Entwürfe und interne Arbeits- und Beratungsunterlagen?
Zum Punkt Protokolle gab es in der Geschäftsordnungsdebatte folgenden Wortwechsel (zweite Kommissionssitzung, Video 3:36:48):
Frau Kotting-Uhl: „Ich hab ne Frage was unter Punkt 7 mit internen Arbeits- und Beratungsunterlagen gemeint ist.“
Herr Janß: „Es mögen hier runterfallen beispielsweise Entwurfsfassungen, wie jetzt hier zur Geschäftsordnung, die zunächst intern verteilt werden, bei denen aber selbstverständlich jederzeit die Kommission entschließen kann, jetzt ist das nicht mehr eine interne Unterlage, diese Unterlage kann veröffentlicht werden.“
Frau Kotting-Uhl: „Ja, ich möchte gerne mal nachfragen Herr Vorsitzender: Aber Entwürfe werden hier extra aufgeführt. Es heißt hier Entwürfe, also interne Arbeits- und Beratungsunterlagen, Entwürfe und ähnliches. Also bei Entwürfen ist mir das klar, aber was ansonsten interne Arbeits- und Beratungsunterlagen sein könnten, ist mir nicht klar…“
Herr Müller: „…Darf ich einen Vorschlag machen…“
Frau Kotting-Uhl: „..und dann würd ich beantragen es zu streichen…“
Herr Müller: „…darf ich es abkürzen und sagen wir streichen das, Punkt. Weil es einfach nur zu Missverständnissen führt und alles andere können wir auch unter erwachsenen Menschen auch vernünftig klären. So, Herr Kanitz.“
Was in der diskutierten Beratungsunterlage stand, ist nicht bekannt, denn der Entwurf der Geschäftsordnung wurde weder vor noch nach der Sitzung veröffentlicht. Konsens konnte hier offensichtlich durch Streichung erreicht werden. Zu Ende diskutiert wurde der Punkt nicht. In der beschlossenen Geschäftsordnung finden sich unter § 11 Protokolle die Begriffe Entwürfe und internen Arbeits- und Beratungsunterlagen nicht. Der unbedarfte Zuhörer wird darin ein Gewinn an Transparenz vermuten.
Nur für den internen Gebrauch?
Zum Punkt Drucksachen/Materialien wurde in der Geschäftsordnungsdebatte Folgendes diskutiert (Video 3:42:56):
Herr Brunsmeier: „Ja, es sind ja einige an Materialien unterwegs, bestimmte Gruppen haben was geschickt, bestimmte Sachen kamen aus der Kommissionsgeschäftsstelle. Ich würde dafür plädieren wollen, im Sinne der Transparenz, dass alle Drucksachen, die sozusagen eingehen und an die Kommissionsmitglieder verschickt werden, auch parallel dazu sofort ins Netz gestellt werden, es sei denn, sie haben einen Vermerk „Nur für den internen Gebrauch“. Aber dass der Regelfall auch die sofortige Veröffentlichung ist, so dass Mitglieder aus der Kommission das nicht immer eigenständig dann weiterleiten müssen und die einen leiten so weiter, die anderen leiten es nicht weiter. Der Grundsatz sollte lauten: Volle Transparenz mit der Verschickung auch ins Netz stellen und nur bei besonderer Kennzeichnung „Nur für den internen Gebrauch“ dann eben noch nicht ins Netz stellen.“
Herr Müller: „Was bedeutet das, wenn ich den Absatz 4 nehme? Das ist ja im Absatz 4 geregelt aus meiner Sicht.“
Herr Brunsmeier: „Ja, ich habe es aber in der Vergangenheit jetzt nicht so erlebt, dass das sozusagen das was wir…“
Herr Müller: „Da hatten wir aber noch keine Geschäftsordnung! Ich frage, ob der Absatz 4 der Geschäftsordnung dem entspricht oder nicht.“
Herr Miersch: „Weil der zeitliche Aspekt ein wichtiger ist, und deshalb müsste dann zumindest hin „zeitgleich“ oder „zeitnah“ oder …“
Hier wird ein grundlegendes Element der Transparenz erkannt, die Veröffentlichung der aller Unterlagen. Weitere Bedingungen von Transparenz – wie Strukturierung und leichte Auffindbarkeit – werden nicht angesprochen. In der beschlossenen Geschäftsordnung wird der Begriff Nur für den internen Gebrauch nicht gebraucht. Der einschlägige § 12 Abs. 4 lautet:
Kommissions-Materialien und Kommissions-Drucksachen werden gleichfalls grundsätzlich zeitnah im Internet veröffentlicht; über eventuelle Ausnahmen entscheidet die Kommission im Einzelfall.
