Methodenwechsel bei der Endlagersuche noch nicht wirklich angekommen


Seit dem 11.11.2012 bemühen sich die Länder und der Bund, in Geheimgesprächen einen Kompromiss bei der Endlagersuche zu finden.

Gesetzesentwurf vom 20.01.2012

Noch im ersten Entwurf des Endlagersuchgesetzes mit Stand 20.01.2012 wird eine vergleichende Standortsuche als nicht nach Atomgesetz notwendige Methode dargestellt. Dem wurde schon im Artikel Der Gesetzesentwurf hat endlich das Licht der Öffentlichkeit erblickt widersprochen. Denn das Atomgesetz verlangt den Einsatz von Methoden nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Bei der Endlagerfrage sind die Unsicherheiten und das Nichtwissen so groß, dass wissenschaftsmethodisch nur vergleichende Verfahren zu einer rationalen Lösung führen. Solche komparativen Methoden sind in diesen Fällen unabdingbar, schließlich geht es um Prognosen über zirka 10 Millionen Jahre im Wesentlichen auf der Basis der beschreibenden Wissenschaft Geologie.

Gesetzesentwurf vom 28.02.2012

Das Erfreuliche: Die oben genannte Formulierung findet sich im Entwurf vom 28.02.2012 nicht mehr. Hier steht nun ohne Umschweife:

Es wird ein vergleichendes Standortauswahlverfahren neu eingerichtet, das auf die Ermittlung des im Hinblick auf die Sicherheit bestmöglichen Standortes in Deutschland gerichtet ist.

Man hat sich offensichtlich darauf geeinigt, in der Endlagerfrage nun endlich den Stand von Wissenschaft und Technik, wozu auch Wissenschaftsforschung und Wissenschaftsmethodik gehören, wie nach Atomgesetz gefordert anzuwenden.

Der „Regierungsberater“

Aber schlägt man die Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 02.03.2012 auf, so stößt man auf ein Interview mit dem Titel „Endlager in spätestens 30 Jahren“ – Regierungsberater Sailer fordert mehr Tempo und Verzicht auf parteipolitische Taktik.

Das Interview endet mit den Sätzen:

Viele fordern eine Suche ohne Gorleben, Sie auch?

Sailer: Fachlich kann man bei Gorleben zum jetzigen Zeitpunkt nicht über die Eignung entscheiden. Es sollte aber jetzt keine weitere Erkundung geben, sondern erst wieder, wenn für den ersten Schritt im Standortvergleich festgestellt wird, dass bezüglich Gorleben für den Standortvergleich noch weitere Informationen über die vorhandenen hinaus erforderlich sind und dafür weitere Dinge erkundet werden müssen.

Der erste Satz der Antwort von Herrn Sailer zeigt, dass auch der „Regierungsberater“ Sailer methodisch noch den alten Zielen hinterher rennt. Fachlich wird man in der Endlagerproblematik nie rational entscheiden können, ob ein Standort geeignet ist oder nicht. Wissenschaftsmethodisch ist eine Absolutaussage über Eignung oder Nichteignung nicht möglich. Deshalb ja auch die vergleichende Standortsuche.

Komparative Methodik

Also hier noch einmal: Gesucht wird kein Endlager mit der Absolutaussage, es sei geeignet oder nicht, sondern mit der Relativaussage, Standort C ist besser als A ist besser als B ist besser als E ist besser als D.

Bei dieser neuen Methodik kann man Gorleben nicht einfach weglassen. Es ist aber gleichzubehandeln mit den anderen Standorten. Das heißt, die weiteren Untersuchungen in Gorleben müssen sofort eingestellt werden. Sie dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn an den anderen Standorten gleich detaillierte Erkundungen durchgeführt wurden und wenn bis dahin Gorleben als Vergleichsstandort wegen schlechterer Eigenschaften nicht ausgeschieden ist.

Gorleben plus?

Man gewinnt den Eindruck, dass der Methodenwechsel weder bei den Verhandlungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch beim „Regierungsberater“ so richtig angekommen ist. Und diese methodische Unklarheit kann gefährlich werden. Es ist zu befürchten, dass die ganze Endlagersuche dann doch beim bekannten „Gorleben plus“ der Projektgruppe “Radioaktive Abfälle…“ an der Europäischen Akademie landet und der komparative Ansatz verloren geht.

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