Notwendige Begründung eines Endlagersuchgesetzes

Rollen von Wissenschaft und Politik

Über das Endlagersuchgesetz wird zurzeit ausschließlich auf der politischen Bühne diskutiert, und das meist bei geschlossenen Türen. Die Endlagersuche ist aber eine Aufgabe, die sowohl Wissenschaft als auch Politik betrifft. Gemeint ist hier Politik nicht im Sinne von ideologisch geprägter Parteipolitik, sondern im Sinne einer gesellschaftlich organisierten Entscheidung, wo die objektiven Erkenntnisse nicht ausreichen, eine sichere Entscheidung zu treffen.

Sicheres versus bestmögliches Endlager

Es stellt sich die Frage, weshalb sich bei der Endlagersuche ein Paradigmenwechsel durchgesetzt hat und durchsetzen musste? Der Paradigmenwechsel besteht in der Formulierung des Ziels der Endlagersuche. Jahrzehntelang wurde beharrlich nach einem sicheren Endlager gesucht oder anders: An einem Standort wurde versucht zu beweisen, dass ein sicheres Endlager errichtet werden kann. Seit den Arbeiten des AkEnd setzt sich in Deutschland die davon vollkommen unterschiedliche Fragestellung durch, wo und wie kann ein bestmögliches Endlager gefunden werden? Der Paradigmenwechsel besteht in dem Übergang von der Absolutmethode mit Ziel sicheres Endlager zur Komparativmethode mit Ziel bestmögliches Endlager.

Komparative Ansätze und Politik

Das ist in der Endlagerfrage international keine neue Linie. Komparative Ansätze gab es schon in vielen Ländern wie zum Beispiel den USA. Auch in Deutschland begann die Suche nach einem Nuklearen Entsorgungszentrum nach dieser Methode, wurde aber 1977 durch die Politik abgewürgt. Ähnliches geschah in den USA im Jahre 1987.

Wissenschaftsmethodik

Wissenschaftsmethodisch sind in der Regel absolute Aussagen schwieriger zu erlangen als vergleichende Aussagen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass bei einem komplexen Problem, wie es ein Endlager darstellt, nicht mehr eine absolute Aussage angestrebt wird.

Fehlende aber notwendige Begründung

Leider findet sich selbst im AkEnd-Bericht kein Hinweis, weshalb von der Absolutmethode Abstand genommen wurde. Vielleicht sollte es nicht betont werden, um den Konsens nicht zu gefährden. Weder in der neuerlichen Diskussion um die Endlagersuche noch in der Begründung zum Endlagersuchgesetz, wie es an die Öffentlichkeit gesickert ist, findet sich ein entsprechender Hinweis. Eine solche Begründung wäre aber wichtig, um erstens die Bürger von der neuen Suche zu überzeugen und zweitens eventuellen Schadensersatzansprüchen der Energieversorger zuvorzukommen. Bisher stellt sich das neue Endlagersuchgesetz als rein politische Entscheidung dar. Oder böswillig formuliert: Die neue Endlagersuche ist politische Willkür, erpresst durch die Gorleben-Gegner.

Es gibt mindestens zwei wesentliche Gründe für diesen Paradigmenwechsel, unter wissenschaftlichen Aspekten sogar zwei zwingende Gründe.

Erster Grund – Nichtwissen

Eine Feststellung, dass ein Endlager sicher sei, kann auf wissenschaftlicher Basis nicht getroffen werden. Es sind nämlich Entwicklungen über Zeiträume von 10 Millionen Jahre zu betrachten: Entwicklungen der direkten Endlagerumgebung, der Hydrogeologie über dem Endlager, der Erdoberfläche sowie des Verhaltens der Menschen und  der Umwelt mit Flora und Fauna. Bei diesen Prognosen überwiegen nicht die sicheren Erkenntnisse, sondern die Unsicherheiten und das Nichtswissen. Die wesentliche Frage, die man sich zu stellen hat, ist, welche Nichtwissenskultur man verfolgt? Bricht man die Betrachtungen an bestimmten Punkten ab und verschleiert dieses, oder geht man ehrlich mit diesen Lücken um. Nur bei ersterer Wissenskultur kann man zu einem „sicheren“ Endlager kommen. Eine rationale Herangehensweise ist die Berücksichtigung der Lücken mit den üblichen Methoden: vergleichende Analyse, intensives Monitoring, Einbeziehung von Laien, Überlegungen zur Fehlerfreundlichkeit wie Reversibilität und Reparaturmöglichkeiten etc.

Zweiter Grund – Optimierungsgrundsatz nach Strahlenschutz

Im Strahlenschutz wurden in jahrzehntelanger Entwicklung drei Grundsätze aufgestellt: Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung. Diese sind auch Grundlagen der gesetzlichen Regelungen wie der Strahlenschutzverordnung. Rechtfertigung bedeutet, dass radioaktive Substanzen und ionisierende Strahlung nur eingesetzt werden dürfen, wenn ein Nutzen vorliegt und dieser nicht in anderer Weise erreicht werden kann. Optimierung bedeutet, dass die Strahlenbelastung so niedrig wie möglich zu halten ist. Erst als Letztes werden für bestimmte Nutzungen und bestimmte Personengruppen  Risikobegrenzungen in Form von Dosisgrenzwerten festgelegt, die aber unter Anwendung des Optimierungsgrundsatzes so weit wie möglich zu unterschreiten sind.

Bei der Endlagerung schon vorhandener radioaktiver Abfälle entfällt der Rechtfertigungsgrundsatz. Er ist aber bei der weiteren Produktion von Abfällen zu berücksichtigen. Da die Dosiswerte nicht über 10 Millionen Jahre prognostizierbar sind, entfällt praktisch auch die Risikobegrenzung durch Dosisgrenzwerte. Als zentraler Punkt bleibt die Optimierung.

Was bedeutet Optimierung bei einem Endlager? Bei einer Endlagerung tief unter der Erdoberfläche spielen geologische Vorgänge die wesentliche Rolle. Technische Systeme sind immer nur über relativ kurze Zeiträume wartungsfrei stabil und beurteilbar. Geologische Prozesse, so die bisherigen Erkenntnisse der Geologie, können sehr langsam ablaufen. Das heißt, bei der Endlagerung kommt es im Wesentlichen auf die geologischen Verhältnisse und deren potenzielle Entwicklungen an. Und hier und nur hier kann der Strahlenschutz mit Optimierung sinnvoll eingreifen. Die Optimierung der geologischen Situation bedeutet aber, dass unterschiedliche geologische Situationen, also Standorte, untersucht und verglichen werden. Das Ergebnis dieser Optimierung nach Strahlenschutz ist dann die bestmögliche konkrete geologische Situation oder auch: der bestmögliche Standort.

Bedauerlich

Wie gesagt: Solch eine Begründung findet man weder im AkEnd-Bericht noch im Entwurf zum Endlagersuchgesetz, geschweige denn in der spärlichen öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem politischen Geschachere um das Endlagersuchgesetz seit dem 11. November 2011 hinter verschlossenen Türen.

 

 

 

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