Diversität und Strahlenschutz

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Beitrag auf heute.de

In einem Beitrag auf heute.de vom 06.08.2016 findet sich eine interessante Äußerung von Herrn Kleemann, ehemaliges Mitglied der Endlagerkommission. In dem Artikel mit dem Titel Atom-Endlager in Bayern? „Wir haben Angst“ wird er wörtlich zitiert mit:

Für mich wäre eine Lösung ideal, bei der mehrere Sicherheitsbarrieren vorhanden sind, die die unterschiedlichen Eigenschaften der Wirtsgesteine sinnvoll kombinieren.

Herr Dr. Kleemann fordert jetzt Diversität

Er spricht sich hiermit also eindeutig für die Diversität auch von geologischen Barrieren aus. Bisher wurde Diversität in der Kerntechnik allgemein und im Rahmen der Vorläufigen Sicherheitsanalyse Gorleben nur für die geotechnischen Barrieren wie Schachtverschlüsse gefordert. In den Kriterien, die die Endlagerkommission aufgestellt hat, sucht man vergebens nach diesem sicherheitstechnischen Begriff. Im gesamten Abschlussbericht wird er lediglich zweimal erwähnt: Auf Seite 442 als Forderung aus der Beteiligung der Fachöffentlichkeit und auf Seite 507 im Sondervotum des BUND e. V.

Fälschlicherweise in die Deckgebirgsdiskussion geschoben

Herr Kleemann hat in den zweieinhalb Jahren Kommissionsarbeit nie die Diversität von geologischen Barrieren eingebracht. Nein, er hat sogar bei der Behandlung einer Email von Prof. Schilling in der mit Kriterien befassten AG 3 die Diversität fälschlicherweise in die Deckgebirgsdiskussion geschoben (22. Sitzung der AG 3 am 14.04.2016, siehe auch Beitrag Geologische Kriterien das erste Mal in der Endlagerkommission).

Onlinekommentar zur Diversität nicht behandelt

Der Onlinekommentar ID 1001, der sich ebenfalls mit Diversität geologischer Barrieren befasst, wurde nie zur Sprache gebracht. Weshalb Dr. Kleemann sich nun, gut einen Monat nach Ende der Kommissionsarbeit, für die Berücksichtigung der Diversität von geologischen Barrieren ausspricht, ist mehr als schleierhaft.

Parallele zum Strahlenschutz

Das erinnert ein wenig an das Sondervotum des BUND e. V., in dem unter anderem der Strahlenschutz angeführt wird (Abschlussbericht, Seite 508 f.). Der BUND hatte in der langjährigen Kommissionsarbeit die Forderung nach Berücksichtigung des Strahlenschutzes nie zur Sprache gebracht. Die Forderung, den Grenzwert von 10  auf 0,5-1,0 µSv pro Person und Jahr zu reduzieren, erscheint im Sondervotum das erste Mal. Dabei geht der BUND lediglich auf das Strahlenschutzprinzip der Dosisbegrenzung ein. Die weitergehenden Prinzipien Rechtfertigung und Optimierung bleiben selbst im Sondervotum leider unbeachtet.

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