Das Geheimpapier zum Leitbild
Der in der 4. Kommissionssitzung vorgelegte Entwurf eines Papiers zum Leitbild der Kommission wurde auch im Nachgang nicht veröffentlicht, obwohl als Grund für die Form Tischvorlage lediglich der späte Fertigstellungszeitpunkt genannt wurde. Inzwischen liegt der Vorgang bei der für Anträge nach IFG zuständigen Organisationseinheit, Referat ZR 4, des Deutschen Bundestages. Der gesamte Vorgang kann hier verfolgt werden.
Das bisher letzte Schreiben an ZR 4 des Deutschen Bundestages
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.10.2014, in dem Sie betonen, den Antrag nach IFG so zeitnah wie möglich zu bearbeiten. Ich weise darauf hin, dass die nächste Sitzung der Kommission am 03.11.2014 stattfindet und zum Nachvollziehen der Diskussion unter TOP 9 der erste öffentlich diskutierte Entwurf notwendig ist. Ansonsten kann man nicht von einem transparenten Verfahren sprechen. Ich bitte Sie deshalb unbedingt, sich an die Frist nach § 7 Abs. 5 IFG zu halten und meinen am 29.09.2014 gestellten Antrag bis zum 29.10.2014 zu entscheiden.
Sollte die Unterlage als Geheimpapier deklariert worden sein, so hätte der Autor einen Antrag nach § 5 Abs. 3 GO stellen müssen.
Weiterhin ist auf die Verhandlung zu § 12 GO zu verweisen, wo auf Rückfrage von Frau Kotting-Uhl seitens des Vorsitzes betont wurde, dass es keine sonstigen Unterlagen geben wird, die nicht veröffentlicht werden.
Weiterhin ist mir nicht bekannt, dass seitens des Autors ein Antrag nach § 12 Abs. 4 GO gestellt wurde. Mit Sicherheit ist bisher keine Entscheidung der Kommission nach § 12 Abs. 4 GO getroffen worden.
1. Mahnung an Referat ZR 4