsbeauftragten weiterverfolgt, die er in der 5. Sitzung der Beratungsgruppe Fachkonferenz Teilgebiete am 18.02.2020 vorgestellt hat – siehe Protokoll TOP 3. Leider ist die Anlage 2 auf der Infoplattform nicht auffindbar, nach Google steht sie hier.
Fortbildung bei der Stiftung Mitarbeit?
Die Finanzierung von kritischen Expertisen ist ein Grundproblem bei Initiativen in Selbstorganisation, die recht unterschiedlich ansatzweise gelöst wurde. Eine Hilfestellung dazu sind zum Beispiel Fortbildungsveranstaltungen der Stiftung Mitarbeit, die schon seit gut fünfzig Jahren im Problemfeld der Selbstorganisation unterwegs ist. Es ist nicht erkennbar, dass eine Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle eine solche Weiterbildung angestrebt hat.
Lernen aus der eklatanten Fehlbesetzung
Interessant wäre, wie die interne Ausschreibung für die Stellen in der Geschäftsstelle ausgesehen hat und welche Schwerpunkte bei den Auswahlgesprächen gesetzt wurden. Von außen kann man nur feststellen, dass hier eine eklatante Fehlbesetzung stattgefunden hat. Aus diesem Sachverhalt gilt es zu lernen für die Fachkonferenz Rat der Regionen und den Regionalkonferenzen, um eine Selbstausbeutung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu verhindern.
Geschäftsstelle wurde durch Weisungen besetzt
Wie aus der Antwort auf den entsprechenden IFG-Antrag hervorgeht, wurden BaSE-Mitarbeiter*innen durch Weisung in die Geschäftsstelle versetzt. Welche Qualifikationen dabei eine Rolle spielten, kann aus angeblichen Datenschutzgründen nicht weiter verfolgt werden.
Es ist voll und ganz nachvollziehbar, dass die Geschäftsstelle damit weder unabhängig ist noch sich dort Leute zusammengefunden haben, die innovativ, kompetent und motiviert die selbstorganisierte Fachkonferenz begleiten können.
Mit der jetzt veröffentlichte sog. BaSE-Diskussionsgrundlage soll die Selbstorganisation vollständig abgeschafft werden. Ein plausibler Grund könnte die extreme Belastung der bisherigen AG_V-Mitglieder sein – Stichwort Selbstausbeutung.
Bei einer personell gut besetzten Geschäftsstelle wäre es aber erst gar nicht zu diesen Belastung gekommen.