Weder Bischof noch Mätresse
Bei der Lektüre des dritten Romans in Henscheids Trilogie des laufenden Schwachsinns mit dem Titel Die Mätresse des Bischofs stellt sich heraus, dass es weder einen Bischof noch eine Mätresse gibt. Dazu siehe auch ZEIT-Artikel von 1980 mit dem Titel Europäisches Bayern samt Bayern und Preußen.
Kein Dosisindikator, jedenfalls keine Berechnungsmethode dafür
In K-Drs. AG3-96 wird immer wieder der Indikator Dosisleistung verwendet und – trotz aller Betonung der Unsicherheiten – schließlich als Gleichstellungskriterium verwendet:
Unterhalb von 0,01 mS/a gelten alle Standortregionen bzw. Standorte hinsichtlich dieses Schutzkriteriums als gleichwertig.
Es stellt sich jedoch heraus, dass es diesen Indikator (Einheit mSv/a) gar nicht gibt, jedenfalls existiert dazu keine Berechnungsmethode. Wie will man da einen konkreten Grenzwert begründen?
Strahlenschutz: Optimierung und nicht Dosisbegrenzung
Weiterhin befindet man sich bei der Standortsuche im Sinne des Strahlenschutzes beim Grundsatz der Optimierung und noch nicht beim Grundsatz der Dosisbegrenzung. Gegen den Strahlenschutzgrundsatz der Rechtfertigung hat man in Deutschland – im Gegensatz zu Dänemark – bei der Nutzung der Atomkernenergie im Übrigen vorsätzlich verstoßen.
Die Trilogie begann 1983
Die Trilogie des Indikators Dosisleistung begann 1983 mit den Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk, wo unter 2. Schutzziele der Grenzwert der Dosisleistung für den Betriebszeitraum kerntechnische Anlagen von 30 bis 50 Jahren einfach dem Schutzziel in der Nachbetriebszeit bei Endlagern von gut 10 Mio. Jahre gleichgesetzt wurde.
Dieser primitive Ansatz auch beim Planfeststellungsverfahren ERAM
Dieser primitive Ansatz wird sogar noch beim Planfeststellungsverfahren zur Schließung des ERAMs verfolgt, obwohl schon seit Jahren Studien vorliegen, die wenigstens die Änderungen der Verzehrgewohnheiten unter veränderten klimatischen Bedingungen betrachten.
Trilogie fortgesetzt 2008/2009
Die Trilogie wurde 2008/2009 mit der Diskussion um die Sicherheitsanforderungen fortgesetzt, die dann 2010 auch von den Bundesländern gebilligt wurden. Damals wurde ebenfalls unter den Punkten 6.2 bis 6.5 der Indikator Dosisleistung bemüht und mit Grenzwerten belegt. Aber wenigstens wurde festgestellt, dass zu diesem Indikator eine Berechnungsmethode entwickelt werden muss, die nicht einfach auf die Ansätze für andere kerntechnische Anlagen zurückgeht, siehe BMU-Aussage in der INTERNET-Diskussion S. 24:
….Die Berechnung effektiver Dosen und Risiken im Langzeitsicherheitsnachweis soll in einer den Stand von W&T umsetzenden Leitlinie festgelegt werden, die derartige Überlegungen einbeziehen würde.
Diese verdammten Büroversehen!
Zum weiteren Verfahren gibt es Aussagen in einem Schreiben des BMUB vom 18.05.2015 (siehe Frag den Staat):
….das BMUB bat im Jahr 2012 die Strahlenschutzkommission (SSK) per Beratungsauftrag, über die „Grundlagen für die Berechnung der Bevölkerung – Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ zu beraten. Die Beratungen zu diesem komplexen Thema dauern nach wie vor an. Wann ein Ergebnis der Beratungen zu erwarten ist, lässt sich bislang nicht abschätzen.
Wie bereits in meinen Schreiben vom 30.07.2012 und vom 16.5.2014 geschildert, sind die Beratungen der SSK gemäß § 14 ihrer Satzung vertraulich zu behandeln. Aus diesem Grund bin ich nicht befugt, Ihnen Auskünfte über Sitzungstermine der Beratungen zu geben.
Die fehlende Aufführung des Beratungsauftrags im Jahresbericht ist auf ein Büroversehen zurückzuführen.
Man kann auf den Jahresbericht 2015 gespannt sein. Ob es da wieder zu einem Büroversehen kommt? Kafka lässt grüßen!
Robustheit ohne Redundanz und Diversität
Bei der Lektüre der K-Drs. AG3-96 stellt sich weiterhin heraus, dass oft der nebulöse Begriff der Robustheit verwendet wird. Die konkreten Begriffe zur Abbildung der Robustheit in der Kerntechnik, nämlich Redundanz und Diversität, kommen nicht zum Zuge. Sind diese dann doch zu konkret?