Planungswissenschaftliche Kriterien
Die gestrige 17. Sitzung der AG 3 befasste sich mit den Planungswissenschaftlichen Kriterien. Wer nun erwartete, dass man sich hier mit konkreten Kriterien auseinandersetzen würde, wurde enttäuscht. Über das Papier aus MV (K-Drs. AG3-82) kam man nicht hinaus. In diesem Papier wird im Wesentlichen ausgeführt, dass planungswissenschaftliche Kriterien nachrangig zu den geowissenschaftlichen Kriterien zu sehen sind, da zweitere die Sicherheit eines Endlagers gewährleisten sollen. Und da die Sicherheit höchste Priorität haben soll, ist dieses Vorgehen zwingend. Dies wurde von der AG 3 gern zur Kenntnis genommen, da sie schon beschlossen hatte, planungswissenschaftliche Kriterien allein als Abwägungskriterien einzustufen.
Input zu konkreten Planungswissenschaftlichen Kriterien vom Fachworkshop
Für die Auseinandersetzung über konkrete Planungskriterien fehlte die Vorlage. Offenbar war es keinem Mitglied der Arbeitsgruppe möglich, durch Strg-C/Str-V aus den AkEnd-Empfehlungen eine Diskussionsunterlage zu erstellen. Bei den geowissenschaftlichen Kriterien erledigte dies Herr Appel. Insofern haben sich die Befürchtungen aus dem Beitrag Die sozialwissenschaftlichen Kriterien werden es schwer haben bewahrheitet. Erstaunlich ist auch, dass keines der in der Kommission vertretenen 16 Bundesländer zu diesen originär landesplanerischen Aspekten Unterlagen eingebracht hat. Der Tagesordnungspunkt wurde auf der gestrigen Sitzung mit dem Hinweis abgeschlossen, dass man auf den Input durch den Workshop am 29./30.01.2016 hofft.
AkEnd: Sozialwissenschaftliche Kriterien
Erinnert sei daran, dass der AkEnd die Planungswissenschaftlichen Kriterien in den übergeordneten Begriff der Sozialwissenschaftlichen Kriterien eingebunden hatte, siehe AkEnd-Empfehlungen S. 189 – 199. Das Kriterium Beteiligungsbereitschaft soll offensichtlich keine Rolle mehr spielen. Dafür wird in der AG 1 ein Recht auf Nachprüfung diskutiert. Weiterhin empfahl der AkEnd auch Sozioökonomische Kriterien, die bisher in der Arbeit der AG 3 keine Rolle gespielt haben.
Methodik der Sicherheitsbetrachtungen und -untersuchungen
Beim nächsten Tagesordnungspunkt wurde anhand der Vorlage von Herrn Kudla (K-Drs. AG3-81) die Methodik der Sicherheitsbetrachtungen und -untersuchungen diskutiert. Das Papier soll so in den Fachworkshop eingebracht werden. Erinnert wurde auch noch an die Zuschrift von Herrn Röhlig, die ausnahmsweise als K-Drs. AG3-66 veröffentlicht wurde.
Einschlusswirksamer Gebirgsbereich versus Dosisleistung
Vollkommen unklar blieb, welchen Stellenwert die Sicherheitsuntersuchungen beim Standortvergleich haben sollen. Herr Appel betonte, dass der Modellansatz des AkEnd einschlusswirksamer Gebirgsbereich die Sicherheitsuntersuchung und insbesondere die Konzentration auf die skalare Indikatorgröße Dosisleistung im Auswahlverfahren ersetzen sollte. Dies ist insofern unterstützenswert, weil trotz der Bemühungen seit 2009 keine Berechnungsgrundlage für diese Größe vorliegt. Eine entsprechende Leitlinie liegt seit Langem zur Bearbeitung bei der SSK, siehe Beitrag Dosisberechnung.