Eventuell im Einzelfall?
Hier wird durch eventuell und im Einzelfall eine große Offenheit signalisiert, denn schließlich wird nicht formuliert:
…über Ausnahmen entscheidet die Kommission.
Allein in § 15 Ausschluss von Interessenkollisionen wird von interner Verwendung gesprochen:
(3) Eventuelle vertrauliche Informationen, etwa aus nichtöffentlichen Sitzungen oder nur zur internen Verwendung der Kommission bestimmten Unterlagen, werden von den Mitgliedern nicht zu ihrem persönlichen oder beruflichen Vorteil verwandt.
Eine angemessene Verfahrenweise nach Geschäftsordnung wäre die Veröffentlichung aller Unterlagen. Im Einzelfall können die vertrauenswürdigen Passagen geschwärzt werden, im Extremfall könnte nur die Bezeichnung der Unterlage genannt werden. Unabdingbar wäre aber die Benennung der Gründe zur Geheimhaltung mit Hinweis auf den Einzelfallbeschluss der Kommission mit Fundstelle in der Aufzeichnung und im Wortprotokoll.
Aufarbeitung der Praxis in der 10. Kommissionssitzung
Die Praxis sah und sieht anders aus. Viele, viele Beratungsunterlagen wurden nicht veröffentlicht. Gründe werden in der Regel nicht angegeben. Bisweilen wurde von Tischvorlagen und Urheberrecht gesprochen. Außerdem von Zeitdruck!!!
Bei der 10. Kommissionssitzung kam das zur Sprache (Video 2:57:10 bis 3:01:17; Audio-Zitat). Frau Kotting-Uhl sah Transparenzdefizite in der AG 3 (siehe auch Beitrag AG 3-Sitzung: Eine erschreckende Bilanz der Intransparenz), da Vorlagen zu Entscheidungen nicht öffentlich sind. Herr Sailer stellte dar, dass es sich nur um Rohversionen als Diskussionsanstoß handele und man als Wissenschaftler so etwas nicht veröffentlichen könne. Eine veröffentlichungsreife Perfektheit könne von den Vorsitzenden der AG 3 Grunwald und Sailer wegen Zeitmangels nicht geliefert werden. Rechtlich sähe er ohnehin keine Notwendigkeit, dass man Arbeitspapiere im frühen Zustand veröffentliche. Welche rechtlichen Grundlagen meint Herr Sailer hier?
Herr Müller beklagt sich darüber, dass veröffentlichtes Papier in einer Weise behandelt werde, dass man sich 10mal überlege, was man hinschreibe. Konkret wird er dabei aber nicht. Er sieht einen Mangel an Offenheit im Prozess. Wenn er den Beitrag über die Leitlinien meint, so stünde ihm die Möglichkeit offen, dieses in einem Kommentar zu äußern und so in eine öffentliche Diskussion einzutreten. Davon wurde aber nicht Gebrauch gemacht.
Rohentwürfe nur zur Auslegung – Rohentwürfe fürs Internet
Herr Gaßner schilderte, dass in einem anderen Zusammenhang letzte Woche besprochen worden wäre, dass
- diese Sache die Arbeitsgruppen selbst entscheiden müssten,
- es solle häufig von der Kennzeichnung als Rohentwurf gebrauch gemacht werden und
- unterschieden werden zwischen Rohentwürfe, die ausgelegt werden, und Rohentwürfe, die als Drucksache per Internet verteilt werden.
Herr Müller bestätigte dies. Er war also bei dieser Besprechung anwesend. Aber was war das für eine Besprechung, war es die geheime Runde der Vorsitzenden am 27.02.2015?
Angeblicher Beschluss der Kommission
Vom Redakteur der Kommission werden diese Äußerungen von Gaßner und Müller als Beschluss der Kommission verkauft, indem er in einem Schreiben formuliert:
Die Kommission hat zu der Frage, welche Unterlagen von Arbeitsgruppen oder Arbeitsgruppenmitgliedern zu veröffentlichen sind, im Übrigen in ihrer zehnten Sitzung einen Beschluss gefasst. Auf Vorschlag des Kommissionsvorsitzenden Michael Müller hat sie sich darauf verständigt, dass die Arbeitsgruppen oder deren Vorsitzende selbst über die Veröffentlichung entscheiden. Über diesen Beschluss können Sie sich mit Hilfe der Videoaufzeichnung der Sitzung und später auch über das Sitzungsprotokoll informieren.
