Begründung?
Wie Medien berichten, enthält der neue Entwurf des Endlagersuchgesetzes erstmals auch eine ausführliche Begründung. Das angebliche 74-Seiten-Papier ist also wirklich ein Novum. Im bisherigen Entwurf vom 13.06.2012 war der Begründungsteil eher marginal.
Unzureichende Begründung schont die Abfallverursacher
Die bisherige Begründung hat wissenschaftsmethodische Entwicklungen nicht aufgegriffen, siehe Artikel Notwendige Begründung eines Endlagersuchgesetzes. Konsequenz einer unzureichenden Begründung wäre, dass die Abfallverursacher sich mit Erfolg gegen die Kosten der vergleichenden Endlagersuche wehren könnten. Nur durch eine Begründung auf der Grundlage des Optimierungsgrundsatzes nach § 6 Strahlenschutzverordnung und dem heutigen Stand von Wissenschaft und Technik kann dies verhindert werden.
Die Spannung wächst
Man darf also auf die Begründung im neuen Entwurf des Endlagersuchgesetzes gespannt sein. Ohne eine gute und zutreffende Begründung wird es für die SteuerzahlerInnen teuer.
Nachdem der neue Entwurf eines Endlagersuchgesetzes (Stand 17.10.2012) für jeden zugänglich gemacht wurde, kann bestätigt werden, dass von den 74 Seiten Text allein 48 Seiten auf die Begründung entfallen. Jedoch weist sie im zentralen Punkt eine breite Lücke auf.
Es fehlt die eingehende Begründung, weshalb Wissenschaft und Technik zwingend erforderlich machen, von einer singulären Eignungsentscheidung zu einem komparativen Verfahren zu wechseln. Da reicht der lapidare Satz auf Seite 28 nicht aus:
Zwar wird hier der Optimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes – zum Beispiel festgelegt in § 6 Strahlenschutzverordnung – gestreift, aber nicht wirklich die Notwendigkeit der vergleichenden Endlagersuche dargelegt.
Insofern ist es sehr fraglich, ob die Erweiterung der Finanzierungspflichten der Abfallverursacher in § 3 der Endlagervorausleistungsverordnung durch die Ergänzung Standortauswahlverfahren nach §§ 12 bis 19 Standortauswahlgesetz Bestand haben wird.
Der eigentliche Tiefschlag kommt aber auf Seite 46:
Bei einem Endlager für radioaktive Abfälle kann es keinen Sicherheitsnachweis geben. Das verbieten Nichtwissen und Unsicherheiten bei einem Prognosezeitraum von etwa 10 Millionen Jahren.
Selbst das BfS hat das inzwischen begriffen, siehe Artikel “Langzeitsicherheitsnachweis” – Das BfS lernt endlich dazu.
Leider finde ich auf bmu.de den Gesetzentwurf bislang nicht – wo aber dann?
@endlagerdialog, auch wenn es berechtigte Vorbehalte gegen „soziale Netzwerke“ gibt, ist es dennoch bedauerlich, dass ausgerechnet auf dieser informativen Seite keine Empfehlungs-Button angeboten werden.
Das BMU betreibt zu dieser Sache keine Öffentlichkeitsarbeit. Insofern kann man bmu.de getrost vergessen. Im Ministerium geht man offensichtlich davon aus, dass man die öffentliche Debatte verhindern und mit Gipfelgesprächen allein die Sache lösen kann. Da spielen die BIs und BürgerInnen seit Beginn der Verhandlungen – dem 11.11.2011 – nicht mit. Und das ist auch gut so! Geheimverhandlungen sind hier nicht angebracht.
Eine einfache Suche im Internet führt zurzeit zu zwei Quellen:
(1) http://standortauswahlgesetz.wordpress.com/2012/10/18/neuer-entwurf-zum-standortauswahlgesetz/
(2) http://www.ffn.de/fileadmin/aktuell/lueneburg/altmaier_gesetz_entwurf_okt.pdf
Der Empfehlungs-Button in der einfachen Form verletzt deutsches Datenschutzrecht. Deshalb wurde er in der Aktivierungsform per Hand eingefügt, siehe
http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html
Er wurde aber praktisch nicht genutzt. Beim Update auf WordPress 3.4 ging diese Installation dann verloren. Wenn der Wunsch besteht, werde ich die Sache mal wieder in Angriff nehmen.
Herzlichen DANK für beides. – Die Datenschutzproblematik ist mir zumindest erahnlich, aber ein nicht minder relevantes Problem ist die Zentrumslosigkeit des erforderlichen Endlager-Dialogs, so dass auf wenngleich missbrauchsgeneigte Verlinkungshilfen kaum verzichtet werden kann, ohne einen Großteil der Internet-Öffentlichkeit zu verpassen.
