Der seit Tagen herumgeisternde Gesetzentwurf zur Endlagersuche hat endlich den Weg in die Öffentlichkeit geschafft. Dem TAGESSPIEGEL sei Dank.
Leider verkommt die Angelegenheit in der Presse zu einer Personaldebatte, die der Sache nicht angemessen ist. Das ist darauf zurückzuführen, dass weder BMU noch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Endlagersuche eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit anbieten. Das ist die „Transparenz und Offenheit“, die uns wohl auch in der Zukunft bei der Endlagerproblematik begleiten wird.
Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzentwurfs, die schon bekannt geworden sind, kann auf den Beitrag Zuständigkeiten sinnvoll aufteilen verwiesen werden.
Die Rolle der mit § 5 eingeführten Ethikkommission „Sichere Entsorgung“ soll wohl wirklich das erfüllen, was bereits mit der Ethikkommission zur Energiewende bezweckt war und gelungen ist: die Vertuschung der bisherigen Fehler von Politik und Wissenschaft insbesondere im Verhältnis zueinander. Um einen glaubwürdigen Neuanfang zu machen, ist diese Vergangenheitsbewältigung unbedingt notwendig. Leider macht der Gorleben-Untersuchungsausschuss deutlich, dass so etwas im politiknahen Raum nicht funktioniert. In diesem Ausschuss geht es nicht um Aufarbeitung historischer Fakten, sondern um parteipolitisches Gerangel.
Unter A. Zielsetzung steht folgende Passage:
Ein auf die umfassende Erkundung und vergleichende Untersuchung zielendes Standortauswahlverfahren im Vorfeld der Planfeststellung ist nach der derzeitigen Konzeption des Atomgesetzes nicht Voraussetzung für die Zulassung des Vorhabens. Die Erforderlichkeit eines derartigen Standortauswahlverfahrens ergibt sich insbesondere nicht aus der bisher einschlägigen Rechtsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss in § 9b Abs. 1 Satz 1 AtG etwa in Verbindung mit allgemeinen Grundsätzen des Fachplanungsrechts
Das ist so nicht richtig. Bereits das Atomgesetz schreibt die Anwendung des Standes von Wissenschaft und Technik vor. Dadurch hebt sich das Atomgesetz zum Beispiel vom Bundesimmissionsschutzgesetz ab, wo lediglich Stand der Technik anzuwenden ist. Die oben genannte Passage blendet vollkommen aus, was in den letzten 30 Jahren in der Wissenschaft – und hier speziell in der Wissenschaftsforschung – geschehen ist. Bei einer Problematik mit großen Unsicherheiten und einem enormen Nichtwissen kommt man wissenschaftsmethodisch nicht ohne komparative Verfahren aus.
Problematisch ist, dass das vorgesehene Bundesinstitut für Endlagerung wieder drei Rollen erhält: Wissenschaftliche Grundlagenerarbeitung, Genehmigung und Überwachung. Das widerspricht zwar nicht der EU-Richtlinie, verhindert aber, dass endlich in diesem Bereich wissenschaftliche Grundlagenforschung betrieben wird und eine funktionierende Scientific Community sich entwickeln kann.
Ein fataler Fehler wird damit begangen, dass die Leitungsposition des Bundesinstituts nicht befristet besetzt wird. Solch eine Leitungsfunktion sollte in der Regel auf sieben Jahre befristet sein. Nur so kann ein stromlinienförmiges Verhalten verhindert werden. Wer nach sieben Jahren eh eine andere Aufgabe suchen muss, wird mehr innovative Eigenständigkeit wagen.
Leider wird auch aus der Asse-Historie nicht gelernt. Die Asse-Probleme sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die AtG-Novelle von 1976 keine Übergangsregelung für das Endlager Asse enthielt, siehe Ein Memorandum bewegt. Im Gesetzesentwurf wird genau dieser Fehler wiederholt: Es wird zwei Sorten von Endlagern geben mit all den Problemen, die im Fall der Asse von 1976 ab deutlich wurden.