Endlagersuche: Entschließung statt Gesetz

Breiter Konsens?

Seit jetzt gut acht Monaten wird betont, dass bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle ein breiter politischer Konsens herrscht. Breit kann man die Basis aber nicht nennen, denn sie besteht zurzeit laut Medienberichten lediglich aus drei Personen: Altmaier, Gabriel und Trittin.

Spekulationen polarisieren

Zur Endlagersuche kursieren einige Gesetzesentwürfe und diverse Medienberichte. Weder fundierte Presse- noch Öffentlichkeitsarbeit werden durchgeführt. Deshalb kommt es zu wilden Spekulationen, die polarisierend wirken. Das ist die schlechteste politische Praxis, die man sich bei solch einem Thema vorstellen kann.

Das Instrument „Entschließungsantrag“

Ein Grund für diese Fehlentwicklung ist darin zu sehen, dass sich die politischen Spitzen auf einen Gesetzesentwurf einigen wollen, um den Konsens sichtbar zu machen und in den anstehenden Wahlkämpfen vermarkten zu können. Normale parlamentarische Praxis bietet für die Dokumentation eines breiten Konsenses aber ein anderes Instrument, nämlich die Verabschiedung eines Entschließungsantrags im Bundestag. Dazu steht in Deutscher Bundestag> Von A bis Z:

Entschließungsantrag
In Entschließungen bringt der Bundestag seine Auffassung zu politischen Fragen zum Ausdruck und/oder fordert die Bundesregierung zu einem bestimmten Verhalten auf. Rechtsverbindlich sind sie nicht.

Diese übliche demokratische Praxis wurde zuletzt eingesetzt bei der Frage der Beschneidung mit einem Entschließungsantrag der Union, FDP und SPD. Hier eine Liste der in diesem Jahr gestellten  Entschließungsanträge und der  Gesetzesentwürfe.

Entschließungsantrag „Endlagersuche“

Bereits der AkEnd machte einen Vorschlag in diese Richtung, als er ausführte, dass als erster Schritt der Phase II ein institutioneller Beginn auf breiter politischer Basis  stehen sollte (AkEnd, S. 235 f.). Als zweiter Schritt der Phase II sollte die breite gesellschaftliche Diskussion zur Willens- und Meinungsbildung der Öffentlichkeit über die Endlagersuche folgen.

Das Fixieren des Endlagersuchverfahrens bereits jetzt in einem Gesetz degradiert die gesellschaftliche Diskussion zu einer Alibiveranstaltung. Eine Bundestagsentschließung hätte diese Wirkung nicht.

 

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