BFE und BfE

bernBFE (Schweiz) und BfE (Deutschland)

Das Bundesamt für Energie (BFE) in der Schweiz hat bei der Endlagersuche eine ähnliche Rolle wie das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in der Bundesrepublik. Das BFE hat weitergehende Aufgaben als federführende Behörde bei der Durchführung des sogenannten Sachplanverfahrens. Daneben hat es aber auch – zusammen mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) – die Prüfpflicht für die Vorschläge der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA). Die NAGRA ist der Zusammenschluss der Abfallverursacher.

Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung

Weiterhin hat das BFE – wie das BfE – die Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung zu organisieren. In diesem Zusammenhang wurden im Auftrag des BFE die bisherigen Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung  evaluiert. Ein erster Zwischenbericht des Instituts für Politikwissenschaft der Universität Bern liegt jetzt vor, siehe Nachricht in der Zuger Zeitung mit dem Titel Atom-Fachchinesisch behindert Mitwirkung.

Evaluation der bisherigen Beteiligungsverfahren in der Schweiz

In Ihrer Arbeit Evaluation regionaler Partizipationsverfahren bei der Standortsuche für Tiefenlager von radioaktiven Abfällen kommt Claudia Alpiger unter anderem zu dem Schluss mangelhafter Miliztauglichkeit:

Eine grundlegende Problematik von offenen Mitwirkungsverfahren wie der hier untersuchten regionalen Partizipationsprozesse liegt darin, dass sie die bestehenden Milizstrukturen und damit die beschränkten Zeit-, Fachkunde- und Sachressourcen der Teilnehmenden in der Praxis zu wenig berücksichtigen. Da es sich bei den Teilnehmenden zum grössten Teil um Personen handelt, die hauptsächlich einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und sich nur in ihrer Freizeit mit der regionalen Partizipation beschäftigen, sollte das Verfahren möglichst miliztauglich ausgestaltet werden. Die im Rahmen dieser Untersuchung befragten Personen haben diesbezüglich mehrere Vorschläge unterbreitet, welche die regionalen Partizipationsverfahren miliztauglicher machen würden.

Verständlichkeit von langen Berichten

Insbesondere zur Verständlichkeit wird ausgeführt:

Das Lesen eines langen Berichtes wird umso schwieriger, je fachspezifischer und umständlicher die Sprache ist. Für ein Laiengremium, wie es die einzelnen Gremien der RKs grösstenteils sind, sollte auch eine laienfreundliche Sprache verwendet werden – sei dies in Berichten oder aber auch bei Fachreferaten. So sollten fachspezifische (Fremd-)Wörter möglichst vermieden werden oder diese sollten zumindest zu Beginn (oder im Verlaufe) eines Berichtes oder eines Referates erklärt werden. Vor allem bei Fachreferaten soll darauf geachtet werden, dass ein Referent ausgewählt wird, der fähig ist, ein komplexes Fachthema in einer laienfreundlichen Sprache zu vermitteln (dies betrifft sowohl das BFE als auch die Leitungsper-sonen der RK, welche die Referenten auswählen). In den Berichten sollte zum einen die bereits vorgeschlagene Zusammenfassung in einer verständlichen Sprache verfasst sein und zum andern sollte im gesamten Bericht (wenn er nicht nur für die interne Nutzung vorgesehen ist) eine Sprache verwendet wird, welche von einem Laien verstanden wird. Bei diesem Aspekt kann neben der Empfehlung an die Verfasser solcher Berichte oder Referate (meistens die Nagra, das ENSI oder das BFE) wiederum die Empfehlung an die Leitungspersonen der RKs gemacht werden, eine ähnliche Vorgehensweise wie diejenige der PF WLB zu wählen, indem die Leitenden einer RK die eingehenden Informationen zuerst vereinfachen, bevor sie an die Mitglieder weitergegeben werden.

Abschlussbericht der Kommission und das BfE

Übertragen auf die Bundesrepublik Deutschland steht die nächste Aufgabe für das BfE fest. Das Bundesamt muss den fast 700 Seiten umfassenden Abschlussbericht der Endlagerkommission entsprechend aufbereiten. Die Kommission selbst hat sich keinerlei Mühe gegeben, ihren Bericht in verständlicher Form zu verfassen. Insofern ist die öffentliche Konsultation im Internet durch das BfE (endlagerbericht.de) mehr als fragwürdig.

Umweltausschusssitzung am 28.09.2016?

Man kann gespannt sein, wie sich diese neue Bundesbehörde auf der Umweltausschusssitzung im Deutschen Bundestag am 28.09.2016 präsentiert. Dort steht unter anderem die Auswertung der Konsultation des Abschlussberichts der Kommission auf der Tagesordnung.

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