Klagen der EVUs: Transparenz wohl Fehlanzeige

top4Klagen der Energieversorger

Bei der letzten Sitzung der Kommission am 3. November 2014 wurden die Klagen der Energieversorger EON, RWE und Vattenfall gegen das Standortauswahlgesetz problematisiert.

Keine Verbindung zur Kommissionsarbeit?

Herr Fischer, E.ON Generation GmbH, sieht keine Probleme bei der Teilnahme an der Arbeit der Kommission nach der Klageerhebungen, da sich diese lediglich auf Artikel 2 – Änderung des Atomgesetzes – beziehen. Er sieht keine Verbindung zu der Kommissionsarbeit, die den Prozess zur Standortsuche zum Gegenstand hat. Andere Kommissionsmitglieder sehen das anders, da auch Artikel 2 ein Teil des Endlagerkompromisses ist. Ausdiskutiert werden konnte das auf der Sitzung nicht.

TOP 4 der nächsten Kommissionssitzung

Deshalb ist auf der Tagesordnung der Sitzung am 05.12.2014 der TOP 4 Klagen der AKW-Betreiber zu finden. Nach Herrn Wenzel haben die anderen in der Zwischenzeit Zeit, sich die Klagen anzugucken. Es sei interessant, die Argumentation zu kennen, das mache das dann auch etwas substanzieller.

Die Kommission als Geheimzirkel

Wer sind die anderen? Wo bleibt die Öffentlichkeit? Bisher haben weder die Kommissionsmitglieder noch die Geschäftsstelle der Kommission die Klageschriften als Unterlagen für die nächste Sitzung als Kommissions-Drucksache veröffentlicht, obwohl sie als bedeutende Sitzungsunterlagen nach § 12 Abs. 4 GO zu veröffentlichen sind. Diese Kommission entpuppt sich hier wohl wieder einmal als Geheimzirkel. Transparenz sieht anders aus.

Ein Gedanke zu „Klagen der EVUs: Transparenz wohl Fehlanzeige

  1. Kommission nicht als Geheimzirkel, sondern als Schaumschläger
    Die Kommission entpuppt sich jetzt als Schaumschlägerverein. Die Auseinandersetzung um die EVU-Klagen fand nicht statt. Auch Herr Wenzel sah keinerlei Bedürfnis, seine Anregung in die Tat umzusetzen und anhand des Klagetextes herauszuarbeiten, ob die Teilnahme der EVU-Vertreter weiterhin akzeptabel ist. Statt diese wichtige Frage zu behandeln, die zum nicht geklärten Selbstverständnis der Kommission gehört – siehe die verödete Ad-hoc-Gruppe „Grundlagen und Leitbild“, wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Begrüßung“ Herrn Fischer viel Zeit gewährt, die neue EON-Geschäftspolitik werbewirksam ohne Untermauerung durch Fakten in Szene zu setzen.

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