Im Artikel Weitere Einzelheiten zum Bund-Länder-Treffen.. wurde berichtet, welche Bundesländer in der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Endlagersuchgesetzes vertreten sind.
Bundesumweltminister Röttgen sprach von der Zahl Acht, nannte aber lediglich sieben Länder. Da auch in den Medien keine Angabe zum achten Land zu finden war, wurde per Email eine Anfrage an das BMU gestellt. Da bis zum 8. Januar 2012 keine Antwort vorlag, wurde die Frage nochmals als Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über das Portal Frag den Staat vorgetragen.
Erst am 16. März 2012 wurde ein Teil der Frage beantwortet. Der gesamte Vorgang kann hier nachgelesen werden. Das achte Land ist Schleswig-Holstein.
Zur Frage, warum genau diese acht Länder in der Arbeitsgruppe vertreten sind, wurde eine Antwort verweigert.
Unter Bürgerservice mag sich ein Bürger etwas anderes vorstellen, dass aber auch gegen die gesetzliche Fristenregelung des IFG von einem Monat ohne Begründung verstoßen wurde, ist nicht akzeptabel.