Geheime Beratungsunterlage
Die Sitzung der AG 2 am 23.02.2015 war wieder geprägt von sogenannten Tischvorlagen, die entgegen der Geschäftsordnung nicht im Internet veröffentlicht wurden. Der inhaltliche Teil der Sitzung begann mit TOP 4 der Tagesordnung – Vorbereitung des Berichts an die Kommission in der Sitzung am 2. März. Hierzu wurde an die anwesenden AG-Mitglieder eine Tischvorlage verteilt und eine fünfminütige Lesepause vereinbart. Den Zuschauern wurde auf Nachfrage von Herrn Dr. Lübbert aus der Geschäftsstelle der Kommission mitgeteilt, dass diese Unterlage nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Eine Begründung auf der Grundlage des einschlägigen § 12 Abs. 4 der Geschäftsordnung wurde nicht gegeben.
Der BUND e. V. macht bei der Intransparenz mit
Die anschließende Beratung zu TOP 4 war als Zuschauer – wie ziemlich üblich bei Kommissions- und Arbeitsgruppensitzungen – inhaltlich kaum verfolgbar. Von Transparenz kann nicht gesprochen werden. Bemerkenswert ist, dass in der AG 3 einer der Vorsitzenden der BUND-Vertreter Herr Brunsmeier ist. Offensichtlich wird diese Intransparenz voll und ganz vom BUND e. V. mitgetragen.
Papier zur Behördenstruktur
Als Nächstes wurde TOP 3a – Behördenstruktur – behandelt. Auch hier gab es ein internes Vorbereitungspapier, was nicht entsprechend § 12 Abs 4 GO im Internet veröffentlicht wurde. Offensichtlich unter dem Eindruck der massiven Zugangsverweigerung zum Papier zu TOP 4 bat Herr Dr. Lübbert den AG-Vorsitzenden um eine Entscheidung über Verteilen des Papiers an die Zuschauer. Dieser sah keine Probleme, so dass auch die Zuschauer diesen Tagesordnungspunkt inhaltlich besser verfolgen konnten. Eine Lesepause wurde ihnen aber nicht eingeräumt. Das Papier steht selbst 24 Stunden danach noch nicht im Internet. Die Einhaltung der Geschäftsordnung scheint weder den Kommissionsmitgliedern noch der Geschäftsstelle ein Anliegen zu sein.
Von wissenschaftlicher Herangehensweise keine Spur
Die Diskussion zeigte allgemeine Züge der Kommissionsarbeit: Ausgetauscht werden Statements der versammelten Lobbyisten und ParteipolitikerInnen. Rationale und von Wissenschaft geprägte Argumente kommen nicht vor. Dies ist auch wenig zu erwarten, denn von den acht Vertretern der Wissenschaft sind zwei Juristen und damit als Nichtwissenschaftler ausgewiesen. Von den restlichen sechs sind höchstens zwei mehr oder weniger als sogenannte unabhängige Wissenschaftler zu betrachten.
Arbeit der Risikokommission nicht präsent
Ein Beispiel in der Diskussion zu TOP 3 a war die Frage, ob die Regulator-Aufgaben durch eine oder zwei Institutionen wahrgenommen werden sollten? In keinem Statement wurde klargestellt, welchen Vorteil die Aufspaltung auf zwei Institutionen hätte. Dabei ist dies die inzwischen übliche Konstruktion, die aber bisher leider im Strahlenschutz nicht zum Tragen gekommen ist. Hinzuweisen ist auf die Arbeit der ad hoc-Kommission „Neuordnung der Verfahren und Strukturen zur Risikobewertung und Standardsetzung im gesundheitlichen Umweltschutz der Bundesrepublik Deutschland“ und insbesondere auf den Abschlussbericht dieser Kommission.
Rollentrennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement
Danach ist es angeraten, die wissenschaftliche Aufgabe Risikoabschätzung und -bewertung von der politisch-administrativen Aufgabe Risikomanagement zu trennen. Dies ist dann auch organisatorisch durch die Gründung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) umgesetzt worden. Im Strahlenschutz gibt es diese Trennung bisher leider noch nicht. Zwar gibt es neben dem Bundesamt für Strahlenschutz noch die Strahlenschutzkommission – die auch in Endlagerfragen tätig wird – , eine Trennung zwischen Risikobewertung und Risikomanagement ist aber nicht zu beobachten. Sowohl BfS als auch SSK machen beides, siehe auch Beitrag 40 Jahre Strahlenschutzkommission: Der Jubel hält sich in engen Grenzen.