Übergang der Betreiberaufgabe vom BfS auf die BGE
Laut Information der BGE mbH wurden zu heute die Betreiberaufgaben des BfS im Endlagerbereich auf die BGE übertragen. Bei der 5. Sitzung des NBG wurde dies von einer Vertreterin der BGE noch auf den 18.04.2017 datiert. Der entsprechende Erlass des BMUB wurde bisher nicht veröffentlicht. Auch gibt es bisher keine Presseerklärung des Ministeriums dazu.
Planfeststellungsverfahren Morsleben gescheitert?
Nun wird es spannend, ob die noch vom BfS gegenüber der Regulierungsbehörde am 15.02.2017 gemachte Ankündigung, das Planfeststellungsverfahren zur Schließung von Morsleben als gescheitert zu erklären, von der BGE umgesetzt wird. Damit wäre das Land Sachsen-Anhalt gemäß § 58 Abs. 3 AtG entmachtet, die Regulierungsaufgabe würde auf das BfE übergehen.
Internetseite mit Inhalten bestückt
Auch heute wurde die Internetseite der BGE mit Inhalten bestückt. Bisher war lediglich zu lesen Hier entsteht die neue Webseite der Bundesgesellschaft für Endlagerung GmbH (BGE)…
Die Site zeigt im Wesentlichen große Bilder, die die Navigation nicht erleichtern. Fachliche Inhalte werden wohl später folgen. Erste Tests haben auch schon erste Fehler offenbart. So wird auf Organisation ein Link mit der eigenartigen Bezeichnung Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (BGE) angeboten, der zur DBE führt.
Da war die BGE schnell
Die falsche Link-Bezeichnung Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (BGE) ist umgehend in DBE korrigiert worden.
Ich hoffe auf weiteren regelmäßigen Besuch auf endlagerdialog.de.
Zugesagte Transparenz nicht eingehalten
Der Erlass zum Übergang der operativen Endlageraufgaben vom BfS auf die BGE mbH wurde bisher nicht veröffentlich. Deshalb wurde von endlagerdialog.de ein Verfahren nach IFG über FragdenStaat gestartet.
In der Endlagerfrage wird immer wieder Transparenz zugesagt, im Konkreten läuft aber das Wichtigsten hinter den Kulissen ab.
Erlass steht seit dem 25.04.2017 im Internet
Nach Aussage des BMUB steht der Erlass seit dem 25.04.2017 im Internet. Auf eine entsprechende Nachricht des BMUB wurde wie folgt reagiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Information.
Hilfreich wäre es gewesen, auch den konkreten URL der Internetseite
http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/endlagerprojekte/kurzinfo/#c47314
bzw. der PDF
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Endlagerprojekte/aufgabenuebertragung__BGE_bf.pdf
mitzuteilen.
Leider habe ich den Erlass am 25.04. nicht gefunden. Er wurde auch in keiner Pressemitteilung des BMUB oder in den Mitteilungen der BGE erwähnt. Es wird Zeit, dass das StandAG in Kraft tritt und endlich die thesaurusstrukturierte Informationsplattform nach § 6 eingerichtet wird.
Es ergeben sich natürlich gleich weitere Fragen:
1. Ist damit auch der Rückbau von Gorleben zum Offenhaltungsbetrieb übertragen? Fällt der Rückbau nach I.1. unter Errichtung eines Endlagers … mit allen damit verbundenen Aufgaben?
2. Was sind die „administrativen Aufgaben“, womit nach Seite 3 Absatz 4 das BfS beauftragt wird?
Mit freundlichen Grüßen