Frau Paulini neue BfS-Präsidentin
Laut BfS-Internetauftritt ist die Entscheidung für die Präsidentschaft des BfS gefallen. Neue Präsidentin wird die Biologin Dr.
Beseitigung der übersteilen Hierarchie
Frau Paulini hat viel zu tun. Sie muss ein Amt mit übersteiler Hierarchie in eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde verwandeln, in der wissenschaftlicher Sachverstand Chancen hat, sich durchzusetzen – siehe dazu Beitrag „..Diese bisher wenig erforschten Allianzen...
Anknüpfen an alte UBA-Tradition?
Schön wäre es, wenn sie an die alte UBA-Tradition einer aufrichtigen wissenschaftlichen Behörde anknüpfen würde – siehe Vergleichende Analyse der Öffentlichkeitsarbeit der drei Bundesämter im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums Seite 16, letzter Absatz von Kapitel 4.1. Leider hat auch das UBA diesen Schneid verloren – siehe Beitrag Öffentlichkeitsarbeit der Bundesämter im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums.
Rolle bei der Endlagerung und der Suche nach einem Standort
Während das BfS in seiner Mitteilung klar macht, dass das BfS sich
künftig auf den Strahlenschutz konzentrieren wird, unter anderem im Bereich
- des nuklearen Notfallschutzes,
- der medizinischen Forschung,
- des Mobilfunks,
- des UV-Schutzes und
- der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.
schießt die Meldung von Greenpeace über die Realität hinaus:
…Im April tritt sie ihren neuen Job an der Spitze des BfS an, das unter anderem für Schutz vor Strahlenbelastung und für die Endlagerung radioaktiver Abfälle zuständig ist…
BfS als ENSI in Deutschland
Die bisherige BfS-Zuständigkeit für die Endlagerung radioaktiver Abfälle geht an die BGE über. Die Aufgaben der Länder als Regulierungsbehörden in diesem Bereich gehen an das BfE über. Aber Frau Paulini wäre gut beraten, die Endlagerung als Strahlenschutzproblem nicht aus den Augen zu verlieren. Hier könnte sie ähnlich wie in der Schweiz die ENSI neben dem Vorhabenträger Nagra und dem BFE eine wichtige Rolle spielen. Schließlich gilt es bei der Endlagerung die drei Strahlenschutzgrundsätze zu beachten, was bisher lediglich die Strahlenschutzkommission halbwegs versucht hat – siehe Beitrag Konsequenzenanalysen zur Asse.
Schließlich kann sie sich unter anderem auf das Schaubild 2 im Abschlussbericht der Endlagerkommission berufen (Drucksache 18/9100, Seite 55).
Abschätzung der Strahlendosis aus einem Endlager
Eine dringende Aufgabe wäre die Entwicklung einer Methode zur Abschätzung der Strahlendosis aus einem Endlager. Die bisher angewendete AVV ist seit 2009 nicht mehr anwendbar und der entsprechende Auftrag an die Strahlenschutzkommission wurde storniert. Andererseits ist diese Methode notwendig, um zum Beispiel im Planfeststellungsverfahren zur weiteren Endlagerung und Schließung des ERAM und in den vorläufigen Sicherheitsanalysen im Standortauswahlverfahren zu Entscheidungen zu gelangen. Siehe auch Beitrag Henscheids „Trilogie des laufenden Schwachsinns“ und K-Drs. AG3-96.
Bei Treffen mit Mitarbeitern des BfS wurde mir gesagt, die nachfolgende Kritik des Wissenschaftsrates aus dem Jahre 2006 sei überholt: „Dem selbst gesetzten Anspruch eines neutralen Informationsvermittlers gegenüber der Bevölkerung in allen wissenschaftlich-technischen Fragen des Strahlenschutzes und der Kernenergie wird das BfS aufgrund der fehlenden wissenschaftlichen Basierung insgesamt nicht gerecht. Dies kann dazu führen, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse selektiv rezipiert und verwendet werden“ (http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7259-06.pdf).
Wenn man sich allerdings den Vortrag der BfS-Vertreterin auf der Veranstaltung „Niedrigstrahlung und Gesundheit“ am 2.3.2017 in Remlingen/Asse anschaut, dann trifft diese Kritik des Wissenschaftsrates auch 10 Jahre danach immer noch voll ins Schwarze (http://www.asse-2-begleitgruppe.de/allgemeines/veranstaltung-niedrigstrahlung-und-gesundheit-klaert-ueber-risiken-auf). Hagen Scherb