Diesbezüglich ist § 6 Gesetzesentwurf interessant, der die Bürgerbeteiligung zu institutionalisieren verspricht und in Abs.3 „interaktive Internetplattformen“ als „wesentliches Element“ anerkennt.
Erfahrungsgemäß kommt es dann leider anders und deutet sich auch schon im Entwurf an >> Ein Gremium präsentiert Ergebnisse, ein Gästebuch sei die „interaktive Internetplattform“.
Dass es stattdessen für einen qualifizierten Dialog mit der Öffentlichkeit ein strukturiertes und moderiertes Diskussionsforum braucht, dürfte den Entscheidern zwar bewusst sein, aber es herrscht a) kein Zutrauen in die Kompetenz der Öffentlichkeit, b) Unerfahrenheit, ein solches Forum zu organisieren, c) die Überparteilichkeit zu wahren.
Schon zum Gesetzentwurf müsste es Bürgerbeteiligung geben, denn der bloße Dialog zwischen Regierung und Opposition erweist sich immer wieder als kaum einigungsfähig.
Ebenfalls irreführend erweist sich die Vorstellung, durch Beauftragung von Experten sei die beste oder überhaupt eine Lösung finden, denn wer sich in deren Auftritten umschaut, z.B. http://www.endlager-konrad.de, kommt rasch zur Erkenntnis, dass sich solches Expertentum zu sehr den persönlichen Interessen/Jobs widmet, zwar die Schwachpunkte anderer Standorte benennt, aber die Schwachpunkte des eigenen Standortes kleinredet. Der kleinste, gemeinsame Nenner solcher Experten bietet deshalb keine Gewähr für die wissenschaftliche Begründetheit von Entscheidungen. So fachqualifiziert die einzelnen Experten auch sein mögen, erweisen sie sich auf den Webseiten als „Betroffene“. Entsprechend gilt es ihre Rolle im Dialog- und Entscheidungsprozess offen zu legen und zu definieren.
Da schlussendlich eine „politische Entscheidung“ unabdingbar ist, die sich auf Expertenwissen gründen möchte, braucht es für den gesamten Prozess eine Bürgerbeteiligung, die nicht auf den Transparenzaspekt verkürzt werden darf, sondern Mitsprache und Bewertung ermöglicht. – Einzelheiten zur Umsetzung in Kürze.
Kurz zum Like-Button
Ich habe jetzt das Plugin 2-Click Social Media Buttons installiert. Meiner Einschätzung nach erfüllt es die deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Einforderung des Urheberrechts seitens facebook. Aber sicher ist man sich da ja nie!
Das Plugin ist allemal besser als auf unseren Blogs.
Inzwischen las ich den Gesetzentwurf. Als vorläufige Arbeitsgrundlage mag er genügen, insgesamt jedoch nicht, wie sich spätestens in Erörterung der Standortsuche zeigen wird, wenn es denn seriös zugeht. Die Prämisse „Endlager“ ist und bleibt auf absehbare Frist falsch, sonst wäre aus Asse & Co. zu wenig gelernt.
Nebenbei: Dass die Auffindung des Gesetzentwurfs über kommerzielle Suchmaschinen erfolgreich ist, ist zwar schön, aber „Sekundärliteratur“, denn ich erwarte auch vom Umweltministerium ein zügiges Informationsangebot, das den dortigen Aufgaben und Erledigungen entspricht. Stattdessen ist auf BMU.de in Sachen „Endlager“ auch heute noch immer der ältere Gesetzentwurf thematisiert und betrifft lediglich Parteistreitigkeiten.
Info: WKK-Vortragsveranstaltung am 22.11.2012 (Berlin)
Wirtschaftsverband Kernbrennstoff-Kreislauf und Kerntechnik e.V. aus Anlass der Jahreshauptversammlung eine Vortragsveranstaltung am Donnerstag, den 22.11.2012, 16:00 Uhr im „Adina Apartment Hotel Berlin Hauptbahnhof“, Raum Australia, Platz vor dem Neuen Tor 6, 10115 Berlin;
Michael Sailer, Öko-Institut Darmstadt, ESK-Vorsitzender: „Wie kommt Deutschland zum Endlager?“ mit Diskussion
Dr. Thomas Petersen, Institut für Demoskopie, Allensbach: „Wer sagt Ihnen, dass die Journalisten nicht Recht haben? Über das Verhältnis zwischen Journalisten, Experten und Bevölkerung.“ mit Diskussion
MfG Rabanus (1/82.ooo.ooo-„Bevölkerung“:-)
ps1: Ob öffentlich, weiß ich grad nicht, aber bis 12.11. Anmeldung erforderlich.
ps2: Ob ich mir Zeit nehme, ebenfalls ungewiss, zumal auf der wkk-Webseite trotz thematisiertem Endlager-Desaster noch immer von „vergleichsweise preiswerter und klimaschonender Kernenergie“ die Rede ist.