Schreiben auf der Informationsplattform
Auf der Informationsplattform nach § 6 StandAG erschien heute ein zehn Tage altes Schreiben des BfE an die BGE. Das zeigt grundsätzlich einen neuen Ansatz zur im StandAG festgelegten Transparenz.
Späte Veröffentlichung
Warum erfolgte die Veröffentlichung des Briefes aber erst heute? Sicherlich ist es angemessen, wenn solch ein Schriftstück erst dann veröffentlicht wird, wenn die eigentliche AdressatIn es erhalten hat. Im vorliegenden Fall erfolgte die Übersendung per Email, eine Veröffentlichung am 26.06.2017 wäre angemessen gewesen. Sehr ungewöhnlich ist, dass die organisatorische Eingliederung des Absenders nicht angegeben ist – SV, SV1.. oder PB?
Inhaltliche Fragen und Bezug auf K-MAT 53a
Die inhaltlichen Fragen sind teilweise schon durch die Beiträge der BGE auf der Umweltausschusssitzung und der 8. Sitzung des NBG beantwortet. Interessant ist, dass nicht Bezug genommen wird auf die Zusammenstellung der Verfügbarkeit der Daten durch die Landesgeologischen Diensten und der BGR in K-MAT 53a – siehe auch Beitrag AG 3: Beitrag der Staatlichen Geologischen Dienste und die abgekanzelte Redundanz.
Wissenschaftsbasiert ist das nicht
Dieses Defizit zeigen ebenfalls die oben genannten Beiträge der BGE. Eine wissenschaftsbasierte Herangehensweise würde erst die Sichtung der bisherigen Verfügbarkeitsaussagen erfordern, wie sie in K-MAT 53a zusammengestellt sind. Erst auf der Basis der Kritik dieser Unterlage sollten eigene Vermutungen geäußert werden. Ist die Arbeit für K-MAT 53a vergebens gewesen?
Journalistische Überreaktion
Solche Vermutungen der BGE ohne Verankerung im Bisherigen führt dann schnell zur journalistischen Überreaktion, wie die Headline Heinen-Esser: Datenbasis für die Endlagersuche bisher unzureichend zu einem Artikel des Deutschen Bundestages zeigt. Schon das Symbolbild zeigt die fachliche Überforderung der VerfasserIn, denn es geht nicht um in Stahlfässern verpackten schwachradioaktive, sondern um hochaktiven Abfall. Wissenschaftsbasierte und damit sorgfältige, an dem bisher Erarbeiteten orientierte Arbeitsweise der BGE ist das nicht.
Fehlt: Hilfestellung an die Landesgeologischen Dienste
Sicherlich ist der Transparenzansatz des BfE zu begrüßen, jedoch vermisst man dann die Hilfestellung an die Landesgeologischen Dienste auf der Informationsplattform – siehe FragdenStaat.
Mangelhafte Umsetzung der Informationsplattform
Auch das NBG hat sich in der 8. Sitzung mit der Informationsplattform beschäftigt (siehe Kurzbericht, 3. Absatz) und seine Verwunderung über die mangelhafte Umsetzung zum Ausdruck gebracht. Es fehlen jegliche Strukturen, die einen Zugriff auch von Laien erlaubt – siehe auch Beitrag Informationsplattform startet als Flop.
Hilfestellung soeben veröffentlicht
Die im Beitrag erwähnte Auslegungshilfe für die Anwendung der Formationsbegriffe des § 21 Absatz 2 Standortauswahlgesetz (StandAG) wurde soeben veröffentlicht, siehe hier.
Die AbsenderIn des Schreibens ist hierin wie üblich erkennbar, nämlich SV. Weiterhin wird von einer Projektgruppe Standortsicherung unter Leitung von Herrn x gesprochen, was den Ausführungen des BfE im Umweltausschuss entspricht, aber dem Organigramm immer noch nicht zu entnehmen ist.
Interessant ist die Differenzierung zwischen Mächtigkeit und vertikaler Ausdehnung. Es fehlt eben ein Glossar – siehe Beitrag Informationsplattform startet als Flop.