Subjektive und objektive Stochastik
Herr Wenzel wies noch einmal auf den Unterschied von subjektiver und objektiver Stochastik hin (siehe De Finetti, B.(1990). Theory of Probability – A critical introductory treatment). Deshalb könne er mit der Klassifizierung in wahrscheinliche, weniger wahrscheinliche und unwahrscheinliche Entwicklungen nicht mitgehen, siehe auch Abweichendes Votum von Herrn Dr. Appel zu der entsprechenden ESK-Leitlinie. Dies wurde bereits in der Erörterung zum Planfeststellungsverfahren ERAM im Oktober 2011 ausführlich vorgetragen, siehe ERAM-Erörterung Punkt 7.
Das Chaos mit den Drucksachen und Geheimpapieren
Wie so oft war beim nächsten Tagesordnungspunkt 5 nicht klar, welche Papiere dazu vorliegen. Nach Nennung der Bezeichnung AG3-69a gab es einen Run auf die ungeordnet ausgelegten Drucksachen vor dem Sitzungssaal. Auch in der Internet-Ankündigung der Sitzung wurden lediglich AG3-83, -82 und -81 angegeben. Eine systematische Vorbereitung der Sitzungen mit konkreter Benennung der Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten findet nicht statt. Dies muss von jedem Kommissionsmitglied und Besucher selbst erarbeitet werden. Dieses Chaos wird für die Besucher noch auf die Spitze getrieben, indem einige Beratungsunterlagen geheim bleiben, ohne dass dies weder erwähnt noch begründet wird. So spielte bei diesem Tagesordnungspunkt noch eine Stellungnahme von Herrn Fischer zu K-Drs. AG3-69 eine tragende Rolle. Diese ist weder als Drucksache im Internet noch in der Auslage vor dem Sitzungssaal zu finden gewesen. Selbst die einfachsten Regeln für Transparenz werden nicht eigehalten.
Bezeichnung Biosphäre ist falsch
Bei der Beratung dazu konnte man hören, dass Herr Fischer endlich den Begriff Biosphäre streichen will dazu siehe ERAM-Erörterung Punkt 1 und Beitrag Am Anfang wird die ganze Republik gescannt…
..Giftige Biozide müssen zum Beispiel verhindern, dass Mikroorganismen in den neu erzeugen Felsklüften und in den Leitungen wuchern. Denn selbst in drei Kilometer Tiefe ist die Erdkruste alles andere als unbelebt – im Gegenteil. Erst langsam entdecken Wissenschaftler diese sogenannte tiefe Biosphäre.
“In der Tiefe existieren viele Mikroorganismen in einem Gleichgewicht. Sobald Luft und Wasser in dieses System hereinkommen, vermehren sich die sehr schnell und die Rohre wachsen zu”, sagt Ingo Knapp vom Deutschen GeoForschungsZentrum Potsdam. Seidler S. 135
Man sollte ehrlicherweise lediglich eine Isolation von der Anthroposphäre und nicht von der Biosphäre anstreben, denn die Endlagerung weit unter 3.000 m wird – wie die Transmutation – wohl die nächsten Jahrzehnte eine Illusion bleiben.
Fachworkshops am 29./30.01.2016
Die gesamte Sitzung stand im Zeichen der Vorbereitung des Fachworkshops am 29./30.01.2016. Zu dieser Veranstaltung haben sich bisher 150 Personen angemeldet. Weiterhin wurden 18 Abstracts für Vorträge Externer eingereicht, von denen drei wegen Verfehlung des Themas abgelehnt werden. Die Vorträge werden in vier parallelen Sessions präsentiert und diskutiert. Das Onlineforum soll am 18.01.2016 starten und ein Tag nach dem Workshop beendet werden.
Einschränkung der Sicherheit?
Die AG 3 hat sich frühzeitig darauf verständigt, dass planungswissenschaftliche Kriterien nur als Abwägungskriterien einzuordnen sind, da die durch geowissenschaftliche Kriterien abzusichernde Sicherheit nicht eingeschränkt werden sollte.
Anzumerken ist, dass auch der AkEnd keine Einschränkung der Sicherheit eines Endlagers durch Anwendung sozialwissenschaftlicher Kriterien hinnehmen wollte, siehe AkEnd-Empfehlungen S. 189:
Trotz gleicher Ziele kommt die AG 3 also zu einem anderen Ergebnis. Interessant wird es sein, die Begründung dazu im Bericht der Kommission nachzulesen.