Wann wird das Standortauswahlgesetz novelliert?

StandAG

Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

Nach § 3 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) sollte eine Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe gebildet werden. Diese sollte bis zum 31. Dezember 2015 ihre Handlungsempfehlungen vorlegen. Die Frist kann nach Absatz 5 des oben genannten Paragrafs einmalig um sechs Monate verlängert werden. Die Kommission hat nach § 4 StandAG eine umfangreiche Arbeit zu leisten. Deshalb wurden die entsprechenden Paragrafen bereits zum 27.07.2013 in Kraft gesetzt, während das Gesamtgesetz erst seit Anfang des Jahres 2014 gilt.

Politik blockiert die Einsetzung seit einem halben Jahr

Nun gibt es die Kommission immer noch nicht. Selbst Herr Weil hat dieses bemerkt, wenn er in einem Interview feststellt:

Es ist tatsächlich ein halbes Jahr ins Land gegangen, ohne dass etwas passiert ist: Drei Monate Wahlkampf, drei Monate Regierungsbildung haben dafür gesorgt.

 

Rechnet man diese politische Blockade auf den gesamten Endlagersuchprozess hoch, wird man die Einlagerung der radioaktiven Abfälle nicht etwa im Jahr 2120 abschließen können (Vortrag von Julia Mareike Neles, Seite 58), sondern erst 2140.

Wissenschaftsbasierte Endlagersuche wird zum politikbasierten Klamauk

Damit entwickelt sich die angeblich als wissenschaftsbasiert deklarierte Endlagersuche in eine politikbasierte Veranstaltung. Und offensichtlich hat kein Politiker dabei ein schlechtes Gewissen. Auch Herr Wenzel kommt zu dem Schluss:

Ja, zwei Jahre sind dafür äußerst knapp. Die Kommission muss den weltweiten Stand von Wissenschaft und Technik bei der Atommülllagerung erheben und zudem Sicherheitsanforderungen und Mindestkriterien entwickeln. Das darf nicht unter Zeitdruck geschehen. Notfalls muss daher die Frist verlängert werden.

Er meint mit Kommission offensichtlich die 33 Mitglieder umfassende Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe, auch wenn er vorher von einer 24-köpfigen Bund-Länder-Kommission spricht.

Novellierung des StandAG unumgänglich

Es wird also höchste Zeit, die Kommission einzusetzen und gleichzeitig das StandAG in § 4 Abs. 5 zu novellieren und damit die Fristen neu festzulegen. Vielleicht ist bei der am 16. Januar in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin stattfindenden Veranstaltung endlich etwas Konkretes zu erfahren.

2003: Verhandlungsgruppe Nukleares Endlager

Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den letzten Versuch, eine solche Kommission einzusetzen. Damals – im Jahre 2003 – trug sie die Bezeichnung Verhandlungsgruppe Nukleares Endlager. 13 Repräsentanten aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sollten unter Einbeziehung der Öffentlichkeit auf der Grundlage der AkEnd-Vorschläge ein konsensfähiges Endlagerauswahlverfahren entwickeln. Dies sollte als Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht werden. Doch die Kommission trat nie zusammen, denn CDU/CSU, die FDP und die Elektrizitätsversorgungsunternehmen verweigerten sich. Die alten Medienberichte dazu sind interessant zu lesen: ZEITZEITElbe-Jeetzel-Zeitung.

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