BfS lenkt mit Hinweis auf Standortauswahlgesetz von Falschdarstellung ab

BUBI fragt beim BfS nach

Der Beitrag zur mobilen Endlagerausstellung war Anlass für die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e. V. zu einer Pressemitteilung und einer schriftlichen Anfrage vom 16.07.2013  an das BfS:

…Uns wundert die wissenschaftliche Begründung, denn die ist schlicht fehlerhaft. Laut BfS wird auf eine Studie aus dem Jahr 2007 Bezug genommen. Doch diese Studie hat sich mit möglichen Tonvorkommen und nicht mit Salz befasst. Einschlägig für die Lagerung in Salzgestein ist die Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995, dort wurden 44 untersuchungswürdige Salzformationen ausgewiesen. Gorleben wurde von der Untersuchung ausgespart, wäre aber aufgrund des Negativkriteriums „Fehlen einer ausreichend vollständigen Überdeckung mit Rupelton oder älteren tonigen Sedimenten (Barriere-Kriterium)“, wie es in der Studie wörtlich heißt, als Endlagerstandort herausgefallen.

Das Bundesamt ist als künftiger Vorhabensträger bei der angeblich neuen Endlagersuche zur Neutralität verpflichtet, bringt aber Gorleben unsachgerecht ins Spiel, eine solche Vorfestlegungen ist strikt zu unterlassen. Wir fordern deshalb das BfS deshalb zur Fehlerkorrektur auf, Gorleben muss von dieser Karte gestrichen werden. Wenn schon keine weiße Karte gezeigt wird, dann müsste auf jene 44 untersuchungswürdigen Salzstöcke hingewiesen werden…

Antwort des BfS

Die Antwort des BfS vom 29.08.2013:

…Die Erarbeitung der mobilen Endlagerausstellung des Bundesamtes für Strahlenschutz, die am 03.07.2013 in Düsseldorf ihren Auftakt hatte, begann in meinem Hause bereits im vergangenen Jahr. So konnten die aktuellen Festlegungen, insbesondere im Rahmen der Verabschiedung des Stand­ortauswahlgesetztes, aus zeitlichen Gründen bei der Produktion der montierten Karte nicht berück­sichtigt werden. Das Gesetz trat erst am 27.07.2013 in Kraft. Eine Überarbeitung der Karte entspre­chend der Festlegungen im Standortauswahlgesetz ist jedoch in Kürze geplant…

Die Antwort verblüfft

Diese Antwort verblüfft. Selbst im vergangenen Jahr, das heißt im Jahr 2012, war die Darstellung falsch. Auch 2012 hätte auf die drei BGR-Studien und den Sonderstatus von Gorleben verwiesen werden müssen.

Es wird noch kurioser

Noch kurioser wird die Angelegenheit, wenn man sich anschaut, wie die Legende zu der weitgehend gleichen Karte bei der Präsentation in Kiel im August 2009 aussah.
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Hier wird sowohl auf die Ton-, Kristallin- und Salzstudie als auch auf den Sonderstatus von Gorleben hingewiesen.

Was bezweckt das BfS?

Was bezweckt das BfS also mit der Falschdarstellung wider besseres Wissen und was mit dem Hinweis auf das Standortauswahlgesetz? Letzterer ist wohl als reines Ablenkungsmanöver zu werten.

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