Abteilungsleiterin SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung
Neben VertreterInnen von Bundesländern sind bisher als BesucherInnen des Nationalen Begleitgremiums regelmäßig sowohl BGE als auch BfE vertreten. Kurz vor der Mittagpause bei der Sitzung des NBG am 08.04.2017 nahm sich eine Besucherin das Wort und stellte sich als eine Abteilungsleiterin des BfE vor. Als Juristin ist sie für die Leitung der Abteilung SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig.
Internetauftritt nicht aktualisiert
Das Organigramm, das kein Datum trägt, aber laut BfE-Site vom 06.03.2017 ist, enthält hier keinen Namenseintrag. Nur der Präsident ist namentlich genannt. Offensichtlich wird der Internetauftritt an dieser Stelle nicht gepflegt, denn nach dem Hörensagen sind bereits mehrere Stellen personell zugeordnet. Es wird Zeit, dass – wie vom NBG beschlossen – Monatsberichte von BGE und BfE erstellt werden, um gerade in der weichenstellenden Aufbauphase Informationen zu erhalten.
Ausgeschrieben für eine JuristIn
Die Stelle Abteilungsleitung SV war bis zum 15.12.2016 ausgeschrieben (Der vollständige Ausschreibungstext kann zur privaten Verwendung von endlagerdialog.de zur Verfügung gestellt werden). Gesucht wurde eine JuristIn, die beide juristischen Staatsexamen mit überdurchschnittlichem Ergebnis abgelegt hat und mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung besitzt.
Fachkraft mit Einblick in die Natur- und Kommunikationswissenschaften
Fraglich ist, ob diese Position nicht eher von einer wissenschaftlich orientierten Fachkraft mit Einblick in die Natur- und Kommunikationswissenschaften hätte besetzt werden sollen. Als Aufgabe war in der Ausschreibung formuliert:
Sie bauen als Leiter/in eine Abteilung für das Standortauswahlverfahren sowohl in fachlich-konzeptioneller als auch administrativer Hinsicht auf. Aufgaben der Abteilung sind insbesondere alle verfahrensleitenden Fragestellungen hinsichtlich der Standortauswahl, die Bewertung der Vorschläge des Vorhabenträgers, die Festlegung der standortbezogenen Erkundungsprogramme sowie die regionale und überregionale Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie verzahnen dabei die technisch-naturwissenschaftliche Arbeit eng mit der Beteiligung der Öffentlichkeit. Sie unterstützen den Wissenstransfer aus und zu den einschlägigen wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kreisen. Sie vertreten die Position des BfE nach außen gegenüber Entscheidern, Fachleuten, der Öffentlichkeit und Medien.
Schleierhaft war deshalb, die eindeutige Ausschreibung für eine juristische Fachkraft.
Falscher Einstieg wird konsequent fortgesetzt
Offensichtlich wird hier der am 11.11.2011 begonnene falsche Einstieg in die Endlagerproblematik fortgesetzt. Damals wurde beschlossen, vor der fachlichen und gesellschaftlichen Klärung von Endlagerfragen ein Gesetzestext zu entwickeln. Fortgesetzt wurde dieser Fehler bei der Besetzung der Endlagerkommission, bei der fälschlicherweise zwei Juristen als WissenschaftlerInnen ausgewählt wurden. So war die Endlagerkommission geprägt von juristischen und politischen Beiträgen. Wissenschaften nahmen einenhinteren Rang ein.
BfE als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
Interessant ist noch folgender Text in der Ausschreibung:
Wir bieten Ihnen in einem unbefristeten Dienst- oder Arbeitsverhältnis eine verantwortungsvolle, interdisziplinäre und abwechslungsreiche Führungsposition in einer wissenschaftlich-technischen Bundesoberbehörde sowie….
Wie es sich nach den bisherigen mageren Informationen herausstellt, wird das BfE nicht als wissenschaftlich-technische, sondern zu einer politisch-administrativen Bundesoberbehörde aufgebaut. Interessant wird es in Zukunft sein zu verfolgen, wo die Grenze zwischen Politik und Verwaltung verläuft – siehe Mayntz: Soziologie der öffentlichen Verwaltung S. 193 f.
Übersteile Hierarchie mit vom BMUB handverlesenem Personal?
Zu befürchten ist, dass beim BfE die bisher im BfS existierende, ans Despotische grenzende übersteile Hierarchie eingeführt wird – siehe Beitrag Chancen durch neue BfS-Präsidentin. Weiterhin wird wohl im Zuge der Rechts- und Fachaufsicht der aus dem Jahr 2009 stammende Verwaltungserlass (oder neuere Ausgaben – siehe Anfrage über FragdenStaat.de) zur Anwendung kommen und alle Personen ab Referats-/Fachgebietsleitung aufwärts vom BMUB handverlesen werden – siehe auch Beitrag Die „selbstständige“ Bundesoberbehörde BfS.
Nur Regulierungsbehörde – innovative Ansätze nicht notwendig
Erleichternd kann aber festgehalten werden, dass das BfE nur Regulierungsaufgaben zu erfüllen hat, also innovative Ansätze, wie den Gesetzestext des StandAG in einen produktiven wissenschaftlichen Suchprozess umzusetzen, nicht gefragt sind. Das BfE hat lediglich zu entscheiden, ob der dann von der BGE gewählte Weg dem Gesetzestext genügt. Schwierig wird es aber bei der Aufgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung, wo gerade innovative Flexibilität im wissenschaftskommunikativen Raum gefragt sein wird.
Leiterin der Abteilung SV im BfE
Laut Protokoll der 5. Sitzung des NBG ist Frau Christine Weiß Leiterin der Abteilung SV – Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Organigramm im Internetauftritt zeigt nach Angabe des BfE lediglich den Zielaufbau und enthält außer dem des Präsidenten immer noch keine Namen.
Neuer Delegierungserlass für Behörden im Geschäftsbereich des BMUB
Nach der Antwort auf die Anfrage über FragdenStaat.de wurde der Delegierungserlass im Jahr 2015 überarbeitet. Der neue Erlass hat die Handverlesung von Personal durch das BMUB etwas entschärft. Danach gilt sie jetzt erst ab Abteilungs-/Fachbereichsleitung.
Ob dies oder Ähnliches auch für die BGE mbH gilt, wurde bisher nicht beantwortet.