AG 1: Gescheiterte Ablehnung und vierstufige Veröffentlichungsstrategie

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Inhaltsverzeichnis zu Audiofiles

Bei der heutigen Sitzung der AG 1 stand nochmals die Zuschrift zu Inhaltsverzeichnissen zu den Audioaufzeichnungen zur Entscheidung. Herr Voges, der den Auftrag hatte, die Ablehnung durch die Geschäftsstelle auf der Grundlage des Vorschlags von Herrn Fox nochmals zu prüfen, glänzte durch Abwesenheit bei diesem Tagesordnungspunkt. Eine andere Vertreterin der Geschäftsstelle trug deshalb nochmals die Ablehnungsgründe wie bei der letzten AG1-Sitzung vor  – wie zum Beispiel eine notwendige programmtechnische Änderung des Internetauftritts. Weiterhin würde dieses Vorhaben die Veröffentlichung des Audiomitschnitts verzögern und eine zeitnahe Nutzung verhindern.

Zeitnah bedeutet hier mindestens eine Woche

Die Sitzungsleitung hat diese ablehnende Haltung kurzerhand durchbrochen. Die Audiofiles werden eingestellt und maximal vier Wochen danach wird dazu ein Inhaltsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Schleierhaft bleibt, weshalb bis zur Veröffentlichung des Audiofiles mindestens eine Woche vergeht (Audiofile der 11. Sitzung der AG 2 vom 02.11.2015 ist heute immer noch nicht verfügbar) und vier Wochen für das Inhaltsverzeichnis benötigt wird? Zeitnah und transparent sieht anders aus!

Vierstufige Veröffentlichungsstrategie verhindert Transparenz

Am Anfang der Sitzung wurde mitgeteilt, dass die Sitzungsunterlagen für Besucher auslägen. Doch schon beim TOP 4 bezogen sich die Ausführungen auf eine Tischvorlage, die Besuchern nicht zur Verfügung stand. Auf Nachfrage von endlagerdialog.de wurde eine Kopie angefertigt und eine Seite 4 eines Vierseitenpapiers (?) übergeben. Erst danach konnte der Diskussion zu „Ziffer 2, 8 und 9“ gefolgt werden. In TOP 6 wurde ein Berichtsentwurf der AG 1 bearbeitet. Dieser lag lediglich den Kommissionsmitgliedern vor. Während der Sitzung wurde er auch an die zweite Reihe verteilt. Die dritte Reihe – Besucher – und vierte Reihe – nicht anwesende Öffentlichkeit – gehen leer aus. Sie können sich zu Abschnitt 6.3.2 und 6.3.3, Seite 14 oben und Seite 6 ja irgendetwas denken.

Nachvollziehbarkeit nicht möglich – Verstoß gegen Geschäftsordnung

Eine  Nachvollziehbarkeit der Arbeit der AG 1 ist damit jedoch weder für anwesende Besucher noch für Hörer des Audiomitschnitts und später für Leser des Wortprotokolls möglich.  Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Geschäftsordnung:

§ 12 Drucksachen und Materialien
(1) Beratungsunterlagen von Bedeutung werden als Kommissions-Drucksachen (K-Drs.) in elektronischer Form an die Mitglieder verteilt.
…….
(4) Kommissions-Materialien und Kommissions-Drucksachen werden gleichfalls grundsätzlich zeitnah im Internet veröffentlicht; über eventuelle Ausnahme entscheidet die Kommission im Einzelfall.

Von einer vierstufigen Veröffentlichungsstrategie – oder besser Verschleierungsstrategie – ist darin keine Rede, lediglich über Ausnahmen von der Veröffentlichung im Einzelfall.

Informationskampagne

Eine interessante Entscheidung gab es zu einer Informationskampagne der breiten Öffentlichkeit (siehe Papier Seite 4, Punkt 2). Dazu soll eine Leistungsbeschreibung erstellt werden und eine Ausschreibung stattfinden.

Dialogangebot kritische Gruppen

Unter Dialogangebot kritische Gruppen wird wohl Herr Renn eine Dokumentenanalyse zu Berichten über die Arbeit der Kommission erstellen (siehe Papier Seite 4, Punkt 6). Vielleicht wird bei dieser Arbeit klar, welche Kompromissangebote seitens der Administration und der Politik nicht aufgegriffen wurden und weshalb das versäumt wurde. Herr Fox machte den Vorschlag, statt des ursprünglich geplanten Dokumentarfilms über den Atomwiderstand von der Bundeszentrale für politische Bildung eine fachspezifische Mediathek erstellen zu lassen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

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