Der BUND stellt in einer Pressemitteilung einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin vor, in dem zu den Verhandlungen zum Endlagersuchgesetz unter anderem gefordert wird,
- ab sofort jeden neuen Verhandlungsstand umgehend auf der Internetseite des Umweltministeriums zu veröffentlichen und die interessierte Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen;
- den Gesetzesentwurf von Umweltministerium und Bundesländern vor einer endgültigen Einigung einer breiten öffentlichen Diskussion zu unterziehen. Dazu sollten alle Bürger die Möglichkeit haben, den Gesetzesentwurf zu kommentieren. Außerdem sollte zusätzlich eine Anhörung für Experten, Verbände und Bürgerinitiativen organisiert werden. Die Ergebnisse dieser Diskussion müssen dann bei der Einigung zwischen Umweltministerium und Bundesländern und im weiteren formellen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden.
Die Geheimniskrämerei bei den Verhandlungen wurde schon in den Artikeln Endlagersuchgesetz im “transparenten Geheimverfahren” und Einzelheiten sickern an die Öffentlichkeit bemängelt. Von endlagerdialog.de wurden bisher vier Anträge dazu beim BMU nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt. Die Ablehnung zum ersten Antrag vom 12.12.2011 ist Gegenstand des obengenannten Artikels. Die anderen Anträge stehen auf Frag den Staat:
Am 22.02.2012 ist die Ablehnung des Antrags vom 16.01.2012 eingetroffen. Es fehlen noch die Bescheide zum 08.01.2012 und 24.01.2012. Es ist zu erwarten, dass auch diese Auskunftsersuchen abgelehnt werden.
Die Begründung wird immer wieder lauten:
Bundesministerien fallen grundsätzlich unter den Begriff „Regierung“ und sind somit informationspflichtige Stellen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG. Zu beachten ist jedoch die hier eingreifende Ausnahme für die obersten Behörden des Bundes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 a UIG, soweit diese im Rahmen der Gesetzgebung oder beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig werden.
Zweck dieser Ausnahme ist der Schutz der ungehinderten Gesetzgebung und der politischen Gestaltungsfreiheit der Regierung.
Die Frage, die sich stellt: Wie soll durch vollkommene Intransparenz bei der Entwicklung des Endlagersuchgesetzes Vertrauen entwickelt werden? Die Chancen sind gering, so sieht es auch der BUND.
Übrigens gibt es auf der BMU-Internetseite eine Aufstellung der Materialien zu den Bund-Länder-Gesprächen. Dies war die einzige verwertbare Information aus dem letzten Ablehnungsbescheid. Dazu müssen zwei Punkte angemerkt werden: (1) Der Link zur Aufstellung ist nicht über die systematische Navigation BMU>Atomenergie>Endlagerung>Bund-Länder-Gespräche erreichbar und (2) die aufgelisteten Materialien sind äußerst marginal. Das ist schon peinlich.