Transparent, wissenschaftsbasiert, Bürgerbeteiligung von Anfang an
Vor genau drei Jahren, am 11.11.2011, fand das erste Bund-Länder-Gespräch zur Endlagerung im Rahmen der Energiewende statt. Es lohnt sich, einmal das Pressestatement des damaligen Bundesumweltministers Norbert Röttgen anzusehen. Versprochen wurde die Entwicklung eines Verfahrens der Standortsuche, das transparent und wissenschaftsbasiert ist sowie Bürgerbeteiligung von Anfang an ermöglicht. Wo stehen wir jetzt, drei Jahre später?
Die Ideologie des parteipolitischen Konsenses
Unter der ideologischen Formel des Konsenses ist in Geheimverhandlungen des Bundes und der Länder ein Gesetzestext entwickelt worden, der dann mit Zustimmung fast aller Parteien im Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Von einem gesellschaftlichen Konsens kann jedoch nicht gesprochen werden.
Lernendes Gesetz ohne wissenschaftliche Methode
Dieser Gesetzestext wird nun als lernendes Gesetz bezeichnet und soll von einer lernenden Kommission geprüft, verbessert und um Kriterien erweitert werden. Wie die Anhörung am 03.11.2014 gezeigt hat, steht hinter diesem Gesetzestext keine wissenschaftliche Methode. Es ist nicht einmal klar, ob das Suchverfahren komparativen oder absoluten Charakter hat?
Nicht Transparent, nicht wissenschaftsbasiert, immer noch keine Bürgerbeteiligung
Man kann also bisher weder von transparent noch von wissenschaftsbasiert reden. Und wie sieht es mit der Bürgerbeteiligung von Anfang aus? Auch hier muss von einer Fehlanzeige gesprochen werden. Bisher wurden Bürger weder intensiv informiert noch gefragt. Zwar gibt es die Möglichkeit, Zusendungen an die Kommission zu richten. Diese werden aber nicht veröffentlicht.
Lernende Kommission macht keine Öffentlichkeitsarbeit
Die Kommission macht keinerlei Ansätze von Öffentlichkeitsarbeit. Lediglich die Sitzungen sind öffentlich und werden teilweise als Livestream zur Verfügung gestellt. Informationen werden ohne Aufbereitung und damit unstrukturiert sowie oft verspätet über das Internet zur Verfügung gestellt. Vieles wird als Tischvorlage deklariert. Die verwendete Technik ist die von vor gut zehn Jahren. Es ist eben eine lernende Kommission, die noch in den Kinderschuhen steckt. Vielleicht erreicht sie ja in zehn Jahren die Hochschulreife.
Und wann erreicht das lernende Gesetz die Hochschulreife?
Und wie sieht es mit dem lernenden Gesetz aus? Bei optimistischem Ansatz kann man davon ausgehen, dass es mit der Kommission mitlernt. Mit einem wissenschaftsbasierten Verfahren und deren Festlegung in einem Gesetz, das zumindest über die Dauer der Standortsuche halbwegs stabil bleibt, darf bei dem jetzt verfolgten Weg wohl frühestens in gut zehn Jahren gerechnet werden.
Einen anderen Weg einschlagen?
Kann sich die Gesellschaft eine Endlagersuche leisten, die nach drei Jahren immer noch nicht laufen kann? Oder sollte doch ein anderer Weg verfolgt werden? Von Zurückrudern und Reduktion wird geredet.