Es fehlt nur noch die Behauptung, dies sei von der Kommission im Konsens beschlossen worden.
Geschäftsordnung ist reiner Schein
Eigentlich müsste auf der Grundlage dieses sogenannten Beschlusses die Geschäftsordnung geändert werden, denn die obige Regelung widerspricht den bisherigen Festlegungen. Das ist wohl nicht beabsichtigt, denn damit würde man ja den nach außen strahlenden Transparenz-Schein verlieren.
Nachzutragen ist noch, dass klammheimlich doch noch der Pfad- und TOP 4-Rohentwurf zur 5. Sitzung der AG 3 im Internet veröffentlicht wurden. Dies geschah ohne Hinweis und ohne Begründung, weshalb die bisherigen Verweigerungsgründe nicht mehr gelten. Transparenz sieht anders aus.
Audioaufzeichnungen jetzt verfügbar – Ausnahme AG 3
Immerhin werden inzwischen Audioaufzeichnungen der AG-Sitzungen im Internet veröffentlicht (AG 1, AG 2 und AG 3), da nun die technischen Möglichkeiten für Veröffentlichung der Mitschnitte im Internet geschaffen worden sind. Hier wird das Einfügen eines Links in eine HTML-Datei offensichtlich als Schaffung einer technischen Möglichkeit hochstilisiert. Schleierhaft bleibt, weshalb die Audioaufzeichnungen der AG 1-Sitzung vom 05.03.2015 und der AG 2-Sitzung vom 23.02.2015 verfügbar sind, aber nicht die der AG 3-Sitzung vom 06.03.2015. Vielleicht handelte es sich bei dieser Sitzung um einen Rohentwurf im Sailerschen Sinne?
Inflation der Gremien
Neben den eher intransparent arbeitenden Arbeitsgruppen 1, 2 und 3 wurden die Ad-hoc-Gruppen Grundlagen/Leitbild und EVU-Klagen eingerichtet, von denen lediglich die Mitglieder benannt wurden. Laut eines Kommissionsmitglieds tagte die Ad-hoc-Gruppe Grundlagen/Leitbild bereits mindestens einmal, siehe Diese Kommission brauchen die Bürger nicht . Oder war es ein inoffizielles Treffen? Weiterhin gibt es das Treffen der Vorsitzenden mit den AG-Vorsitzenden, das mit einer nicht förmlichen Tagesordnung arbeitet. Weiterhin soll es nach Äußerungen in der 5. AG 3-Sitzung eine kleinere Arbeitsgruppe mit der BGR geben. Intransparenter geht es kaum noch. Vergessen werden sollten nicht die nichtöffentlichen Teile von Kommissionssitzungen, die mit dem Argument des Schutzes von persönlichen Daten eingeführt wurden. Warum darüber keine Informationen veröffentlicht werden, in denen die personenbezogenen Daten geschwärzt sind, bleibt im Dunkeln.
Die letzte Hoffnung: der Redakteur
Man kann versucht sein, dies alles auf Anlaufschwierigkeiten und die fehlende redaktionelle Arbeitskapazität zurückzuführen. Doch der jetzt tätige Redakteur entpuppt sich als politischer Märchenerzähler. Seine Sammelantwort auf diverse Zuschriften an die Kommission (5. Sitzung der AG 3, Geheimsitzung am 27.02.2015, Veröffentlichung der Audioaufzeichnungen, Veröffentlichung von bedeutenden Unterlagen, Unterlagen für 9. Kommissionssitzung) spricht Bände.
Es wird nicht auf die konkreten Fragen geantwortet, die Geschäftsordnung wird kein einziges Mal erwähnt, obwohl sie regelmäßig die Fragenstruktur bestimmt. Es werden Floskeln in den Raum gesetzt wie – ist für die Zukunft vorgesehen, wenn der Internetauftritt der Kommission entsprechend ausgebaut ist – , die im intransparenten Politikgeschäft üblich sind.
Das Fazit kann nur lauten: Die Transparenz ist endgültig gescheitert.
Verletzung der Geschäftsordnung: Geschäftsstelle bestätigt Geheimsitzung
Die Geschäftsstelle der Endlagerkommission bestätigt indirekt die Angaben eines Kommissionsmitgliedes, dass die Ad-hoc-Gruppe Grundlagen/Leitbild ihre erste Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten hat. Eine Tagesordnung, ein Protokoll oder eine Audioaufzeichnung der ersten Sitzung sind nicht im Internet veröffentlicht, wohl aber unter Übersicht über geplante Sitzungstermine der Termin der zweiten Sitzung: 22.04.2015, 11:00 Uhr.